Ikarus
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Angst habe ich ja nicht gerade - aber keine Telefonnummer... Dank vinylfan habe ich jetzt einen Link zur Räke-Homepage (zu blöde, direkt vor meiner Haustür) und damit auch eine Telefonnummer. Ich konnte auch schon mit dem Anrufbeantworter dort sprechen ;-). Auf jeden Fall geht's jetzt weiter, also danke. Gruß, Rolf
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Hallo Horst, ich habe nicht mal eine HomePage von Transrotor gefunden, habe also auch nicht fragen können. Ich muss also Deine Hilfe in Anspruch nehmen. > (Franc Kuzma...) Wer oder was ist das? Gruß, Rolf
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Hallo Horst, ich will den SME 3009 in eine selbstgesägte Tonarmträgerplatte einbauen. Als ich den Tonarm 1971 kaufte, waren zwei "Mounting Templates" dabei, eine zur Tonarmmontage und eine zweite zur Justierung des Systems. Die sind jetzt aber weg (paar mal umgezogen). Danke für den Tip, ich werde mal bei Transrotor nachfragen, hoffentlich haben die den alten Kram noch. Grüße von Rolf
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Ich suche eine Justierschablone für SME 3009. Ich wäre sehr dankbar und es wäre völlig ausreichend, wenn ein freundlicher Audiomapper eine solche Schablone in möglichst großem Maßstab scannen könnte und mir dann als Gif, Tif, JPG oder Sonstwas per eMail zusenden könnte, unter Angabe des Maßstabes oder, besser noch, unter Angabe einer Bezugsgröße. [mailto://Rolf.Kopp@die-Kopps.de] Vielen Dank und freundliche Grüße, Rolf
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Da hast du mir aber richtig Bescheid gesagt! Das kann ich mir jetzt aber mal hinter den Spiegel stecken! Manno, wurde aber auch endlich Zeit! Hast du Klasse gemacht! So richtig? Gefällt's dir? Dann aber jetzt auch Applaus, wenn ich bitten darf! Grüßchen von Rolf
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Hallo Michael, > Dann weisst Du falsch... sei nachsichtig, wenn ich deine Bemerkungen an anderer Stelle in diesem Thread umgangssprachlich interpretiere - ich denke, wir meinen das Selbe. >Ich habe seine Aussage als die laienhafte Umschreibung des >Ist-Kaufmanns verstanden, der eben einer Eintragung ins HRG >nicht bedarf. Du hast den Schwerpunkt seiner Aussage eher in >dem untenstehenden Aspekt gesehen, mit dem Du sicher recht >hast. Ich muss mich jetzt mal als Korinthenkacker betätigen(so heißt der Erbsenzähler hier im Rheinland, gibt's bestimmt auch anderswo). Die Aussage von HGP lautet: > Sobald jemand ein Gewerbe anmeldet, ist er > vor dem Gesetz Vollkaufmann. Deine Beschwichtigung hingegen > Ich habe seine Aussage als die laienhafte Umschreibung > des Ist-Kaufmanns verstanden ist ja wohl eher als der missglückte Versuch einer wohlwollenden Interpretation von HGPs Aussage zu verstehen :-). Zudem hast du ja im Verlaufe des Threads deine Äußerung hierzu auch relativiert (gefällt mir, "umgedreht" klingt so gewöhnlich) Warum so buchstabengetreu? Ich beurteile eine Aussage immer im Kontext. Es gibt für mich nachprüfbare Bestandteile der Aussage und solche, die ich glauben muss, weil sie für mich nicht nachprüfbar sind. Die Qualität des Nachprüfbaren bestimmt die Qualität der Gesamtaussage. Wenn HGP das oben Zitierte sagt (er sagt es, und es ist nachprüfbar falsch!), dann muss ich seine gesamte Aussage - vorsichtig ausgedrückt - in Frage stellen; konkret: Was HGP sagt, ist falsch, solange das Nachprüfbare in seiner Aussage falsch ist! Mag sein, dass diese Vorgehensweise formelhaft erscheint. In einer Diskussion allerdings hat Toleranz nichts verloren, erst recht nicht, wenn es um Fakten geht. Außerdem - bei der Software-Entwicklung hätte ich ohne diese Denkweise kaum eine Chance. >Eben, das hat doch aber auch niemand behauptet... hast recht, war ein unzulässiger Vorgriff auf ein vermutetes Gegenargument, ich war ja vorher schon etwas unpräzise (die Umschreibung für ungenau gefällt mir). Nur noch der: > Eintragung nicht noetig und wenn erfolgt, > dann nur deklaratorisch ist. Dies betrifft eher weniger die Klientel, die hier - Ebay vs HiFi-Händler - gemeint ist. Im Folgenden dann bezog ich mich vollständig auf die unterstellte "wohlwollende" Ungenauigkeit - konkret will ich deinen Einwänden also überhaupt nicht widersprechen. Ich hoffe, du liest diesen Text erst, wenn du dich nach der JamSession erst mal richtig ausgeschlafen hast. :-) Ansonsten - OffTopic lasst sich manchmal ausgezeichnet um Nichts streiten. Grüße von Rolf
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Hallo Moonlightshadow, populär augedrückt, ja, richtig. Und das sind ja auch keine Geheimnisse. Im HGB §§ 1 - 6 ff steht das alles drinne, außerdem in der Literatur (sofern nach dem 1. Juli 1998 verfasst - HGB-Novelle!) und einer Unmenge von Kommentaren, Mitteilungen, IHK-Nachrichten und ich weiß nicht, was sonst noch. Das gehört zum Standardrepertoire von Steuerberatern, Unternehmensberatern, IHK-Beratern, Exestenzgründungs-Beratern, Berufsschülern, BWL-Studenten, Umschülern, Meisterkursen - hab' ich jetzt Jemand vergessen?! Das sind ja wahrhaftig nur Plattitüden. Wder es genau wissen will - wozu haben wir eigentlich das Internet und Google. Ich habe mich jetzt hinreißen lassen - gegen meine Absicht, denn ich wollte diesen OffTopicThread nicht noch weiter zumüllen. Das werde ich auch jetzt nicht mehr tun. Grüße an Moonlightshadow von Rolf
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Hallo Christian, schön, deins ist auch schärfer. An diesem Rechner könnte ich das jetzt allerdings auch ohne Schärfeverlust runterrechnen. Das von Heute Nachmittag habe ich mit ASee-DSee gemacht, das ist nicht so doll. Zur Grafik: Die Auflösung, die auf jedem Rechner klappt, ist weniger als 800 Pixel Breite, d.h. im 600 x 800 Bildschirmmodus ist das gerade bildfüllend, möglicherweise mit Rollen auf/ab. Die Anderen sehen das kleiner, aber wahrscheinlich genau so scharf. Mein Senf zu deiner Frage erübrigt sich ja wohl, wie du an den folgenden Beiträgen im Thread siehst. Grüße von Rolf
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Hi Webbi, haste vergessen die Uhr umzustellen?
Thema antwortete auf Ikaruss Analogfan in: Elektronik
Lieber Webbi, dass ich dich mit einer freundlichen Bemerkung auf dem linken Fuß erwische, konnte ich nicht ahnen. Ich hoffe, es war der linke! Dein "Tadel" kam schon ziemlich grantig rüber. Da wollte ich dann mit 'ner Provokation gegenhalten - schade, ist mir nicht gelungen. Ich bin selber in der IT-Branche und tingel als Berater und Systementwickler so durch die Welt. Das tu ich zwar schon seit 30 Jahren, aber vielleicht habe ich einfach nicht genug Ehrfurcht vor den Dingern. Ich werde mal rumfragen, ob ich mir mal 'ne richtige Serverfarm für Männer ansehen darf - vielleicht werde ich dann ja blass und lerne noch das Fürchten. Bislang bin ich mit diesen Dingern - völlig falsch - immer ganz locker umgegangen. Grüße von Rolf -
Hallo Michael, ich weiß, Du bist jetzt genervt, trotzdem ein par Sätze zu Deiner Antwort. Ich bin ja auch genervt. Michal schrieb: > Die EIntragung ins HRG ist nicht in jedem Fall konstitutiv > fuer die Kaufmannseigenschaft. Je nach Groesse und Art des > Geschaeftsbetriebs ist eine Eintragung fuer die Erlangung der > Kaufmannseigenschaft grundsaetzlich gar nicht noetig, da hat > Horst schon recht. Wie kann Horst recht haben, wenn er das garnicht gesagt hat?. Horst schrieb nämlich etwas gänzlich anderes: > Sobald jemand ein Gewerbe anmeldet, ist er vor dem Gesetz > Vollkaufmann. Ikarus schrieb hingegen: >Wenn jemand ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmeldet, wird er >nicht gleichzeitig auch Vollkaufmann. Daran hat sich auch durch die Einführung des neuen Handelsrechts 1998 nichts geändert. Es besteht keine Eintragungspflicht für solche Gewerbetreibenden, die lediglich eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung erstellen! Dieser Personenkreis kann sich jedoch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Davon sind z.B. viele Einzelhändler betroffen, die Ihr Unternehmen als Familienbetrieb führen. Fakten sind nicht diskutierbar. Deshalb lasse ich das jetzt hierbei bewenden. Außerdem kann ich mittlerweile verstehen, wenn sich Einige gelangweilt oder verärgert von diesem Thread abwenden. Grüße von Rolf
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Hi Webbi, haste vergessen die Uhr umzustellen?
Thema antwortete auf Ikaruss Analogfan in: Elektronik
Hallo Webbi, in meinem Beruf werde ich dafür bezahlt, dass ich solcherlei Ratschläge gebe. Da ist mir das dann so rausgerutscht; tut mir leid, ich werde mich auch nicht mehr ungefragt in deine Angelegenheiten einmischen. Grüße von Rolf -
Hallo Littlewombat, seit besitzt dieses Forum einen Moderator? Sollten wir vorher bei Dir die Themen abholen? Dieser Thread hat mehr als 80 Beiträge - wenn's Dich nicht interessiert, lies was anderes. Es gibt nur ein einziges Posting in diesem Thread, in dem weniger drinsteht als nix - das is das deine. Du applaudierst doch nur denen, deren markige Sprüche dir gefallen. Hier im Forum wird viel geschrieben, und > nach meiner bescheidenen Meinung < manchmal leeres Stroh gedroschen. Genau das ist der Sinn dieses Forums. Frag mal Webbi! >So, ich geh` jetzt eine rauchen, danach verkaufe ich bei >Ebay mein Feuerzeug....*gg* Vergiss nicht zu erwähnen, das es ein Rauchergerät ist! :-) Grüße von Rolf
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Hallo Christian, beim Scannen musst Du die Auflösung, in Pixel gemessen, des Zielmediums beachten. Die Scannersoftware hat dafür meistens schon ein Schieberchen oder so. Gruß, Rolf
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Hi Webbi, haste vergessen die Uhr umzustellen?
Thema antwortete auf Ikaruss Analogfan in: Elektronik
Hallo Webbi, wäre da nicht eine Hochrüstung auf den Stand der Technik fällig? Eine DCF77-Uhr könnte da weiterhelfen, du könntest dann etwas andereres vergessen :-) Und die genaue Zeit gibt's auch immer! Ich weiß ja nicht, welches Server-Betriebssystem ihr fahrt, solche Uhren sind aber in alles, was ich kenne, zu integrieren. Grüße von Rolf -
LETZTE BEARBEITUNG am: 29-Okt-02 UM 15:37 Uhr (GMT) [p]Ist das so besser? leider habe ich nicht das richtige Werkzeug hier, deshalb a bisserl unscharf. Grüße von Rolf http://www.daedalus.raxel.de/spannungsteiler.gif
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Ich hab's. VIRTOS Noise Wizard (Virtos GmbH) tut alles, was ich will. Ich hatte einen Kurztest in der CT gefunden, mit einer Demo gespielt und dann zugeschlagen. Ist DirectX, passt also in mein Soundforge. Noise Wizard vollbringt keine Wunder, aber die Ergebnisse überraschen mich schon. Was ich ganz wichtig finde (siehe oben), Noise Wizard schreibt von den Filteraktionen (Declick, Decracle, Denoise) ein Differenzfile raus, so dass man hören (und sehen) kann, was da so rausgeschnitten wurde. Es gibt wahrscheinlich bessere Filter, die Ergebnisse überraschen mich allerdings schon sehr. Für den Preis - ich glaube 130 Öre - ist das eine Superleistung. Grüße von Rolf
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Hallo Horst, Moonlightshadow schrieb >> Händler sind nicht immer Vollkaufleute, oder? HGP antwortete > Doch. Sobald jemand ein Gewerbe anmeldet, > ist er vor dem Gesetz Vollkaufmann. Wenn jemand ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmeldet, wird er nicht gleichzeitig auch Vollkaufmann. Das wird er erst durch Eintragung im Handelsregister. Das muss aber erst mal von der Industrie- und Handelskammer befürwortet werden. Das wäre ja toll, wenn jeder Gewerbeanmeldung zu einer HR-Eintragung führen würde. Wenn du nur Geschäfte mit Vollkaufleuten machen möchtest, solltest du dir einen Nachweis über die Eintragung im Handelsregister vorlegen lassen. Sonst musst du dich möglicherweise mit Minderkaufleuten herumschlagen, für die ja nicht das HGB, sondern das BGB maßgeblich ist, mit allen Konsequenzen. Grüße von Rolf
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Hallo audi, hm, ja nicht schlecht... kann ich nur sagen, kannte ich noch nicht. Allerdings gebe ich mir selber den Rat: "Wer etwas Gutes hat, sollte nicht nach Besserenm suchen!" Außerdem, das beste Programm ist das, welches man am besten beherrscht. Deshalb bleibe ich natürlich bei Catraxx. Da hat der Benutzer mehr Konfigurationsmöglichkeiten, allerdings wird dadurch auch der Einstieg in die Benutzung schwieriger. Der wichtige Vorteil für mich: sowohl Bücher als auch Audio verwalte ich unter der selben Benutzeroberfläche; was im einen geht, geht im anderen auch. Das ist bei mir, zumindest bei Audio, sehr viel. Das Wichtigste an CATTRAXX ist für mich die Auskunfstfunktion. Ich pflege jede Platte, CD, Tonband, Kassette, CD mit Titel, Track, Interpret, Instrument und Formation usw. Dann wann, wo, von wem aufgenommen usw. Bei Jazz ist das wichtig. Ich erhalte dadurch ein Auskunftssystem, in dem ich blitzschnell alle möglichen Begriffskombinationen bilden kann um damit zu suchen. Das ist dann wohl eher ein Jazzlexikon. Grüße von Rolf
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Hallo FireandIce, > Meiner Erfahrung nach reagieren EBay Verkäufer im nachhinein > auf freundliche Mails entweder garnicht oder von oben herab > mit dem Tenor: "So, Du hast jetzt wohl Pech gehabt. > Ich bin die sch... jetzt los und nun seh mal zu, > wie Du fertig wirst". Ich hann diese Erfahrung nicht bestätigen - im Gegenteil. Ich habe schon etliche Ausaeinadersetzungen geführt. Als Käufer bin ich in fast allen Fällen auf Verständnis gestoßen und wir haben uns geeinigt. Als Verkäufer - es gab bisher nur einen Fall - habe ich unverzüglich die Rücknahme angeboten und das Geld zurückerstattet. Der fragliche Artikel hatte zwar den beschriebenen Mangel nicht, ich habe ihn erneut bei Ebay angeboten und einen zufriedenen Käufer gefunden - und dabei sogar noch mehr erlöst als zuvor. Alle sind zufrieden, es ging alles ohne starke Sprüche ab. Bei mehr ca. 400 Auktionen habe ich bisher ausschließlich positive Bewertungen abgegeben und erhalten. > Oft bleibt einem überhaupt keine andere Möglichkeit > als von Anfang an unmissverständlich mit harten Formulierungen > seinem Willen ausdruck zu verleihen Ich will es mal anders ausdrücken: Man sollte immer unmissverständlich sein Ansinnen formulieren. Wenn Du mit "harten Formulierungen" sachlich und korrekt meinst, stimme ich dir zu. In dem Augenblick, in dem Du auf Konfrontation schaltest, wird dein "Gegner" das gleiche tun, und dann hast du bereits verloren. Ihr werdet danach das Problem nur noch streitig lösen können. Grüße von Rolf
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Hallo Battlepriest, Das Gerät wurde auch optisch als "Top" beschrieben. Wenn es aber dicke Nikotinablagerungen aufweist, so wäre dies IMHO schon eine Täuschung! Technisch, da sind wohl viel ehier meiner Meinung, tut es wohl keinen Abbruch, wenn es stinkt. Meine Frage ist eher auf das Grundsätzliche gerichtet, nicht so sehr auf den konkreten Fall. Wer legt fest, was der Verkäufer ungefragt über den Verkaufsgegenstand aussagen soll und was nicht? Bei Ebay steht's eindeutig in den AGBs: "...Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben...". Es ist also keineswegs dem Gusto des Verkäufers überlassen, was wesentlich ist oder nicht. Er hat alle Informationen zu geben, die die Kaufentscheidung des Käufers beeinflussen können. Da ist dann zuerst einmal die Bereitschaft des Verkäufers gefordert, auch Dinge zu sagen, die einen Käufer möglicherweise vom Kauf abhalten. Darüber gibt es Erfahrungen, es ist z.B. so, dass "Nichtraucher" als Eigenschaft offenbar eine wertsteigernde Eigenschaft verstanden wird, diese Eigenschaft wird nämlich häufig besonders herausgestellt - nicht nur bei Ebay, und nicht nur bei Autos. Mit einer Versteigerung verbinden sich Chancen und Risiken. Je höher die Chance, desto höher auch das Risiko. Wer bei einer Onlineauktion bietet, ohne sich vorher das Objekt der Begierde angesehn zu haben, der muss sich nicht wundern, dass er etwas bekommt, womit er nicht gerechnet hat. Dieses Risiko ist imanent. Was mich kollossal stört, ist dass mittlerweile jeder nur noch auf seinen Vorteil bedacht ist. die Vollkaskometalität halt. Also das ist ja nun wirklich ein starker Spruch! Eine Online-Auktion ist weder eine Lotterie noch ein Hütchenspiel. Eine Online-Auktion ist ein Marktplatz. Dort gelten - wie überall sonst auch - das BGB (je nach dem auch das HGB) und bei eBay zusätzlich noch die AGBs - siehe oben. Hierbei gibt es keine Grauzonen. Das hat mit "Vollkaskometalität" nun wahrhaftig nichts zu tun. In der Bundesrepublik werden täglich für einige 100 Mio Euros Waren versteigert - das läuft nach strengen Regeln ab und ist keineswegs ein Glücksspiel. Betrüger werden unverzüglich des Platzes verwiesen, oft auch eingelocht! In jeder Auktion gibt's für den Käufer nur genau zwei Risiken: entweder er bekommt das "Objekt der Begierde" nicht - dann hat er zu wenig geboten, einem anderen Bieter war's eben mehr wert. Oder er kriegt's nur deshalb, weil er mehr geboten hat, als er ursprünglich wollte - dann war er eben undiszipliniert. In jedem Fall war's aber die Entscheidung allein des Käufer. Wenn er allerdings, wie du schreibst, "etwas bekommt, womit er nicht gerechnet hat", wenn also der Kaufgegenstand anders ist, als in der Beschreibung versprochen, dann ist mindestens die Leichtfertigkeit oder die Fahrlässigkeit des Anbieters im Spiel, wenn nicht sogar Betrugsabsicht. Im letzteren Fall hilft ein Rechtsanwalt, in ersterem müssen sich Käufer und Verkäufer zusammensetzen und eine einvernehmliche Lösung suchen. Mit geschwollenen Sprüchen auf beiden Seiten ist da nichts zu machen, mit gutem Willen allerdings alles. Grüße von Rolf
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Hallo Audi, schau mal hier nach. http://www.fnprg.com Ein freundlicher Norweger namens Douglas Adams hat mit viel Liebe und Mühe eine Reihe von Verwaltungsprogrammen erstellt. BookCAT = Alles, was man lesen kann CATraxx = Alles, was man hören kann CATVids = Alles, was man sehen kann SoftCAT = Alles, was man programmieren kann StampCAT = Alles, was man in Alben einsortiern kann Drunter wohnt jeweils eine ACCESS-Datenbank. Es lohnt sich, damit mal zu spielen. Alles ist ShareWare, also nicht kostenlos. Die Programme sind allerdings weit mehr wert, als sie an Geld kosten. Ich benutze übrigens BookCAT und CATraxx. Viel Spaß damit, Grüße von Rolf
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LETZTE BEARBEITUNG am: 24-Okt-02 UM 20:40 Uhr (GMT) [p]Hallo Michael, auch ich habe anscheinend Schwierigkeiten, mich verständlich zu machen. In einem Thread wie diesem rührt dies zum Teil daher, dass recht bald nicht mehr nachvollziebar ist, wer wo wem wann was wie (Loriot?) gesagt hat. Ich hatte mich zu Wort gemeldet, weil ich sehr viel bei Ebay kaufe und verkaufe. Im gesamten Kontext gesehen habe ich auch keine juristische Diskussion geführt, zumindest nicht führen wollen. Es gibt ja auch noch andere Aspekte als nur die juristischen im Verkehr der Menschen untereinander. Im Wesentlichen habe ich versucht deutlich zu machen, dass der Käufer bei Ebay in einer äußerst beschissenen Situation ist. Er muss sich vollständig auf die Angaben des Verkäufers verlassen und darf hoffen, dass das, was er da ersteigert hat, am Ende auch der Beschreibung entspricht -wenn es denn wegen nachlässiger Verpackung nicht noch auf dem Versandwege kaputtgegangen ist. Das alles erfährt er auf jeden Fall erst hinterher, er hat nämlich auch schon bezahlt. Ich denke, dass dies jeden Verkäufer - völlig ungeachtet dessen, was das BGB sagt - dazu verpflichten sollte, soviel Information wie möglich an den Käufer zu übermitteln. Das ist einerseits eine Frage der Sensibilisierung - haben wir in diesem Thread gerade erfahren. Kaesmann hat ja ein tolles Beispiel dafür und für seine Lernfähigkeit geliefert. Andererseits ist es auch eine Frage des Stils, ich meine sogar von Anstand. Wer in der Lage ist, alle guten Eigenschaften eines Gegenstandes zu nennen, ist auch fähig, Nachteile zu nennen - wenn er nur will. Ich habe eben mal das Suchwort "Nichtraucher" bei Ebay losgeworfen; die Seiten purzelen nur so heraus. Es scheint also so zu sein, dass dies eine wertsteigernde Eigenschaft ist. Damit ist klar, dass das Gegenteil - Raucher - eine wertmindernde Eigenschaft ist; ich rede ausdrücklich von von Eigenschaft, nicht von Mangel. Wenn ein Verkäufer es ehrlich meint, dann hat er die Möglichkeit alles in seiner Beschreibung auszudrücken. Wozu eMail-Verkehr, wenn's doch drin steht, in der Beschreibung? Beispiele für aufrichtige und ehrlich gemeinte Angebote gibt's zu Hauf, sozusagen als Vorlage. Ikarus schrieb: >> Mich interessiert allerdings, wo nach deiner Meinung die >> Grenze zwischen korrekt und unkorrekt bei einer solchen >> Beschreibung liegt. Michael schrieb: > Auch seine Meinung ist egal, vorliegend gibt es keinen Fehler. Meine Frage ist beabsichtigt, so wie ich sie gestellt hatte. Ich hatte provokativ nach einer Meinung gefragt. Wie kann die denn egal sein? Kaesmann - um seine Frage ging's hier ja - hat hier auf jeden Fall bewiesen, dass er ungeachtet der rechtlichen Position für die Problematik zu sensibilisieren ist. Wenn das kein Erfolg ist! Grüße von Rolf Rechtschreibfehler beseitigt! Hoffentlich alle! Die restlichen Fehler bleiben drin! R.
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Hallo Marc, ich habe mich - nach meiner Meinung - darum bemüht, Polemik, auf-die Füße-treten und Oberflächlichkeiten zu vermeiden. Wenn du den Satz, den du nicht nett findest, mal wertfrei betrachtest, dann ist er ja vielleicht doch nicht so un-nett, wie du ihn empfindest. Und es stimmt doch - gemessen an deinen letzten moderaten Aussagen hast ja offensichtlich was gelernt. Finde ich prima, das ist nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich so - Raucher können oft nur schwer nachvollziehen, wie es einem Nichtraucher so geht. Ich weiß das allein deshalb schon, weil ich schon mal für viele viele Jahre im anderen Lager war. Zudem, meine Frau raucht, wenig zwar, aber immerhin. Ich rauche nicht. Das kann nur funktionieren, wenn jeder auf jeden Rücksicht nimmt. Da sind allerdings eine ganze Menge Emotionen im Spiel. In diesem Thread werden ja regelrechte Grundsatzerklärungen zur Ächtung von Nichtrauchern abgegeben. Ich hatte ja schon gesagt - rechtlich bist Du offenbar auf der sicheren Seite. Bleibt die Geschichte mit dem Anstand. Ich an Deiner Stelle würde der Sache ein schnelles, aber sauberes Ende bereiten, indem ich den Kauf Zug um Zug (wichtig: wegen des Risikos) rückabwickeln würde. Du kannst bei Ebay die Versteigerung stornieren (du bekommst die Kosten erstattet) und kannst dann das Gerät erneut versteigern. Das mit dem Meckern ist nämlich oft eine Masche, mit der der Preis gedrückt werden soll. Wenn Du dich im Recht fühlst, dann beende die Sache, statt herumzufeilschen. Dann stehst du sauber da. Grüße von Rolf
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Hallo Marc, ich denke, ich habe meine Bemerkung allgemein genug gehalten. Du hast mich sicher verstanden. Zu den Räucherstäbchen sach ich ma nix, das ist pure Polemik. Damit ist ein komplexer Sachverhalt wie dieser nicht zu klären - auch wenn in diesem Thread mehrfach gesagt wird, das sei ja sonnenklar: Pech gehabt! Risiko! Außerdem - in deinen Beiträgen fährst Du ja voll auf Konfrontation. Das ist nicht mein Zugang, ich suche bei sowas meistens nach einer einvernehmlichen Lösung; damit habe ich bei eBay schon manche harte Nuss geknackt. Bei mir funktioniert's. Grüße von Rolf Ich verweise noch mal auf deine Signatur - ich will hier nicht evangelisieren, deshalb: Nix für ungut. (Ich hasse diese wild im Text verstreuten Smileys)
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Hallo Battlepriest, ich habe mich bewusst auf eine allgemeine Aussage zu korrekter Beschreibung bei Ebay zurückgezogen Ich meine, dadurch meinen Standpunkt deutlicher machen zu können. Aufrichtigkeit scheint nach dem Disput hier ja wohl eher eine Frage des persönlichem Stils zu sein. Außerdem - wer nachfragen muss, ob sein Verhalten korrekt ist, hat möglicherweise noch etwas dazuzulernen. Und bei "normalen" Versteigerungen hast Du sogar vorher die Möglichkeit, die Sachen zu besichtigen Eben! Dann kann es auch heißen: "gekauft wie gesehen". Bei Ebay geht das nicht! Der Käufer ist auf die korrekte und vollständige Beschreibung angewiesen. Bei Ebay gilt das BGB genau so wie überall sonst in dieser Republik. Verschweigt ein Verkäufer eine Beeinträchtigung oder einen Mangel, so kann sich der Käufer selbstverständlich auf die Gewährleistungsbestimmungen berufen. Und eine verqualmte Kiste besitzt gegenüber einer nicht verqualmten eine Beeinträchtigung. Ob das Jeder so empfindet, ist eine andere Sache. Mich interessiert allerdings, wo nach deiner Meinung die Grenze zwischen korrekt und unkorrekt bei einer solchen Beschreibung liegt. Übrigens, auch ich rauche nicht - seit mehr als zwanzig Jahren nicht mehr. Ich schäme mich heute noch für die Ungezogenheiten, die ich früher einmal Anderen zugemutet habe. Grüße von Rolf