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Michael
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Oder hast Du Dich da vertan ? Viele Grüße, Michael P.S.: Noch ein Beispiel für Studio-/Hifitechnik: Electrocompaniet
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Hallo Michael, kannst Du Dein Posting bitte mal von Webbi ins Forum Computer und Musik schaufeln lassen ? Da paßt es perfekt, denn gerade diese Meldungen werden gerade dort diskutiert. Viele Grüße, Michael
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Hi Michael, > >Ich hatte aber immer schon das >Gefühl, nicht ganz perfekt zu >sein ;-) Sorry, wollte Dich nicht bloßstellen > >Deine subjektive Empfindlichkeit bei CD-Playern kann >ich akzeptieren. Ich weiß. >Mir persönlich scheinen diese Unterschiede -gemessen >an zB Lautsprechern- relativ gering. Es sind eben andere Unterschiede ;-) > >Man kann auch schwer messen, wie >Cola schmeckt, oder wie PamelaAnderson >aussieht usw. >Gemessen werden üblicherweise bestimmte Parameter: >Frequenzgang, 90/60/90, Zuckergehalt, Klirr, Narben, Rauschen, >Buckel, Geschmacksstoffe, >Brummen, Pickel, Kohlensäuregehalt, Intermodulationen, Fremdstoffe, Anstiegszeit...usw. > >Das alles gibt Anhaltspunkte, kann aber >den Eindruck nicht restlos perfekt >beschreiben. Eben, genauso sehe ich das auch. > >Grosse Abweichungen von vernünftigen Parametern, lassen >aber einige Schlüsse zu: und das auch! Volle Zustimmung. Insofern könnte man aber doch ebenso gut auf Kobes Anfrage, was sich wissenschaftlich nicht genau beschreiben, erklären läßt antworten: Hifi, wie die gute Sommerfee zutreffend festgestellt hat ? >50/60/180 mit Pickeln, Buckel und Leckaugen >klingt so verlockend wie >20%Klirr, Alpenfrequenzgang, 40dB Geräuschspannungsabstand und Frequenzgang >bis 11KHz oder >Brackwasser ohne Zucker, mit hohem Schwefelanteil >ohne Kohlensäure Hör auf, mir wird schlecht :-) > Viele Grüße, Michael
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...was macht eigentlich RG so ?
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ReHi ;-) > >>füge Naim ein - waren >>das nicht diejenigen mit der >>Mitten- und Höhenanhebung ? > >Keine Ahnung, woher kommt diese Erkenntnis? Hm, ich habe mal Messungen gesehen, die - für mein Verständnis überzeugend - von einem Techniker so interpretiert wurden. Gehörmäßig, kann man IMHO sowohl eine Mittenbetonung als auch eine Hochtonanhebung ganz gut nachvollziehen. > > >>>Woher hast du eigentlich die Erkenntnis, >>>daß deine Anlage nicht "gesoundet" >>>ist? >> >>Ist sie, aber nachweislich weniger > >Wie kannst du das nachweisen? Nun, ich kenne den Frequenzgang meiner HGPs ganz gut (den habe ich mir auch erklären lassen ) und habe Messungen von anderen LS gesehen. Da zeigte sich, daß diejenigen, die mir gut gefielen, meistens den glatteren Frequenzgang hatten. Außerdem ist es doch so, daß man, hat man mal wirklich neutrale LS (wie manche Studiomonitore) gehört, Verfärbungen rein gehörmäßig doch recht gut ausmachen kann. > >>es gab klare >>Vorteile in Sachen Dynamik, die >>man wohl auch durch den >>hohen Direktschallanteil erklären kann: die >>Verfärbungen ließen sich jedoch nicht >>ausschalten > >Ja, aber was sind "Vorteile in >Sachen Dynamik"? Nunja, Dir zu erklären, was Dynamik bedeutet, bedeutete Eulen nach Athen zu tragen. Sie hatten eine sehr gute Dynamik, eine mögliche Erklärung hatte ich angeboten. Wenn andere Boxen >diese Vorteile nicht haben, verfärben >sie dann nicht auch in >einem gewissen Sinne, nämlich genau >in diesem Punkt? Ich würde sagen, sie verfälschen, sicher (verfärben ist doch AFAIK ein anders besetzter Fachterminus?). So gibt es eben nur Kompromisse, Komponenten, die weniger/anderes weniger falsch machen als andere. > >>(PS: Hast Du mal den >>linealglatten Frequenzgang von den Dingern >>gesehen ?). > >Ist der Frequenzgang das einzige Kriterium >für Verfärbungen? Kein hinreichendes, aber ein notwendiges, würde ich sagen. Viele Grüße, Michael
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Hi Michael. > >Aber nein...auch sämtliche Geister die Du >siehst, blutende Wände oder kotzende >Pferde >sind unbestritten überall zu finden und >real....wenn Du es nur sagst >:7 > >Solche fragwürdigen Vergleiche bringen mE absolut >nichts.... Hm, manchmal...nein, in der Regel benutzt auch Du überzogene Beispiele, um einen Punkt zu verdeutlichen, sei mal nicht so bischöflich. >manchmal sogar schlicht unmöglich sind oder >wenn relativ geringe Unterschiede >(zB zwischen CD-Playern) als unglaublich riesenhaft >und unsagbar gewaltig verschrien werden. Ich habe mal in einem engluischsprachigen Bericht bestimmte Unterschiede als "subtle, but fundamental" beschrieben gelesen. Das finde ich sehr schön, verdeutlicht es doch, wie subjektiv die Einschätzung verschiedener Unterschiede sind. Ich kenne z.B. viele auch sehr teure CD-Player, mit denen ich absolut keine Musik hören könnte und ich habe länger gesucht, bis ich einen gefunden hatte, der mich überzeugt hat. Für mich sind die Unterschiede ganz entscheidend. > Aber mich würde ansonsten auch einmal Deine Antwort auf Sommerfees Frage interessieren, ob Du glaubst, man könne anhand der Meßwerte genau bestimmen, wie ein bestimmter Verstärker im gegensatz zu einem anderen klingt. > >Die Wahrheit ist irgendwo dort draussen > Ja, und das möchte ich ergänzen: Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen Viele Grüße, Michael
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Hi Fee, >Aha. Woher hast du die Erkenntnis, >daß Linn eher stärker verfärbt? >(Und komme jetzt bitte nicht >mit Vorführungen in ungeeigneten Hotelzimmern!) Berechtigter Einwand, das war ein unpassender Kommentar, zumal ich manche LINN-Elektronikkomponente kenne und sehr schätze (Classik, Ikemi). Dann streiche das und füge Naim ein - waren das nicht diejenigen mit der Mitten- und Höhenanhebung ? Bei der Einschätzung der Rezeption dieser Marke durch manche Verbraucher (ich meine gar nicht Dich) bleibe ich aber ;-) > >>und mag keine gesoundete Anlagen > >Woher hast du eigentlich die Erkenntnis, >daß deine Anlage nicht "gesoundet" >ist? Ist sie, aber nachweislich weniger, als andere Anlagen, die ich gehört habe. Ich habe hier ja auch schon mehrfach geschrieben, daß ich zu meinem Hörgeschmack stehe und anderen den ihren zugestehe, auch wenn es meßtechnisch noch viel bessere Lösungen geben mag. Z.B. habe ich neulich schweineteure und bestimmt "state-of-the-art" darstellende Hörner gehört - beeindruckend, es gab klare Vorteile in Sachen Dynamik, die man wohl auch durch den hohen Direktschallanteil erklären kann: die Verfärbungen ließen sich jedoch nicht ausschalten, deshalb würde ich die 500 DM Acoustic Energy bevorzugen (PS: Hast Du mal den linealglatten Frequenzgang von den Dingern gesehen ?). Dagegen hätte ich mit den so gelobten ME-Geithain-Monitoren sicherlich kein so großes Hörvergnügen wie mit meinen HGP. (Ja, ich habe auch die MEGs gehört). Viele grüße, Michael
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Genereller Kopierschutz aus rechtlicher Sicht
Thema antwortete auf Michaels Michael in: Computer und Musik
Hi Frank, >war ja fürn techniker (die ja >bekannlicherweise alle sprachlegastheniker sind) hihi, kein Widerspruch meinerseits wie >mich doch sehr zäh zu >lesen. Ich dachte mir einfach, daß ich vielleicht auch einmal was kompetentes beitragen sollte, wo es den Technikern dann so geht wie mir, wenn ich über "spannungsübersprechendefremdinduzierteMassenpotentiale" oder "rauscharmejitterkapazität" lesen muß. Nein, ernsthaft, wir wollen das Thema ja umfassend abhandeln, als Verbraucher und da kann ein bißchen argumentative Munition nicht schaden. aber es beruhigt mich >doch sehr, dass du nach >diesen betrachtungen, dnen ich nicht >immer wirklich folgen konnte, letztlich >auf in etwa das gleiche >ergebnis kommst, wie es der >gesunde menschenverstand gebietet. dem ist >ja in der jusristerei nicht >immer der fall ;-) LOL, volle Zustimmung ;-) Es ist vielmehr so, daß juristische Argumentation meist ergebnisgesteuert ist. Dementsprechend könnte ich dieselbe Prüfung jetzt auch pro-Plattenindustrie ausarbeiten, aber das brauchen wir wohl nicht unbedingt hier :-) Viele Grüße, Michael -
LETZTE BEARBEITUNG AM 09-Jan-2002 UM 15:52 (GMT)[p]Hi zusammen, nachdem das Recht auf Privatkopien hier oft genug dargestellt worden und über das Archiv jederzeit nachvollziehbar ist, möchte ich lieber einmal wieder an folgender Meldung anknüpfen, auch wenn in der rechtswissenschaftlichen Diskussion noch nichts dazu veröffentlicht wurde: "Ein ostwestfälischer Musikfan fühlt sich durch den Kopierschutz auf einer Musik-CD betrogen und hat eine Strafanzeige gegen die Bertelsmann Music Group erstattet." http://www.heise.de/newsticker/data/ame-30.10.01-000/ http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11006/1.html Ich hatte ja schon in anderen Postings zum Ausdruck gebracht, daß ich der Klage in dieser Form wenig Erfolgsaussichten einräume. Die Klage birgt aber viele rechtlich interessante Punkte, die ich hier einmal darstellen möchte. Man muß die strafrechtliche und die zivilrechtliche Ebene unterscheiden. Nur auf die erstere Ebene bezieht sich die Klage. Zur strafrechtlichen Ebene: 1. Betrug (§ 263 StGB): a) obj. TB: Tauschungshandlung, Irrtum, Vermoegensverfuegung, Schaden Das Problem ist hier, ob eine Irrefuehrung ueber Tatsachen gegeben ist. Man könnte annehmen, daß zumindest konkludent über die Tatsache getäuscht wurde, dass die CDs nicht den üblichen Standards entsprach und nicht überall läuft - denn das wohnt m.E. Musik-CDs, die man heutzutage kauft, stillschweigend inne. Die meisten kopiergeschützten CDs tragen allerdings inzwischen einen Hinweis, dass sie auf PC Laufwerken nicht abzuspielen sein. Andereseits tragen sie das CDDA-Logo, welches auch vorne auf jedem Computer-CD-Rom zu finden ist und sichern damit die Abspielbarkeit auf diesem Gerät zu. Es fragt sich, ob diese widersprüchliche Aussage in sich schon eine Täuschung birgt ? Das werden die Gerichte zu klären haben. Der Aufkleber muesste "Dies ist keine audio-CD sondern eine -Scheibe" heißen und so auffällig sein, dass der Kunde nicht über die Eigenschaft „audio-cd“ getäuscht wird. Es sind "CDs", die sich nicht an den Red-Book-Standard halten und damit eben keine "audio-CD" sind bzw. mangelhafte solche sind. Die restlichen Voraussetzungen dürften insoweit erfüllt sein, insbesondere liegt ein Vermögensschaden unter dem Gesichtspunkt des "subjektiven Schadenseinschlags" vor. Was soll der Kunde mit einer CD, die er mangels geeignetem Player nur noch als Bierdeckel benutzen kann? subj. TB: Vorsatz, Bereicherungsabsicht: Spätestens hier dürfte die Klage aber scheitern. Man könnte zwar noch Vorsatz bejahen, aber sicherlich nicht auch die Absicht der rechtswidrigen Zugeignung. 2. Computerbetrug (§ 263a StGB): a) "Zudem wirft die Klageschrift der BMG Computerbetrug durch vorsätzliche Verfälschung der Daten der betreffenden CD vor. [...] Nun werden sich möglicherweise bald deutsche Richter mit der Frage beschäftigen dürfen, ob die Verletzung des Red-Book-Standards für Audio-CDs durch Manipulationen des TOCs einer CD eine strafbare Verwendung "unrichtiger oder unvollständiger Daten" ist. Auch die Frage, ob man beispielsweise das digitale Auslesen einer CD beim Abspielen auf dem PC als Datenverarbeitungsvorgang begreifen darf, dürfte für das Verfahren eine entscheidende Rolle spielen." obj. TB: Es kommen in Frage "unrichtige Gestaltung d. Programms", "Verwendung unrichtiger/falscher Daten" und "sonstige unbefugte Einwendung". Da ist die Abgrenzung sehr schwammig und häufig unklar. Es ist aber eher keiner der Tatbestände gegeben, weil die CD nur mit Kopierschutz im Markt ist. Es gibt daher keine Fälschung von Daten, nachdem die CD genau die Daten enthält, die sie nach dem Willen des Herstellers haben soll. subj. TB: § 263a setzt wie § 263 ebenfalls rechtswidrige Bereicherungsabsicht vo-rauss. Aus o.g. Grund wohl nicht gegeben. In zivilrechtlicher Hinsicht sieht die Lage für den Verbraucher viel erfolgversprechender aus: Es besteht also ein gesetzlich normiertes Recht des Verbrauchers, sich Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zum privaten Gebrauch anzulegen Ein generelles Kopierverbot führte § 53 Abs. 1 UrhG für das Kopieren von Musik-CDs ad absurdum. Das hat auch die Politik erkannt und steht den Plänen der Industrie gar nicht so positiv gegenüber: „Elmar Hucko, Abteilungsleiter für Wirtschaftsrecht im Bundesjustizministerium, lehnt einen Schutzmechanismus ab, der auch die Kopie für den Privatgebrauch unmöglich macht. Es müsse ein Weg gefunden werden, wie man den Künstlern ihre Ansprüche auf eine angemessene Vergütung sichere, aber das Recht auf die private Kopie nicht antaste. Sollte die Industrie hier beabsichtigen in breitem Maße Fakten zu schaffen, so könnte die Bundesregierung sie durch ein Gesetz zwingen, die „private Kopie“ zu ermöglichen.“ Grundsätzlich darf der Käufer einer Musik-CD darauf vertrauen, dass er ein Werk erwirbt, welches er zum privaten Gebrauch auch in den oben genannten Grenzen vervielfältigen kann. Ist dies nicht mehr möglich, so handelt es sich um einen Mangel und der Kunde kann nach kaufrechtlichen Regeln Wandlung oder Minderung verlangen. Dies dürfte umso bedeutsamer sein, als die Praxis gezeigt hat, dass ältere Audio-CD-Player nicht in der Lage sind, die kopiergeschützten Scheiben abzuspielen. Wer also von einem Kopierschutz überrascht wird, kann den Silberling umgehend umtau-schen Denn um einen Mangel handelt es sich bei einer "Abweichung der Ist-Beschaffenheit" von der "Soll-Beschaffenheit". Ein rechtlich erheblicher Mangel liegt vor, wenn die aktuelle CD von den Standards, die eine Audio-CD üblicherweise einzuhalten hat, abweicht und diese Abweichung nicht bloß unerhebliche Auswirkungen hat. Die CD als solche ist physikalisch einwandfrei. Sie weist weder Kratzer noch sonstige Fehler auf, die ein Abspielen verhindern. Aber sie hat einen Kopierschutz. Dieser führt dazu, dass die Audio-CD in manchen CD-Playern und in CD-ROM-Laufwerken von Computern nicht abspielbar ist. Wenn eine audio-CD den dafuer gültigen Standard verletzt, ist die Abspielbarkeit auf keinem diesen Standard einhaltenden Gerät gesichert. Das ist die Definition von Standard. Nun wurde aber der Kopierschutz in einer Weise realisiert wurde, die dem Red-Book-Standard, der die Beschaffenheit von Audio-CDs technisch festlegt, widerspricht. Der Käufer einer Audio-CD kann dagegen grundsätzlich erwarten, eine CD zu erwerben, die in handelsüblichen Audio-CD-Playern abspielbar ist. Zu diesem Zweck wurde der Standard geschaffen. Sofern sowohl CD-Player als auch CD konform diesem Standard sind, muss eine CD in jedem CD-Player, der diesen Standard unterstützt, abgespielt werden können. Das Abspielen auch auf älteren CD-Playern muß Mindeststandard bleiben. Der Käufer muß nicht im geringsten damit rechnen, daß seine CD sich nicht auf einem CD-Player abspielen läßt. Der Käufer einer handelsüblichen Audio-CD geht davon aus, daß er diese CD in jedem CDP und in jedem Computer abspielen kann. Wird eine CD daher mit dem entsprechenden Label gekennzeichnet und entspricht nicht diesem Standard und führt dies dazu, dass die CD beim Käufer in einem Gerät, das den Standard unterstützt, nicht abspielbar ist, - dann liegt ein rechtlich erheblicher Mangel vor. Konsequenz: Der Käufer kann den Kaufvertrag für die CD wandeln, also rückgängig machen und sein Geld zurückverlangen. Auf einen Umtausch gegen eine andere CD muss sich der Käufer nur dann einlassen, wenn BMG zwischenzeitlich die CD ohne Kopierschutz auf den Markt gebracht hat. "Soll" ist eine audio CD. Meist steht auf der Cd auch noch der Hinweis CDDA, der eindeutig für eine reine Audio CD spricht. Geliefert wird eine CD, die diesem Standard (eben red book, wie schon im Thread erwähnt) nicht entspricht. Es könnte sich sogar durch den Vermerk CDDA um eine "zugesicherte Eigenschaft" handeln. Wie unten im thread ja auch schon erwähnt wurde wird dieses "CDDA"-Symbol wohl von Philips an alle lizensiert, die es auf ihre (standardkonformen) Audio-CDs drucken wollen. Die Bedeutung dessen, daß Philips sich jetzt in diesem Punkt auf Verbraucherseite geschlagen hat (natürlch nicht aus altruistischen Motiven) schätze ich als durchaus bedeutend ein. Ein Mangel ist also zu bejahen, jegliche Ansprüche richten sich jedoch gegen den Vertragspartner, nicht den Hersteller (das gilt auch für das Rücktrittsrecht nach § 13a UWG) - d.h. auch hier ist die BMG nicht zu belangen. Der Abnehmer muß sich somit an seinen Vertragspartner halten - und dann stellt sich die Frage nach den Regressansprüchen der Händler. Der Käufer einer CD hat, wie dargestellt, grundsätzlich das Recht, die Musikstücke zu privaten Zwecken zu kopieren. Dieses gesetzliche Recht kann ihm nur durch eine ent-sprechende vertragliche Vereinbarung entzogen werden. Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass er auf diese Umstände v o r dem Kauf der CD hingewiesen wird, sonst wird ein Kopierschutz nicht Vertragsbestandteil und es gelten die gesetzlichen Rech-te. Enthält die CD dennoch einen Kopierschutz, so stellt das einen Mangel dar, der zur Rückgängigmachung des Kaufes oder der Herabsetzung des Kaufpreises berechtigt. Wenn der Hersteller aber deutlich darauf aufmerksam macht, dass es sich um eine CD handelt, die nicht auf jedem Gerät gelesen werden kann. Dann wird beim Kauf eine besonderere vertragliche Vereinbarung geschlossen, die den Kopierschutz extra beeinhaltet. So wird die Industrie argumentieren, wobei sie damit nicht das Problem gelöst hat, daß sie ja eine „audio-cd“ verkaufen will, die der Silberling wegen Standardabweichung aber nicht darstellt. Für technisch versierte Verbraucher bietet sich zudem die Möglichkeit, den Kopierschutz zu umgehen und so das Recht auf Kopien für den privaten Gebrauch zu verwirklichen. Dies ist zulässig, weil die private Kopie weder gesetzlich verboten ist, noch vom Hersteller verboten werden kann. Der zentrale Punkt ist, nachdem der Verbraucher zwar das Recht hat sich Kopien von CDs für den eigenen Gebrauch anzufertigen, ob dem die Pflicht der CD-Hersteller gegenübersteht, dem Verbraucher dies auch zu ermöglichen. § 97 Abs.1 S.1 UrhG spricht von "Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschuetztes Recht". Fraglich ist nun, ob damit auch das Recht auf eine private Kopie nach § 53 UrhG gemeint ist. Dagegen spricht die systematische Stellung des §, denn nur der 5. Abschnitt spricht von "Rechten", der 6. Abschnitt dagegen "von Schranken". Ein Schadenser-satzanspruch aus § 823 Abs. 1 und 2 BGB iVm § 53 UrhG als ein *Schutzgesetz* für Privatkopierer ließe sich denken, in diese Richtung könnten Verbraucher argumentieren. Angesichts der immer weiter fortschreitenden Integration des Computers in das sonstige, im Haus befindliche technische Equipment, wie Stereoanlage, Fernsehen, und so weiter, ist damit zu rechnen, dass auch die herkömmliche Stereoanlage in Kürze ausgedient hat und an Stelle dessen PCs für MP3-/Audio-CD-/DVD-Genuss im Regal stehen. Ob Käufer bereit sind, so kopiergeschützte CDs also überhaupt zu erwerben, wenn nicht sichergestellt ist, dass man sie mit zukünftigen Equipments wird abspielen können, wird sich zeigen. Viele Grüße, Michael
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Hallo Uwe, > >... liegt daran dass Musiker in >der Regel mehr auf die >Interpretation als auf die Reproduktion >achten. Das ist tatsächlich bei vielen so. Das Thema kenne ich >auch. Musiker haben oft die >schrägsten Anlagen, meilenweit von sauberer >Wiedergabe entfernt. >Da steht eben die Musik im >Vordergrund, nicht der Klang. Das würde ich in dem Fall nicht so unterschreiben. Das erklärt nämlich nicht, warum gerade Berufsmusiker oft viel Geld für Ihre Hifi-Anlage ausgeben, dann aber sich meist für einen bestimmten Sound entscheiden, also unbestritten eher stärker verfärbende Ketten (Rundstrahler, Breitbänder und auch bei der Elektronik öfters die fast schon religiös verehrten Hersteller wie LINN). Ich konnte dafür bisher keine plausible Erklärung finden. Meine Freundin ist - obwohl Berufsmusikerin und Musikerin aus Berufung - Anhängerin von Hifi im Wortsinn und mag keine gesoundete Anlagen - puhh, da habe ich ja nochmal Glück gehabt. Viele Grüße, Michael
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Lautsprechersuche, eine der schwierigsten Fragen im Leben!!!:-)
Thema antwortete auf Michaels nassikus in: Lautsprecher
Hall Roberto, ich würde mir mal eine HGP Corda anhören, die dürftest Du mit etwas Glück gebraucht zu diesem Preisbekommen können. Halte ich für deutlich besser genau in den von Dir genannten Kriterien als die B&W Viele Grüße, Michael -
Hallo Ludger, "Das schwierigste bei der Abstimmung einer Anlage ist das Finden der richtigen Klangbalance. D.h., Schnelligkeit, Biß, Attacke und Dynamik einerseits und Ruhe, Unangestrengtheit und Ausgewogenheit andererseits. Also so, das schlechte Aufnahmen nicht nerven und besonders gute Aufnahmen einfach nur positiv auffallen. Die Unterschiede, um die es dabei geht, sind nicht meßbar, sondern drücken sich in einer subjektiven Zufriedenheit aus. " Naja, zumindest können die meisten - und ich schon gar nicht - diese Klangbalance, nicht anhand technischer Parameter vollständig beschreiben. Ich weiß nur Kleinigkeiten, anhand derer ich mich aber schon recht gut orientieren kann. Z.B., weiss ich, daß ich beim Hören eine leichte Betonung des Mittenbereichs in der Elektronik wohl ganz angenehm finde, denn diese Eigenschaft sagt man ja z.B. NAD oder Arcam-Elektronik oder in viel stärkerem Maße anderer britischer Elektronik nach. Außerdem weiß ich, daß ich eher neutrale LS bevorzuge, wie ein Blick auf den Frequenzschrieb nachträglich bestätigte: z.B. begeistert mich im Moment ein Kompakt-LS für 500 DM von Acoustic Energy, den ich besser finde als B&W Nautilus 805 oder JM-Lab Electra 906. Kürzlich habe ich online eine Messung von hifi&records gefunden. Ergebnis: Einer der linearsten Frequenzgänge, die wir je gemessen haben. "Denn die Unterschiede, die man nicht messen kann, geben erst den letzten, den richtigen Kick. " Ich würde das eher als die Summe der unzähligen Einzelheiten beschreiben, die man einzeln sehr wohl messen kann ? Viele Grüße, Michael
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Hi Ony, "Ich begann mit der "Fehlersuche" in der Anlage. LS-Frequenzweiche, Verstärker, Kabel usw.. - jene "persönliche Unruhe", "Änderungsbegierlichkeit" die man oft aus Erzählungen hört "wenn die Anlage nicht auf den Punkt spielt". Ich war fast soweit mir einzureden das dies alles nur Einbildung wäre. Die Erinnerung an die begeisterten "Glücksgefühle" der Vergangenheit ein Trugschluss." Das ist IMHO ein überzeugendes Gegenbeispiel, das die Legitimation von Langzeiterfahrungen verdeutlicht. Natürlich ist es eine subjektive EInschätzung, ob die Kette stimmig ist, also "auf den Punkt spielt". Es kann beim Komponententausch aber durchaus vorkommen, daß nicht nur deutlich lokalisierbare Effekte hervortreten, sondern die oben beschriebene Situation. Dies kann man nicht im Blindtest feststellen oder nur ungleich schwerer. Genauso kann es aber auch passieren, daß das Klangbild durch eine neue Komponente auf einmal "auf den Punkt" spielt -> eine Verbesserung, die im Blindtest nicht unbedingt aufgefallen wäre. "Ich glaube nicht, das ich in einem sog. Blindtest den Unterschied zwischen dem Schaltnetzteil und dem konventionellen NT herausgehört hätte. Das diese Erfahrung "alles nur Einbildung" war glaub ich allerdings noch weniger...." Dem stimme ich zu. Dann wäre es allerdings auch besonders interessant, einmal zu bestimmen, für den Test welcher Klangunterschiede bzw. Komponenten DBTs am besten geeignet sind und wofür nicht. Gibt es da Literatur dazu ? Viele Grüße, Michael
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Hallo Bruno, "Ich finde, dass Hören das beste Mittel ist, um rauszufinden was einem GEFÄLLT. Allerdings sind OBJEKTIVE Aussagen natürlich was anderes. Ich vermute die Ursache für viele Meinungsverschiedenheiten auch darin, dass die einen hier posten wollen, was ihnen gefällt, während andere objektive, unumstössliche Tatsachen erwarten - dies ist nicht immer klar getrennt." Diesen Text sollte man hier in Leuchtschrift an jedes Possting hängen - volle Zustimmung ! Vor allem sollten wir Destruktivität durch diese Vermischungen vermeiden, indem nicht die "Techniker" anläßlich des Postings reiner Hörerfahrungen auf einem DBT-gesicherten Nachweis oder einer wissenschaftlich fundierten Erklärung insistieren, andererseits die "Hörfraktion" nicht subjektive Erfahrungen zur unumstößlichen Tatsache erklärt oder auf wissenschaftlich absurde Erklärungsmodelle zurückgreift. Viele Grüße, Michael
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Hallo Kobe, "Nun, mit einem Blindtest kann man erstma' nachweisen, ob es ÜBERHAUPT einen Unterschied zwischen den Kabeln, den Steckern, dem Lötzinn, den CDP bzw. den Ausgängen, den Stromkabeln usw. gibt" Stimmt, deshalb habe ich auch schon - wo dies möglich war, z. B. bei NF-Kabeln - mit Freunden schon mehrfach Blindtests durchgeführt. Der Testaufbau entsprach dabei dem oben von Dir genannten. Als ich damals von den gehörten Unterschieden hier berichtet hatte, wurde der Versuchsaufbau kritisiert (nicht genügend Wiederholungen, lieber 50 etc.). Ich habe ein recht ambivalentes Verhältnis zu Blindtests: Einerseits haben mir Blindtests oft genug Unterschiede bestätigt, andererseits waren sie teilweise ernüchternd, weil ich feststellen mußte, daß die Unterschiede so klein waren, daß sich eine Mehrausgabe sicher nicht lohnen würde oder weil es sich bei den Unterschieden um Verschlechterungen handelte, so z.B. bei der HMS-Energia-Filter-Netzsteckerleiste. Diese hatte ich aus Interesse mal getestet und der Klangunterschied war frappant. Allerdings waren es vor allem vordergründige Effekte, de ich feststellen konnte. Das hörte cih an wie mit eingebauter Loudness-Charakteristik. Nun muß man aber auch sagen, daß dies wohl keine ordinäre Leiste ist, sondern wohl schon einige soundende Filterelemente verbaut sind. Dann war ich lange auf der Suche nach einem neuen CD-Player. Die Unterschiede lassen sich natürlich mehr oder minder leicht im Blindtest nachweisen, wobei der Preis in keiner Relation zum Klanggewinn stand. Aber die Tests zeigten mir zum einen, daß ich der Quelle doch höhere Bedeutung beimesse als manch anderer hier, weil die Fehler, die CD-Player im Gesamtklang der Anlage verursachen, doch ganz andere sind als die durch unterschiedliche Lautsprecher bedingten. Zum anderen finde ich aufgrund dieser unterschiedlichen Fehlercharakteristik, daß CDP sich weniger gut im Blindtest vergleichen lassen, als andere Komponenten. Hier zeigt manchmal erst ein gewisses Langzeithören eine besondere Ruhe oder Nervigkeit im Klangbild auf etc. Ansonsten möchte ich einmal mehr darauf hinweisen, daß es hier trotz der großen Bedeutung von DBTs hier auch möglich sein muß, Hörerfahrungen auszutauschen, die nicht im hieb- und stichfesten DBT gewonnen wurden, zumal Hifi unser gemeinsames Hobby ist und wissenschaftliche Tests einen nicht zu vernachlässigenden Aufwand erfordern. >Es ist nicht A L L E S messtechnisch nachvollziehbar. Dann nenn' mir doch einfach mal ein Beispiel. Aber bitte ein seriöses. Und komm' mir nicht mit Däniken oder so (und die Physik des Hummelflugs ist übrigens auch geklärt). Kein Problem: Der Verbrennungsvorgang darf wohl, obwohl täglich Autos gebaut werden, die nach diesem Prinzip funktionieren, keineswegs als erforscht gelten. "Ansonsten würde ich doch Rob mal bitten, einen kleinen Vortrag über Erkenntnistheorie zu halten." Oja, daran wäre ich auch interessiert ! Würde das Forum IMHO wirklich weiter bereichern. Viele Grüße, Michael
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Hi Michael, > >würde mich doch brennend interessieren was >Dich eigentlich stört und wie >man >es hätte formulieren müssen, ohne dafür >kritisiert zu werden..... Nun, er hat doch in seinem zweiten Beispiel eine Möglichkeit aufgezeigt, wie man ein solches Diskussionsthema an einen konkreten Anlaß binden kann ? DASS sich das Gerücht auch für Matthias auf bestimmte Gegebenheiten wie z.B. besagte Lieferschwierigkeiten stützt, wird aus seinen parallelen Anfragen in anderen Foren deutlich, in denen er andeutet, mehr darüber zu wissen. Was wäre da einfacher und naheliegender, als gleich den konkreten Grund für das Gerücht (was immer es auch sein möge: Lieferschwierigkeiten etc) zur Diskussion zu stellen, wo dann auch wirklich einige Teilnehmer etwas dazu beitragen könnten (z.B. haben auch mir immer wieder Händler Einzelheiten von schlechtem Service berichtet) ? Ich denke, so könnte sich eher eine Diskussion entspinnen als mit dem reißerischen, unbestimmten Titel : Lindemann vor dem Aus ! Verstehst Du, was ich meine ? Viele Grüße, Michael
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Mönsch Jungs, habt ihr da noch was von über ? Obwohl, wenn ich es mir recht überlege...ist euch nicht viel eher nur langweilig ? Dann empfehle ich ganz einfach: Hört mehr Musik! Amüsierte Grüße und *ruhigblutundwarmesunterhöschen*, Michael
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Hi Matthias, schuld bist Du natürlich nicht. Aber ich sehe die Sache genauso wie Horst. Man kann eine Firma allein durch die Frage nach solchen völlig unbestimmten Gerüchten schon in Schwierigkeiten bringen, man nötigt sie auf jeden Fall in die Defensive. Es wäre tatsächlich etwas anderes, wenn Du konkrete Probleme benennen könntest, denen die Firma dann entgegentreten könnte. Übrigens, ohne andeuten zu wollen, daß Deine Anfrage auch nur im entferntesten strafrechtlich relevant wäre: Mit Gerüchten und falschen Tatsachen bewegt man sich immer auf dem schmalen Grad zwischen übler Nachrede, Verleumdung etc., selbst wenn man die Gerüchte ausdrücklich als solche bezeichnet, darauf hinweist, daß sie von jemand anderem stammen usw. -> zu Recht, denn solche Einschränkungen ändern nichts an der Weiterverbreitung einer falschen Tatsache.... Natürlich wärest Du ebenso empört und um Deinen guten Ruf bedacht, wenn ich hier ein Gerücht posten würde, Du wärst ein "???fügehierdeingrößtesangstgerüchtvomkleinbetrügerbiszumspielsüchtigenein???", selbst, wenn es natürlich noch so großer Unsinn ist. Hast Du denn jetzt konkrete Informationen, die Dich zu Deiner Aussage veranlassen und die man hier diskutieren könnte ? Viele grüße und ein frohes Neues, Michael
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>hi freaks *g* Hi Freak, leider habe ich kein eigenes Patentier, kann ihm deshalb auch keinen Namen geben Aber zu Deiner anderen Frage: Das kommt - wie immer bei juristischen Dingen - auf den Zusammenhang, Verwendungszweck etc. an. Aber mal so einfach aus der Hüfte geschossen ;-) : > >hätt mal ne kleine zwischenfrage, und >zwar sieht man ja auf >allen möglichen sites das die >das copyright symbol oder dieses >®, was auch immer das >heißen mag, hinter firmennamen oder >produkte schreiben. ist das pflicht >oder kann ich auch das >wort Microsoft ohne symbole auf >meiner Homepage verwenden??? Das Wort Microsoft darfst Du grundsätzlich nennen, das tue ich ja hiermit auch. Im Einzelnen ergibt sich das aus folgenden Erwägungen: Nach § 5 Abs. 1 MarkenG werden Unternehmenskennzeichen als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. Unternehmenskennzeichen sind nach der Legaldefinition des § 5 Abs. 2 MarkenG Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder als besonderes Kennzeichen eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens geschützt werden. Der Schutz setzt eine "Benutzung des Unternehmenskennzeichens im geschäftlichen Verkehr" voraus. Eine Verwendung von Kennzeichen durch private Anwender fällt damit grundsätzlich nicht darunter. Davon abgesehen fällt die bloße namensnennung nicht unter das Marken- und Namensrecht. Erlaubte schlichte Namensnennung ist gegeben, wenn für jedermann deutlich ist, daß nicht der Namensträger selbst spricht, sondern Dritte über ihn berichten. Viele Grüße, Michael
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Hallo zusammen, prosit Neujahr, ein friedvolles, erfolgreiches, glückliches und gesundes neues jahr Euch Allen ! Liebe, besoofeene Grüße , Michael
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Hi Wolfgang, >"Outstanding" in der Dynamik ist Harry >Connick JR ! für mich. Stimmt ! Insbesondere die Come by me gehört zu meinen festen testscheiben ! Frohe Tage, Michael
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Hallo Wolfgang, > >klingt interessant :-) IST interessant ! Wirste bald merken ;-) Ich habe mal >bei Amazon reingeschaut. Der gute >Harry hat ja schon einiges >rausgebracht. Stimmt, leider aber nicht alles von gleicher Qualität. >Die neue CD scheint wohl ein >wenig ruhiger zu sein, oder? Wenn Du ruhiger auf die autstärke beziehst, schon. Ist nämlich keine BigBand-Begleitung, sondern die ganz persönliche Sicht der Dinge des Manns am Klavier... >New-Orleans Wurzeln hört sich ja >nicht schlecht an :-) Wahrlich, hier packt er mal ein bißchen mehr ins Klavier. > >P.S. Anfang des Jahres werde ich >sicher wieder "Zeit" für ein >kleines Päckchen haben ;-) Ich denke, das wird bei mir zwischen den jahren auch mal gehen, habe viel Interessantes neu. Viele Grüße, Michael
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Hi Frank, >Wow, gute Nachrichten! Ist die neue >mit oder ohne BigBand? Ohne Bigband, nur mit einzelnen Begleitmusikern bei einigen Songs. >Die Scheiben ohne haben mir bisher >nicht so zugesagt, ich steh >tierisch auf "Blue Light, Red >Light" und "Come by me", > >das fetzt, if you know what >I mean... Allerdings ! In die selbe Liga meiner Lieblingsscheiben gehärt aber auch der Harry und Sally-Soundtrack von harry ! Kannste blind zugreifen ! > >Ich hab gerade festgestellt, dass Du >auch aus Effeffemm kommst. >Es beschleicht mich das dumpfe Gefühl, >wir sollten uns demnächst mal >kennenlernen, zwecks Austausch von Sicherungskopien?(wenn >mein Brenner denn läuft) ;-) Ja, vielleicht sollten wir mal einen Äppler trinken gehen :-) > > >Neulich auf dem Flohmarkt bei REAL >hab ich auch äusserst günstig >einige Sinatra-Scheiben erstehen können(die grossen >schwarzen :-)) Klasse! Ich selbst habe keinen LP-Dreher mehr. > >p.s. Ups, da bin ich doch >gerade im 500er-Club aufgenommen >worden. :7 >Dann auch noch mit einem so >tiefschürfenden und wichtigen Beitrag Mit einem Beitrag über Musik, was kanns schöneres geben ? Vile Grüße, Michael
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Hallo Horst, > >Damit Du nicht komplett verunsichert wirst, >hier ein Foto meiner Lieblingsblockflötistin >Andel Strube: Diese Art des Vornamens kam mir doch gleich bekannt unbekannt vor >Sie ist gerade damit beschäftigt, Weihnachtsgeschenke >einzupacken :-) Laß Dich schön beschenken ! > >Ich werde Dir zu einem späteren Zeitpunkt einen Link nachreichen, wo Du Andel Strube >in action< erleben wirst. Ja, das würde ich sehr gerne, nachdem ich schon so viel gehört habe.. Liebe Festgrüße an Dich und die ganzen Mitgliedern mit komischen Vornamen ! Michael