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HiFi Heimkino Forum

Werner

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Alle erstellten Inhalte von Werner

  1. You just entered the automatic reply and talk system.... Hello! Congratulation! Good Morning! Bye!
  2. Moin Wolfgang, ich fürchte das wird viel schlimmer als Steinbruch werden. 4 Wochen soziale Dienste in einem Heim für mittellose Fotografen fallen mir da ganz spontan ein.... Oh Ohhh, mal schnell die Flugpläne wälzen.
  3. Ich fände es toll, wenn Du das tun würdest. Du gehst ja kein Risiko ein, wenn ich Deine tausend Zitate richtig deute. Also gäbe es keinen Grund für Dich, es nicht zu machen. Bin ich Dein Kasper? Frag doch mal einen Deiner Anwälte, am Besten denjenigen, der sich im IE Recht am besten auskennt, er braucht Dir nur das Aktenzeichen eines Urteils zu geben, das eben dieses Linking behandelt hat. Es würde nicht nur mich interessieren. Machen wirs doch andersrum, nimm eben diesen Anwalt und verklag mich wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Ich fände es toll, wenn Du das tun würdest. Du gehst ja kein Risiko ein, wenn ich Deine zig Beiträge richtig deute. Also gäbe es keinen Grund für Dich, es nicht zu machen. Ich bin sicher, daß auch Jakob gespannt drauf ist, was dann passiert. Webbi sicher auch . . . Gruß und: nur Mut, trau Dich, ist doch kein Problem, Klaus... so ich Dich hier auszugsweise zitieren darf? Ach so, vergiß dabei auch google nicht, oder greift das Urheberrecht in Deutschland erst ab einer bestimmten Bildgröße? Veröffentlichung bedarf (zum x-ten Mal) der Genehmigung des Autors oder sonstigen Rechteinhabers. Das steht zum x-ten Mal genau wo? Dieses Bild ist bereits veröffentlicht und zwar von Dir im Netz, wäre es das nicht, würde man es nicht sehen können. Ansonsten zeig mir ein Urteil, einen Link, einen Rechtsentscheid, der das in DIESEM Zusammenhang konkret anders sieht. Ich habe Dir Urteile und Kommentare genannt, Du bisher nur äußerst aufregende Geschichten aus der so fernen und unbekannten Welt der leidgeprüften Profis. Es interessiert KEIN Spiegel, nicht meine Homepage, sondern ausschliesslich DIESES Forum, dessen Software einen LINK auf ein Bild DIREKT als BILD anzeigt. Wenn, dann halte diese Vorträge webbi... So, zum Thema Spiegel, ganz wahllos mal eben auf ca. 20 Bilder im Spiegel online geklickt. Nicht eines ohne Verweis auf den/die Rechteinhaber, insofern schon mal ganz andere Voraussetzung... Außerdem: © SPIEGEL ONLINE Alle Rechte vorbehalten Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH Wäre das - wie von Dir in dem HIER vorliegenden Zusammenhang (inline linking) postuliert - von vornherein klar, wäre dieser Hinweis des Spiegels völlig überflüssig, da ja bereits per Gesetz eindeutig geregelt. Und Dein Freund Spies weiß, wie man ein Impressum schreibt und was da so drin stehen kann. Ob er eine Genehemigung der Rheinischen Post und des Standard hat, von denen eine Ablichtung und einen Text zu veröffentlichen wär ja am Rande auch interessant...Obwohl, eigentlich ist mir das auch ziemlich egal. Mich hätte es fast den Kunden gekostet, ich konnte aber klarstellen, daß nicht ich das Shooting organisiert hatte... das wäre jetzt interessant, inwiefern Du als Fotograf für eventuelle Rechteverstöße verantwortlich sein könntest. Immerhin ist auf dem von DIR aufgenommenen Bild eben jene Villa zu sehen, gegen deren Ablichtung sich der Besitzer verwehrt hat. Gehört es da nicht zu DEINEN Obliegenheiten - gerade bei Deiner Kenntnis der zugrundeliegenden Verordnungen und Gesetze - sich der rechtlichen Einwandfreiheit vor dem Fotografieren zu versichern? Oder hat Dir ein Involvierter explizit versichert, dass die Besitzer der Häuser sich mit der Veröffentlichung ihrer Häuser einverstanden erklären?
  4. Normales Coax Antennen- oder SAT kabel tuts, ebenso normale Cinch Stecker. Was für ein Innenleiter - ob ein Draht oder Litze - drinsteckt, ist auch ziemlich egal, das ist mehr eine Frage des Handlings (steif oder flexibel). Die maximale Länge musst Du probieren, wenns bratzelt, ist es zu lang :+
  5. > . . . träfe im vorliegenden Fall nicht zu, denn das Bild >stammt nicht von meiner "öffentlich zugängig gemachten" Seite, >sondern von einem Rest einer Seite, die auch noch bei einem >von mir nichtmehr genutzten Provider steht. Also nicht >"öffentlich" im eigentlichen Sinne ist. Aber öffentlich erreichbar ist, sonst würde dieser "Inline-Link" ja nichts anzeigen. Zur Öffentlichkeit: Das öffentlich Zugänglichmachen oder der Öffentlichkeit Zugänglichmachen(6) erfolgt nämlich bereits durch das Bereitstellen des Werkes am Webserver. Damit ist der Inhalt für jeden, der die Adresse kennt, zugänglich, ohne dass es dazu eines Links bedürfte. Derjenige, der das Werk am Webserver deponiert, hat die einzige Verfügungsmacht; er bestimmt, wie lange das Werk zugänglich bleibt. Was aber einmal öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann schon rein grammatikalisch nicht noch einmal öffentlich zugänglich gemacht werden. Adressat der Veröffentlichung sind nämlich nicht bestimmte Personen, sondern die Öffentlichkeit an sich. http://www.jurpc.de/aufsatz/20030176.htm#u7 >Meine "öffentlich zugängig gemachte" Seite ist under >construction und beschränkt sich auf den Titel und eine >Link-Tiefe. > >Gruß, Klaus > Ja, alles nicht so einfach und wo Anwälte und Richter, da alles noch viel komplizierter... Allerdings, um da mal einen "logischen" Aspekt einzubringen: Wäre auf diese Art - Verstoß gegen was auch immer - leicht und sicher Geld zu holen, hätte sich sicherlich schon irgendwo bei irgendwem ein Vertreter der Abmahnmafia mit lautem Getöse gemeldet. Was sie z.B. ja in anderem Falle - Platzierung eines Downloadlinks zu einer externen und außerhalb Deutschland liegenden Seite, die Clone CD anbot - mit großer Inbrunst getan hat. Oder bei noch viel abstruseren Dingen: Abmahnungen wegen Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen http://www.heise.de/newsticker/meldung/41165 oder http://www.abmahnwelle.de nun ja, wie war das nochmal mit mehrkanal?
  6. >Die Darstellung einen Thumbnails ist, meine ich, nun auch wieder etwas anderes, gibts schon Urteile hierzu? Hallo Jakob, in Deutschland nicht, zumindest nicht lt. den bekannten Internet Recht Datenbanken. In den USA gibt es hierzu ein Urteil: 5. Inline Links Mit dem United States Court of Appeals for the Ninth Circuit hat sich in den USA erstmalig ein Berufungsgericht mit der Zulässigkeit von Inline Links beschäftigt(38). Der Urheber von im Internet zugänglichen Photographien (Leslie Kelly) hatte gegen die Arriba Soft Corporation geklagt, die eine sog. visuelle Suchmaschine(39) anbietet. Diese ermöglicht eine Suche nach Bildern im Internet. Als Suchergebnis werden die gefundenen Bilder als Thumbnails dargestellt... http://www.jurpc.de/aufsatz/20030014.htm#u5 Fürs Inline-Linking ( der "Fall" hier) gibt es kein einziges Urteil in Deutschland: http://www.dr-bahr.com/download/lehmanns.pdf § 3. Fall: Urheberrecht: „Inline-Links“ Bestimmte Dateien (insb. Grafiken) verbleiben auf dem fremden Server, werden aber in die eigene Webseite eingebunden und wie eine eigene Datei angezeigt. Rechtslage absolut unklar, noch kein ausdrückliches deutsches Urteil ergangen; m.E. in jedem Fall bedenklich, da dadurch bei dem Dritten, gerade bei größeren Dateien (Downloads usw.), nicht unerhebliche Traffic-Kosten entstehen können.... weiterführende Literatur: (offline) Jofer, „Strafverfolgung im Internet“, Franfurt a.M. 1999; Strömer, „Online-Recht“, 3. Aufl., Heidelberg 2002. (online): Hoeren, „Internetrechts-Skript“, http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/ materialien.html; Ott, „Linking und Framing ...“, http://www.jurpc.de/aufsatz/20030014.htm Noch viel mehr und teilweise kontroverses hierzu gibt es unter: http://www.jurpc.de zu lesen. Würde man Deiner Logik folgen, könnte man eine Seite rein mit den Bilder von kestudio erstellen, jedem Besucher ein "Eintrittsgeld" abverlangen und hätte trotzdem keinen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, sofern man die Bilder auf Deine (oder Audiomaps) Weise einbindet. Immerhin könnte jeder Besucher sich die Bilder auch direkt von KEs "altem" Provider abholen. Da liegen sie ja noch stets griffbereit für jeden. Auch dazu gibt es bei jurpc was: ...Die öffentliche Zugänglichmachung Da wir unmittelbar vor einer wichtigen Veränderung des Urheberrechtes stehen, soll auch noch kurz auf die durch die schon erwähnte Informations-Richtlinie gebrachten Neuerungen eingegangen werden. Diese bringt nämlich nicht nur eine Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht, sondern auch eine neue, dem Urheber vorbehaltene Verwertungsart, die gerade auf Websites zugeschnitten ist, die "öffentliche Zugänglichmachung", wobei diese Übersetzung des englischen Begriffes "making available to the public" an sich nicht ganz richtig ist. Auch diese Verwertungsart wird vom Link nicht tangiert. Das öffentlich Zugänglichmachen oder der Öffentlichkeit Zugänglichmachen(6) erfolgt nämlich bereits durch das Bereitstellen des Werkes am Webserver. Damit ist der Inhalt für jeden, der die Adresse kennt, zugänglich, ohne dass es dazu eines Links bedürfte. Derjenige, der das Werk am Webserver deponiert, hat die einzige Verfügungsmacht; er bestimmt, wie lange das Werk zugänglich bleibt. Was aber einmal öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann schon rein grammatikalisch nicht noch einmal öffentlich zugänglich gemacht werden. Adressat der Veröffentlichung sind nämlich nicht bestimmte Personen, sondern die Öffentlichkeit an sich. Damit ändert sich aber nichts mehr nach dem ersten der Öffentlichkeit Zugänglichmachen; die Bekanntgabe einer URL oder ein Link kann dann nur mehr ein individuelles Zugänglichmachen sein, das aber mit dieser neuen Verwertungsart gerade nicht gemeint ist. Ist also alles nicht so einfach zu klären und - wie bereits oben angegeben - es gibt kein Urteil oder ein Rechtsentscheid speziell zur Zulässigkeit von Inline-Links. Inwieweit das BBGH Urteil Anwendung finden kann und wird, wird sicherlich noch Gegenstand der Diskussion werden. Warten wir es also ab...
  7. Im Frame dargestellt heisst, dass in der Adresszeile des Browsers NICHT die Adresse der jetzt angezeigten Seite - hier also "KE Bild" - angezeigt wird, sondern eben im Frame der bisher benutzten Seite. Unmittelbar und direkt schließen auch einzelne Teilseiten für mich ein. Nutzt man die google Bildersuche, werden in den Ergebnissen auch bereits direkt Thumbnails der gefundenen Bilder angezeigt. Zusätzlich! steht natürlich die URL des Bildes darunter, aber es wird unmittelbar und direkt bereits ein Bild angezeigt - das ja, folgte man der hier strittigen Auffassung des Urheberrechtes, auch bereits eine Verletzung desselben darstellen würde - das unmittelbar aus der Website des zu findenden entstammt. Würde man nun dieser Argumentation weiter folgen, führte dies schließlich dazu, (Bilder)Suchmaschinen wie Google generell verbieten zu müssen. Probier es aus: http://images.google.de/images?sourceid=na...8&q=klaus+esser Du wirst neben dem Ex Mannesmann Spezi auch bereits ein von KE geschaffenes und insofern urheberrechtlich schützenswertes Image sehen. Um nochmal auf das Urteil zu kommen, es ging eben darum, dass nicht! die ganze Site, also ab dem Index/Home angezeigt wurde, sondern bereits tiefer liegende Inhalte, nämlich die einzelnen Artikel als frame innerhalb der linkenden Seite.
  8. Die wiederum hat ja ´n paar Watte weniger... Durch den hohen Einschaltstrom der Kette und den daraus resultierenden kurzzeitigen Spannungsabfall verschiebt sich die Strom/Spannungskurve ganz kurz. Deshalb "sieht" der FI unterschiedliche Ströme auf dem Hin- und Rückweg und löst aus. , fabulier:> Keine Ahnung obs so ist, klingt aber doch gut :+ Mal eben von google gefischt: ... Ergänzung: Eine Lampe (230 V, 60 W) hat einen Widerstand R = U²/P = 880 W (bei Betriebstemperatur!) Mißt man den Widerstand der kalten Wolframlampe mit einem Digitalmultimeter, so erhält man 63 W. ... Also immerhin ein Faktor von 1:12
  9. Das Einzige, womit es sich erklären ließe, wäre der Einschaltstrom der 20 Lämpchen. Der Widerstand von Glühlampen erhöht sich nämlich signifikant nach dem Einschalten respektive bei der damit einhergehenden Erwärmung. Nicht ohne Grund haben alle Dimmer für Bühnenlicht eine preheat Funktion, dabei werden die Lampen ganz leicht zum Glimmen gebracht, um eben diesen Einschaltstrom geringer zu halten.
  10. Nun denn Jakob, schon gelesen den Aufsatz und das Urteil? "Unmittelbar" und "direkt" verinnerlicht? Hyperlink vs. deeplink? Gibt auch noch mehr dazu: ----------------------------- Links/Urheberrecht/Inline-Linking/LG Düsseldorf Eine Homepage und ihre Unterseiten sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie durch besondere Gestaltung herausragen. Wenn auf einer Web-Site auf eine andere Site durch ein Link verwiesen wird und diese Site dann im frame der ursprünglichen Site dargestellt wird, liegt keine Irreführung hinsichtlich der Urheberschaft der ihm für ihn dargestellten fremden Site vor. LG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 1998 - 12 O 347/97 ----------------------------- Letztendlich ruft die Forumssoftware bei setzen eines DEEP Links auf Bildinhalte diese Inhalte DIREKT auf.
  11. BGH allerdings anders. http://www.jurpc.de/aufsatz/20030283.htm [...] Der BGH weist ergänzend darauf hin, dass das von ihm gefundene Ergebnis dann anders ausfallen kann, wenn der Berechtigte technische Schutzmaßnahmen gegen die unmittelbare und direkte Aufrufbarkeit seiner Inhalte im Wege des Deep-Links ergriffen hat. Damit stellt das Gericht auch klar, dass ein schützenswertes Interesse des Anbieters, dem Nutzer den Zugang ausschließlich über seine Eingangsseite zu gewähren, nicht gegeben ist. Solange einzelne Dokumente eines Webangebots unmittelbar und ohne Beschränkung aufrufbar sind, ist es nach der Entscheidung des BGH auch legitim und zulässig, hierauf mittels eines sog. Deep-Links zu verweisen. [...] und das Urteil selber: BGH Urteil vom 17.07.2003 http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm Leitsätze daraus: [...] Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen. Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird. Nach § 15 UrhG (i.d.F. vom 9. September 1965) steht dem Urheber das ausschließliche Recht zu, die öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Dieses Recht ist als unbenanntes Recht in dem umfassenden Verwertungsrecht des Urhebers aus § 15 UrhG enthalten. Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen Wenn das jetzt man eine nicht eine Belehrung von höchster Stelle ist...aber immerhin auch eine mit weitreichender Geltung.
  12. Mal sehen, wann die "CopyingKillsYou" Polizei das erstemal die Tür eintritt: Andreas Dietl von der "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) sieht die Sache anders und spricht von "Vernebelungsmanövern". Wer Kopierschutztechniken umgehe und Songs aus P2P-Netzen herunterlade, wird seiner Meinung nach "interessant für Verfahren nach Artikel 8", welche den "Beweisschutz" regeln. Demnach könne ein Rechteinhaber mit einem leicht zu erhaltenden Schreiben vom Richter zum angeblichen Urheberrechtsverletzer gehen, eine Hausdurchsuchung vornehmen und Beweismaterial kopieren oder mitnehmen. "Die EU-Direktive sagt noch nicht einmal, dass die Durchsuchung von der Polizei vorgenommen werden muss", betont Dietl. Zudem handele es sich um eine Pflichtvorschrift, die von den bald 25 Mitgliedsstaaten zwingend umgesetzt werden müsse. http://www.heise.de/newsticker/meldung/45397 Ja, der "armen" Musikindustrie schwimmen die Felle weg, was natürlich NUR an "Raub"kopierern und nicht am grausigen Angebot liegt... "Der jungen Generation muss verstärkt kommuniziert werden, dass das geistige Eigentum auch durch neue Technologien nicht wertlos wird, sondern ein besonderes Gut darstellt. Aufklärungsmaßnahmen sind daher nichts Geringeres als Zukunftsinvestitionen für das Musikleben in unserem Lande. Kenntnisse um die Rechte der Musikurheber bei der heranwachsenden Generation sichern langfristig eine vitale Musikkultur." Kein Geld mehr? Macht nix, deshalb soll es den Kreativen, die man ja angeblich nur schützen will, jetzt auch an den Beutel gehen: Laut Pressemitteilung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) will die deutsche Landesgruppe der IFPI den seit 1997 bestehenden Vergütungssatz für die Lizenzierung von Tonträgern nahezu halbieren. Die IFPI habe bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts den Antrag gestellt, die Vergütung von derzeit 9,009 Prozent des Herstellerabgabepreises von Tonträgern auf 5,6 Prozent zu senken. http://www.heise.de/newsticker/meldung/44002 Man schaufelt sich sein eigenes Grab, hoffentlich wirds danach besser.
  13. Moin Wolfgang, eines muß man Klaus lassen, ER zieht sein Ding durch. Schon im letzten Jahr, als er - mal wieder völlig missverstanden - Frank (Battle) von hier vertrieben hatte, ging ganz schnell das gegreine los, als er von der ein oder Anderen Seite Contra bekam. Mit http://audiomap.de/forum/index.php?az=show...mode=full#18960 teilte man weiland schon gerne aus, um sich denn ein wenig später über: http://audiomap.de/forum/index.php?az=show...mode=full#18968 gleich zu beklagen: http://audiomap.de/forum/index.php?az=show...mode=full#18965 Natürlich nicht ohne den gönnerhaften Hinweis: Ich hab´ an anderer Stelle schonmal gesagt (und mich über Deine Zustimmung gefreut), daß man nicht nur austeilen, sondern auch einstecken können sollte und ein Forum nicht unbedingt dazu da ist, daß alle einer Meinung sind und man sich auchmal ein paar deutliche Worte sagen können muß, ohne gleich weinend wegzurennen. Also, da gehört schon was zu, und wenns nur die Erfahrung der 4 Länder ist.... Nebst der Erkenntnis: Sprache zu gebrauchen, zu geniessen und damit konstruktiv umzugehen ist schliesslich das Mittel, in einem Forum zu kommunizieren. Nun gehören wir allerdings zu "Battle und Konsorten" und dürfen der genießerischen Sprache schon deshalb nicht frönen und die Freuden selbiger werden uns nicht zuteil - aber wir würden sie ja mangels Intellekt eh nicht verstehen. Beste Grüße aus dem Land der Bekloppten...
  14. Ach Klaus, ich habe einen Link direkt auf Dein Foto gesetzt und kein Foto veröffentlicht. Nur über diesen Link wird das Foto angezeigt, es ist nicht mal auf meiner Festplatte vorhanden. Als Designer, Multimediaspezialist, Fotograf etc. dürfte Dir die Interpretation des Quelltextes ja kein Problem bereiten: >Es gab und gibt keinen Grund, deswegen ein solches Geschrei >anzufangen und mich auf die geschehene Art anzugreifen und zu >beleidigen und sich dann zu empören, wenn ich entsprechend >reagiere. >Meine Professionalität zu beurteilen liegt weder im Bereich >Eurer Fähigkeiten... Da sähe anders aus, das Beleidigen... src="hxxp://home.foni.net/~klausesser/SComp3.jpg" alt="" /> very impressive, wo wir schon bei Galerien und Professionalität und deren Beurteilung sind. Werner Du verlinkst auf Texte, ich auf ein Bild...wären dieses nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, bräuchtest Du ja nur einen entsprechenden Zugriff per externer Links zu sperren. Schon käme anstatt des Bildes" You are not allowed to access from this server" Dürfte doch kein Problem sein, oder?
  15. Lt. IEC Norm müsstest Du PIN 2+ als "heissen" nehmen, und PIN 3- und PIN 1 (Masse) brücken und die an die Abschirmung legen. Damit machst Du aber gleichzeitig Deinen symm. Ausgang unsymmetrisch, also eher unsinnig. Bau Dir lieber einen Adapter XLR>Cinch, den Du bei Bedarf stecken kannst, oder soll er sowieso an unsymmetrischen Amps laufen? Oder alternativ einen Umschalter an den Amp bauen, der XLR oder Cinch schaltet.
  16. 12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten 12.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. So stehts in den AGBs von Schlund, die Dich lt. DENIC hosten. Ab wann nun ein Inhalt etwas beinhaltet, ließe sich im Zweifelsfall sicherlich klären. Im Übrigen ist der Link, der auf Deine Urheberschaft des inkriminierten Bildes eindeutig hinweist, über die Eigenschaft des Bildes problemlos zu finden. Ich habe es nämlich NICHT heruntergeladen, sondern lediglich einen Link angegeben, der das Bild in der Folge direkt lädt: home.foni.net/~klausesser/SComp3.jpg Aber was solls, werde mich lieber interessanteren Dingen widmen...
  17. >Ich habe kein Interesse, Dir "greifbare Beispiele" vorzuführen. Du gehörst nicht zu meiner Zielgruppe. Das beruhigt mich... >Aber veröffentliche keine Fotos oder sonstwas daraus ohne Genehmigung. Egal wo. Nun, dann würde ich mal ein Copyright in der Homepage unterbringen, so sehe ich nur Bilder von irgendjemandem auf einer Homepage, deren Betreiber Klaus Esser ist. Weder digimarc noch ein hexeditor zeigen irgendetwas in dieser Richtung - Eigentum, Rechte usw. - an. So ist es eine rein privat** betriebene Seite auf der auch ein paar Fotos zu sehen sind, **allein schon daran zu erkennen, dass folgendes entscheidendes Kriterium fehlt: Impressumspflicht im Internet - Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG und § 10 MDStV Diesen Rechtsrat darfst Du ganz umsonst mitnehmen, nicht das Dich noch jemand abmahnt...Wo es doch diese bösen Abmahnvereine gibt. ...II. Wer ist verpflichtet ? Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede Internetseite auf Dauer angelegt und damit nachhaltig, so dass dieses Kriterium nicht weiterhilft. Richtigerweise sollte man darauf abstellen, ob die Homepage im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB steht und dabei auf den Gesamtcharakter abstellen*** http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html ***Und das bei einer Seite, die sich mit KlausEsser Studio meldet... Wie leichtsinnig Und an anderer Stelle gibts - ebenfalls und nur heute ganz umsonst - dies zu lesen: 3. Wann liegt ein geschäftsmäßiger Teledienst vor? Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus. http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_impressum.htm P.S. Weswegen gefällt Dir eigentlich kostenlose Werbung für Deine Arbeit nicht?
  18. Weisste Klaus Esser, dieses Bild findet sich als Beispiel Deiner Arbeit auf Deiner Homepage: http://home.foni.net/~klausesser So, wie es hier zu sehen ist und ohne jegliche kommentierung bezüglich des Zusammenhangs oder erkenntlich als Teil einer Multimedia Produktion gekennzeichnet. Nein, mein Guter Du hast - offensichtlich? - auch mit diesem Bild für: http://www.klaus-esser.de/ bzw. http://www.klausesser.de/ geworben. Gut, immerhin hast Du des späteren die Bilder wieder rausgenommen - weswegen eigentlich? - und durch "still under construction" ersetzt. Dummerweise vergisst Google aber relativ wenig und so bleibt nunmal: http://home.foni.net/~klausesser/ stehen. Deine Arbeit, Dein Werk und für jeden interessierten - wie von Dir schmerzhaft erfahren - jederzeit wieder zu finden. Immerhin bist Du damit hausieren gegangen, oder habe ich Deinen Server gehackt oder - nicht frei zugängliche - Werke veröffentlicht? Weswegen pisst Du Dich also so an? Sind Deine Infos -aber nun wirklich jeder Depp kann sich an seine Tastatur setzen und nach Infos suchen zu einem beliebigen Thema und die Infos dann hier zitieren- auf Deinem Mist gewachsen, oder geben sie nicht auch nur die Ergebnisse von Untersuchungen und Forschungen wie (ZITAT)"Ich kenne Untersuchungen über und Versuche mit mehrkanaliger Wiedergabe, die wirklich auf hohem Niveau sind. Klangfeldsynthese bzw. holophone Systeme z. B...." wieder? Also bitte... Ansonsten kenne ich bezüglich Deiner von Dir zitierten Arbeiten (Computeranimation, 3D Sound, Multimedia, Video, Foto, freie Produzententätigkeit usw.) nur das, was Deine Homepage her/gibt gab. Sonst nichts, gibt es greifbare Beispiele irgendwo?
  19. >Es gab und gibt keinen Grund, deswegen ein solches Geschrei >anzufangen und mich auf die geschehene Art anzugreifen und zu >beleidigen und sich dann zu empören, wenn ich entsprechend >reagiere. >Meine Professionalität zu beurteilen liegt weder im Bereich >Eurer Fähigkeiten... Da sähe anders aus, das Beleidigen... http://home.foni.net/~klausesser/SComp3.jpg very impressive, wo wir schon bei Galerien und Professionalität und deren Beurteilung sind.
  20. Ist es nicht einleuchtend, daß eine korrekte Balance einer Stereo-Pespektive bereits nicht ohne Tücken ist? Akustisch? Im Raum? Basisbreite, Hörabstand, Reflexionen usw.? Diese Tücken schließen aber doch den Betrieb einer 2-kanaligen Anlage per se doch nicht aus? Der eine macht sich dabei mehr, der Andere weniger Arbeit und Gedanken... Wie sieht´s dann aus, wenn sich 5 bis 7 Laustsprecher im Raum die gleiche Geometrie und Möbilierung teilen müssen? Wie oben bereits erwähnt, entweder ist reelles Hören von vornherein - also auch bei Stereo - zum Scheitern verurteilt, da die wenigsten Hörer einen "idealen" Raum haben, mithin sind die Kompromisse sowieso vorhanden. Bei ernsthafter Auseinadersetzung mit dem Hobby Musikhören wird man sich schon Gedanken um die richtigen Anlagen und deren Auf/Einstellung machen? Aber die mehrkanalige Wiedergabe bietet von vornherein größere Chancen, Räume und deren Lokalisation realistischer wiederzugeben: The change from two-cannel stereophony to 3/2-multicannel stereophony implies the change from a simulated to a real impression of space. If the lateral reflection pattern is delivered with the help of additional surround loudspeakers and actually arrives at the listener from lateral directions, the stereophonic quality can be improved dramatically. It is worth to point out that the lateral distribution of reflections allows perception of distance. When we switch from 2/0-stereo to 3/2-stereo we get the realistic impression of a distant source behind the front loudspeakers. The surround sound LS and RS will neither be perceived as lateral or surround sound nor as envelopment. In this application the additional surround speakers do not enlarge the scope of artistic intentions, rather they improve the quality of the stereophonic image in the front by creating depth – an old wish in two-channel stereophony! - However, in combination with reverberant sound, reflected surround sound can create additionally perception of spatial impression, envelopment and reverberance. Overall, if desired, loudspeakers disappear, leaving the listener in the impression that he is in the hall. It was found earlier in the context of the so-called room-related balancing technique [12], [28] that the presentation of distances in the simulation plane is successful even if only one left and right lateral reflection can be imitated. However a reflection pattern of about ten or twenty early reflections mainly laterally distributed are advantageous, also to avoid colouration effects due to combing (see also Fig. 43). It is reported in [29] that early reflections that do not come from the same direction of the sound source can create a perception of distance and depth without affecting the intelligibility or clarity of the sound, and without added muddiness. Moreover, in combination with reverberation, a largely natural, real spatial impression /4 can be produced by reproducing reflections and reverberation through loudspeakers outside the frontal stereophonic imaging area, notably to the side of, and behind, the listening area. The stereophonic quality changes from a simulated to a real impression of spatial depth if the lateral reflections are delivered by surround loudspeakers and actually arrive at the listener from lateral directions. - Experimental results reported in [30] show that the amount of spatial impression depends on the angle of sound incidence of lateral reflection. The results are of practical importance because they demonstrate that refle ctions from the side are the most effective way of achieving apparent source width. In contrast, early reflections in the media plane are disadvantageous. It is an interesting phenomenon that the natural spatial impression can be achieved with loudspeakers located exclusively in the horizontal plane. There are two reasons. Firstly, reflected diffuse sound energy in the listening room (suitable directivity of surround loudspeakers as well as appropriately reflecting walls and ceilings) has an enveloping effect. Secondly, the upper hemisphere is subjectively involved, due to our spatial hearing experience (“auditory association”, see [20]), and to the precedence effect [31]. The term “three-dimensional space imaging” reflects this fact and is justified for this reason. On the other hand it is clear that additional channels above the listeners can improve the quality of reproduced three-dimensional spatial sound (see e.g. [32], [33], [34], [35], [58], [65], [71], [72]). In Gänze hier zu lesen: http://www.irt.de/IRT/FuE/as/multi-mr-ext.pdf Und um nichts anderes geht es, ob da nun viel Aufwand dahintersteckt oder nicht, ist letztendlich schnurzegal...oder seit wann muss ich meine Türrahmen rausreißen, um "besser" stereo hören zu können?
  21. http://movies.go.com/images/photogallery/c...sanddogs_10.jpg ist die Hölle für jeden ernsthaften Musikliebhaber http://movies.go.com/images/movies/c/catsanddogs_2001.jpg Da man mit uns eh nicht diskutieren kann, http://movies.go.com/images/photogallery/c...tsanddogs_6.jpg widmen wir uns doch lieber den Banalitäten des Lebens...
  22. Moin Wolfgang, mal vom Hund abgesehen - der "ganz bestimmt" direkt vom Weltsieger oder doch zumindest von den Hütehunden des Propheten abstammte - was mich am meisten wundert, warum gilt diese Voraussetzung für "erlaubtes" 5.1 Hören: Nochmal: was theoretisch und mit großem und teurem Aufwand möglich ist, das weiß ich selbst und das kenne ich nur zu gut. Ich brauch mir bloß zu überlegen, was es kosten würde, meine Lautsprecher statt 2 Stück 4 bis 6 mal anzuschaffen . . . . und die Elektronik. Und der Hörraum: Alles ´raus erstmal, Wände, Decke und Boden und die Ecken akustisch optimieren gegen Vibration, Reflexion, Flatterechos in den Winkeln oder Türramen, Absorber anbringen usw. usw, Will mir hier echt einer erzählen, das sei die Norm bei der privaten Anwendung? Wenn dem so sein sollte (das mit der Norm), dann nehme ich alle meine Behauptungen und Kritikpunkte zurück und gebe allen (allen beiden) Recht, die mich, teilweise übel, angegriffen haben. nicht auch für "erlaubtes" Stereo Hören? Entweder fordere ich "korrekte" Hörbedingungen für alle Medien ein, dann dürfte kaum jemand sich des Besitzes einer "Stereo" Anlage rühmen, da diese ja unter der zuhause herrschenden sicherlich nicht korrekten Bedingungen nur akustischen Müll produziert. Warum also ist eine - wieder den akustischen Bedingungen im heimischen Hörfeld folgend - 2 kanalige Spaß- und Effektmaschine um sovieles besser und ehrlicher als die mehrkanalige, die ja unter den gleichen ungünstigen Bedingungen spielt? Mal vernünftiges Aufstellen und Einstellen vorausgesetzt - was man gemeinhin mit seiner "Stereo" Anlage auch macht bzw. gemacht hat. Das ist das, was mir an der Argumentation nicht einleuchten will. Aber vielleicht erfährt man es noch.....
  23. Na denn bin ich ja wenigstens nicht der Einzige mit unegalen Ohren. Wenns nicht zusehr ans gesetzte Limit geht, würde ich den Porta Pro nehmen, hab ich auch geht dank hohen Wirkungsgrades gut laut und hat ob seiner Leichtigkeit abartige Bässe. Nebenbei sitzt er auch gut und nervt nicht...
  24. Dann nimm den hier: Koss "The Plug" http://147.14.243.142/item_img/de/large/l058325.jpg Für 19,99 gibts den z.B. hier: http://www.netonnet.de/?lr=portal&iid=058325&promo= http://www.idealo.de/preisvergleich/Meinungen/32080.html Ist zwar am Anfang etwas fummelig, den richtig in die Gehörgänge zu bringen - er hat extra weiche und verschiedene Pads zum Anpassen ans Ohr - aber für das Geld (fast) unschlagbar. Und superleicht und klingt...
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