americo
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LETZTE BEARBEITUNG am: 22-Mai-03 UM 15:17 Uhr (GMT) [p]hallo, irgendwie habt ihr sicherlich recht. eigentlich bin ich auch froh, dass ich mein geld noch hab. andererseits sollte man sowas eigentlich auch nicht so einfach mit sich machen lassen. der kerl meldet sich bei ebay unter anderem namen und macht das weiter und trifft jedesmal ein paar dumme, die ihm geld überweisen. wenn er wie in diesem fall 50 anzeigen wegen betrugs und versuchten betrugs bekäme und verurteilt würde, würde er es sich für die zukunft merken. und der sachverhalt ist a auch offensichtlich. nachdem er 9 leute betrogen hat, hätte er es sicherlich auch mit dem rest gemacht. ausserdem hat er wohl bei ebay eine falsche adresse angegeben und mit großer wahrscheinlichkeit irgendwie das bewertungssystem ausgetrickst. mindestens 216 positive bewertungen innerhalb 24 stunden, bei einer auktion??? da ist wohl auch bei ebay selber eine menge im argen. nur mit dem unterschied, dass die bei derartigen gaunereien noch kräftig verdienen. kaufe ich bei ebay irgendwas, so habe ich als verkäufer 100erte von rechten, als käufer müsste ich laut ebay sogar noch vom KV zurücktreten (wahrscheinlich am besten per einschreiben). grundsätzlich hätte ich auch gar nix gegen den vorschlag, den artikel woanders zu kaufen und und den restbetrag einzuklagen. nur wie sind da die chancen??? nachdem der verkäufer sich ja weigert, seiner verpflichtung aus dem KV nachzukommen, müsste er ja in diesem fall auch den RA zahlen. die kamera kostet sonst 399 euro (beim seriösen händler). also wenn ich auch nur den hauch einer chance hätte, würde ich mich am liebsten drauf einlassen. das jemand mal einen artikel verkaufen möchte und ihn aus welchen gründen auch immer im nachhinein behalten will, ok. das aber jemand versucht, 50 leut um ihr geld zu prellen und danach auch noch einigermaßen unbeschadet durchkommt???
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hallo, ich habe vor etwa 3 wochen bei ebay eine "digitalkamera" gekauft, zum sofortkaufenpreis. nach kaufbestätigung von ebay, habe ich sofort kontakt per mail mit dem verkäufer wg. der versand/kaufabwicklung aufgenommen. hab zum glück noch nix überwiesen, aber auch bis heute nichts mehr von ihm gehört. bei ebay wurde er letzten mittwoch als mitglied "rausgeschmissen", seine emailadresse ist gelöscht/ungültig (user unknown), die bei ebay gemeldete adresse wahrscheinlich auch falsch( hab jetzt per einschreiben dorthin geschrieben). habe ich hier irgendeine chance anzeige erstatten zu können (versuchter betrug?) und auf erfüllung des kaufvertrags zu klagen, oder hat das ganze keine aussicht auf erfolg? vielleicht ist ja irgendjemand hier, der ähnliches schon mal "durchgefochten" hat, oder mir hier irgendwie weiterhelfen kann. möchte mir sowas nicht gefallen lassen. übrigens hatte er 50 kameras zum sofortkauf angeboten.
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Denon AVR-1803 vs. Marantz SR-4300
Thema antwortete auf americos Chipi_bed in: Heimkino und Surround
hi denny, ich würde mir die beiden geräte unbedingt anhören und nichts auf aussagen in foren geben, die meisten empfehlen hier ihre geräte, was aber deinem hörgeschmack überhaupt nicht entsprechen muß. versuch irgendwie einen händler aufzutreiben, gerade in dieser preisklasse gibt's da bestimmt einen media markt, saturn o.ä., der beide geräte hat und vergleiche sie vor ort. nur so wirst du ein gerät finden, das DIR gefällt und mit dem du zufrieden bist und nicht andere, der großteil irgendeines forums oder so. -
ich wollte mir vor einigen wochen einen stereovollverstärker bei springair kaufen, ein ausstellungsstück. nach einer anfrage bezügl. gewähr-garantie hieß es, es gebe lediglich eine 6 monatige gewährleistung seitens springair auf das gerät, eine evtl. garantie müsse direkt mit dem hersteller vereinbart werden, später wurde dieser garantieanspruch dann grundsätzlich verneint. da ich beim deutschen vertrieb wegen der garantiegewährung nachfragen wollte, fragte ich bei springair nach der seriennummer des vv und bekam ebenfalls die antwort, diese könne nicht ohne verkauf rausgegeben werden. also auch bei springair heisst es vorsicht und sich sehr genau erkundigen. im zweifelsfall jedes noch so kleine deatail schriftlich bestätigen lassen. da springair wie so viele versandhändler mit großer wahrscheinlichkeit kein offizell anerkannter händler der diversen hersteller ist, gibt`s wohl relativ sicher gerade dort probleme mit evt. garantieansprüchen. der preis war übrigens in anbetracht dessen relativ bescheiden, heute habe ich dasselbe gerät (ebenfalls ausstellungsgerät), zum selben preis mit 2 jahren garantie.
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hi stefan, als erstes wäre es vielleicht mal ganz interessant, welchen receiver du hast. hast du die kanäle richtig eingepegelt, woran machst du die "fehlende leistung" der hinteren kanäle denn fest? es herrscht immer wieder der irrglaube, dass aus allen kanälen dieselbe "power" rauskommen muss, dies ist so aber falsch, gerade die hinteren LS sind für die effekte verantwortlich und von daher grundsätzlich etwas im hintergrund. wenn das mit der fehlenden leistung aber wirklich so ist, wie du schreibst ist die nächste frage, ob es alleine das ist, oder ob dir auch der klang, z.b. gerade bei stereo nicht zusagt. liegt`s alleine an der "mangelnden" leistung, reicht evtl. eine endstufe aus, aber auch hier ist vorsicht angeraten. als grundsätzliche frage, wäre erstmal abzuklären, ob dein receiver einen pre-out besitzt. falls nicht, hat sich die sache sowieso erledigt. aber auch andernfalls, würde ich niemals eine endstufe kaufen, ohne dies vorher ausführlich!!! getestet zu haben.
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Denon AVC-11SR oder Denon AVR-3802
Thema antwortete auf americos mazupilami in: Heimkino und Surround
hi sucher, ich weis ja wirklich nicht, ob du den denon 3802, bzw. den 11sr schon jemals selber gehört hast, sowie deine beschreibung klingt, bezweifle ich dies doch sehr. ich kenne zwar die marantz av-geräte nicht, aber was genau ist bitte ein "hochmusikalischer wandler"? die "pure direct" schaltung, bei der die komplette digitalsektion im av-verstärker abgeschaltet wird, gibt`s übrigens auch im größeren den beiden denons. den 3802 kenne ich im direkten vergleich zum 1200er von yamaha. hier ist sicherlich eine sehr starker unterschied in der "abstimmung" der beiden geräte festzustellen. während der denon für mich eher "warm, rund, voll, teilweise etwas dumpf" klingt, ist der yamaha sehr hell, scharf, für audiophile ohren extrem unmusikalisch. der denon wirkt kräftiger und dynamischer, was ihm abgeht ist evtl. die widergabe von details, von unmusikalisch kann jedoch in keinster weise die rede sein. im vergleich zum 3802, schliesst der avc-a11sr genau diese lücke. der 11er ist gerade bei stereo preis/leistungsmäßig sicherlich ein absoluter kauftip. den marantz 9200 kenne ich zwar auch nicht, aber man sollte nicht vergessen, dass dieser marantz-amp immerhin liste 700 euro mehr kostet, also in der größenordnung des neuen denon avc-a1sr liegt und sich so wohl eher mit diesem messen lassen muss. von einem yamaha/marantz händler, wurde mir vor einiger zeit bei einem vergleich zwischen meinem damaligen 3802 mit dem yamaha 1200, ganz klar der 1200 empfohlen, der marantz 7200 würde eher wie der denon klingen, wobei natürlich der marantz seiner meinung nach besser, als der denon 3802 sei, auf einen direkten vergleich dieser beiden geräte, wollte er es aber dann doch nicht mehr ankommen lassen. -
den gibt`s schon seit längerem nicht mehr , kostete am schluss auch nur mehr um die 1350 euro. den t+a 1500 jubilee, findest du aber das eine oder andere mal noch als gebrauchtgerät so um die 1100 euro, für den preis sicherlich ein tolles gerät.
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den händler kann und möchte ich hier im forum nicht nennen, um mir keine unnötigen probleme einzuhandeln. ausserdem bin ich erst mal froh, dass sich das ganze für mich zum guten gewendet hat und ich mein geld wieder habe. ja, ich habe im audiomarkt-forum gepostet, der advantage hat mir klanglich wirklich sehr gut gefallen und ich werde auf jeden fall versuchen, dieses gerät noch irgendwoher zu bekommen, da heisst`s halt weitersuchen.
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mittlerweile hat sich die angelegenheit zum guten gewandelt, der händler hat eingelenkt, nachdem ich auf anraten der verbraucherberatung den kaufvertrag widerrufen habe und eine frist zur zurückzahlung des von mir bezahlten kaufpreises gesetzt habe. das einlenken geschah ca. 30 min. nach meiner mail an den händler. wichtig ist hierbei noch das zurücksenden der kaufsache zug um zug, d.h., sobald das geld auf dem konto ist, wird die ware an den verkäufer zurückgesandt. ansonsten kann es dazu kommen, dass man seinem geld ewig hinterherlaufen muss. ich finde es jedenfalls traurig, das gerade ein fachhändler solche zicken macht, obwohl er rechtlich eigentlich keinerlei grundlage dazu hat. es war für mich jedenfalls wieder mal eine lerhre!!! nicht die frage, "kaufe ich beim sog. "kleinen" (fach)händler, oder per versand/internet?" ist das eigentliche problem, sondern "kaufe ich vor ort, oder per versand?". vertrauen ist gut- kontrolle ist besser !!! egal ob (fach)händler oder "kistenschieber", man muss anscheinend immer auf die finger schauen können, um probleme zumindest grossteils zu verhindern.
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LETZTE BEARBEITUNG am: 14-Aug-02 UM 09:33 Uhr (GMT) [p]@dirk & madize, sicherlich habt ihr recht mit eurer aussage, dass es von mir nicht gerade besonders intelligent war, das gerät ohne rechnung zu kaufen. da ich aber trotzdem eine vom offiziellen vertrieb des herstellers, ordentlich ausgefüllte garantiekarte mit datum vom 7.juli erhalten habe, frage mich nicht wies dies abgelaufen ist, und das gerät 250 euro günstiger, als mit rechnung angeboten wurde... bin ich halt schwach und unvorsichtig geworden. von schwarzbeständen oder lkw ware kann man hier wahrscheinlich nicht sprechen, obwohl ich mittlerweile auch dies nich mehr ganz ausschliessen möchte. bei dem händler handelt es sich nicht um einen versandanbieter, sondern um einen high-end händler, der anscheinend auch ab und zu auf anfrage geräte versendet, ob dies allgemein üblich ist beim fachhandel, weis ich nicht. ich habe durchaus verständnis dafür, dass der händler nicht sonderlich begeistert ist, das gerät zurückzunehmen, nur hätte er mich, meiner ansicht nach darauf von vorneherein aufmerksam machen müssen, bzw. auf die mängel hinweisen können, dann wäre der kauf sicherlich unter diesen umständen nicht zustande gekommen, nachdem ich zwei gleichwertige angebote anderer händler hatte.
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ich weis, hier ist zwar nicht die verbraucherberatung, ich möchte aber trotzdem hier in die runde fragen, da es meiner ansicht nach durchaus auch für den einen oder anderen von interesse sein könnte. vor knapp einer woche, habe ich bei einem sog. fachhändler, auf den ich im internet aufmersam wurde, kein versandhandel ö.ä., einen vollverstärker gekauft. dabei handelte es sich um ein ausstellungsstück, laut telefefonischer und auch schriftlicher bestätigung (e-mail),sowohl technisch, als auch optisch in einwandfreiem zustand ohne mängel. da mir der händler anbot, das gerät ohne mehrwertsteuer, dafür aber auch ohne rechnung für 250 euro günstiger zu verkaufen, als bei seinem ersten angebot und mir versicherte, das gerät würde vor dem versand vom deutschen vertrieb des herstellers technisch durchgecheckt und ich bekäme eine 2 jährige, ausgefüllte originalgarantiekarte des vertriebs, sprach eigentlich für mich nichts mehr gegen den kauf. als ich das packet per post bekam, war ich als erstes sehr überrascht, da es ca. 60-70 euro günstiger war, als vereinbart. beim auspacken, stellte ich sofort fest, dass sich an der vorderseite des acryldisplays (dieses zieht sich über die gesamte front des geräts) ein deutlich sichtbarer und tieferer kratzer befand, keine üblichen gebrauchsspuren. ebenso war ein kleines stück am vorderen teil der seitenwange abgeplatzt. ich informierte den händler umgehend über diese mängel, worauf er mir erklärte, dies sei ihm auch erst beim verpacken des gerätes aufgefallen, deshalb habe er schliesslich den kaufpreis nochmals reduziert. hinzu kam noch die tatsache, dass das gerät keine pre-out ausgänge besass, wovon ich eigentlich ausging (sind auch in der bedienungsanleitung vom august 98 angegeben und eingezeichnet). im nachhinein, stellte sich nun heraus, dass es von dem gerät anscheinend 2 unterschiedliche versionen gibt, worüber angeblich weder der händler, der sich bei mir und auf seiner homepage als absoluter experte dieser high-end marke auswies und beim vertrieb ein und aus geht, noch ich was davon wussten. eine "ältere" ohne und eine neuere mit pre-outs. aufgrund dieser punkte, habe ich mich nun dazu entschlossen, das gerät zurückzugeben. dies lehnt der händler jedoch strickt ab. seiner meinung nach, sind die mängel für die er 4 tage zuvor 50euro+versandkosten vom kaufpreis abgezogen hatte, nun plötzlich unerheblich. andererseits bietet er an, das display auswechseln zu lassen und die 50 euro aufpreis zu verlangen. meine konkreten fragen wären nun: -gelten für ausstellungsgeräte, die per versandhandel gekauft wurden, besondere regelungen, bezüglich deren rückgabe (wenn dies nicht besonders vereinbart wurde)? -inwieweit dürfen austellungsgeräte mängel besitzen, kratzer o.ä. und muss der verkäufer den kunden hierüber informieren. -habe ich einen anspruch darauf, das gerät zurückzugeben und den kaufpreis erstattet zu bekommen? für mich war dies wieder einmal eine nachdrückliche lehre. es geht beim kauf von gerade in diesem fall hifi-geräten, nicht um die frage, per versand/internet bzw. "kistenschieber" zu kaufen, oder beim fachhändler. vielmehr geht es darum, kontrolle zu haben, selbst und unmittelbar zu sehen, was man kauft. fachhandel ist nicht gleich seriös und kompetent und versandhandel unseriös und inkompetent.
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hallo axel, ich spreche hier nicht vom "grundrauschen" des akg 888, sondern von aussetzern bei der funkübertragung. manche regen sich ja über den layerwechsel von dvd-playern auf, der 1 mal pro dvd max. 1,5sec das bild unterbricht. stellt man sich dies ca. 20- 30 mal beim hören einer cd vor, so weis man, was wirklich sch... ist. i.d.r. solltest du keinerlei probleme haben, einen kopfhörer bei mm oder pm oder saturn, oder wie all die märkte sonst noch heissen zu kaufen und bei nichtgefallen innerhalb von 2 wochen wieder zurückgeben können. ist zwar nicht grade die günstigste lösung, aber vielleicht lohnt sich ja die mehrausgabe.
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LETZTE BEARBEITUNG am: 29-Jul-02 UM 16:48 Uhr (GMT) [p]ich habe seit knapp 2 jahren den akg hero 888, die digitale variante des 777. als verstärker habe ich den denon avc-a11sr, dieses in einer mietwohnung ca. 70qm. der klang des 888 geht eigentlich schon in ordnung, wenn er auch nicht so "kraftvoll" und basskräftig wie mein quart 90x ist (auch kein high-end modell, vor ca. 10 jahren an die 200.- dm). der surroundklang ist ebenfalls recht gut, die 3 einstellbaren parameter auch. das große problem und manko des akg 888, ist aber die übertragungsqualität, bzw. die dauernden aussetzer/knackser. das wichtige für mich bei einem funkkopfhörer wäre, dass man sich damit innerhalb der wohnung auch mal frei bewegen kann und dies ist mit dem 888 leider fast unmöglich. hat man das teil mal auf seinen augenblicklichen hörplatz eingestellt, so kan ein kopfdrehen schon zu aussetzern führen, bewegen geht also kaum. müsste ich schulnoten vergeben, so würde ich für den klang eine 2 verteilen (ohne mich an high-endkopfhörern zu orientieren), für die praxistauglichkeit der funkübertragung aufgrund der dauernden knackser (das nervt ziemlich) 4-5.
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nochmal grundsätzlich: -seit dem 1.1.02 besteht auf gewerblich (beim händler mit rechnung) gekaufte "neugeräte" ein gesetzlich vorgeschriebener gewährleistungsanspruch von 24 monaten. -dieser kann vom händler ausdrücklich/schriftlich und jederzeit eingeschränkt werden, muss aber mindestens 1 jahr betragen? -als was gelten hier vorführ/ausstellungsgeräte??? gebraucht- oder neugeräte??? -welche bedeutung hat dann überhaupt die "freiwillige" garantie seitens des herstellers? diese hat ja eigentlich für den käufer nur dann auswirkungen, wenn sie über die 24 monate gewährleistung hinausreicht, oder dem kunden zusätzliche in der gewährleistung nicht enthaltenen ansprüche bietet??? im klartext: kaufe ich mir beim händler ein neugerät, ohne ausdrückliche zusatzvereinbarungen bezügl. gewährleistung, habe ich 24 monate kostenlosen anspruch auf beseitigung irgendwelcher mängel, sofern sie nicht durch eigenverschulden entstanden sind. (arbeitszeit/evtl. anfallende versandkosten, sind hiervon ausgeschlossen). diese einschränkungen könnte er theoretisch immer dann machen, wenn der hersteller eine kürzere garantiezeit bietet, oder irgendwelche garantieansprüche ausschließt? bei gebraucht/vorführ/ausstellungsstücken, kann der händler diese gewährleistung schriftlich auf minimal 1 jahr einschränken. dies kann er umfassend machen, z.b. "1 jahr gewährleistung (auf funktion)", tut er dies nicht, gilt auch hier die 24 monatige gewährleistung.
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LETZTE BEARBEITUNG am: 07-Jun-02 UM 10:43 Uhr (GMT) [p]also erstmal vielen dank für die vielen, recht auführlichen antworten. was kann man aber daraus schließen??? wird recht schwierig, dies auseinander zu dividieren. als fazit der doch recht wissenschaftlich- juristischen abhandlungen: 1. wer sich heutzutage irgendetwas kauft, sei es neu, gebraucht oder als ausstellungsstück/vorführgerät, sollte sich auch heute noch, sehr genau die agb`s des verkäufers durchlesen und nicht auf die vielfach schon eingebürgerte, 24 monatige garantie vertrauen. 2. treten irgendwelche zusätzlichen, gesondert angemerkten verkürzungen, sei es nun bei gewährleistung, oder bei garantieansprüchen auf, ist grundsätzlich vorsicht geboten. 3. lass lieber die finger von solchen "angeboten"??? 4. juristen finden eigentlich immer irgendein hintertürchen
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nachdem ich bei den "gebrauchten" ein recht interessantes angebot von springair entdeckt habe, habe ich eine mail geschickt und mich u.a. nach der garantiezeit für dieses gerät erkundigt. dabei handelt es sich übrigens angeblich um ein ausstellungsgerät. als antwort bekam ich, das sie darauf eine garentiezeit von 6 monaten gewähren würden, eine längerfristige garantie seitens des herstellers, müsse ich selber abklären. auf meine nachfrage, warum die garantie nicht die heute üblichen 24 monate betragen würde hiess es, es handle sich dabei lediglich um die sog. gewährleistung, diese sei händlersache und ihrerseit eben 6 monate, eine 24 monatige garantie würden sie nicht bieten und seinen dazu auch nicht verpflichtet. nachdem dies ja bestimmt auch den einen oder anderen forumsteilnehmer hier interessieren dürfte denke ich, es ist angebracht, dies hier mal öffentlich zu klären und mache mich micht selber auf die internetrecherche. sicherlich ist ja irgendwer hier juristisch so fit, dies einmal grundsätzlich auseinander zu dividieren und zu erklären. hersteller/händlergarantie- gewährleistung. auf was ist dabei zu achten- was ist gesetzlich dazu festgeschrieben? die lehre für mich ist jedenfalls in zukunft nicht einfach auf die schon so eingebürgerte 24 monatige garantie, von wem auch immer zu vertrauen, sondern immer schön nachfragen, im zweifelsfall noch schriftlich verlangen. vor allem, wenn es sich um angebote der fa. springair handelt.
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ob springair wirklich gute preise hat, kann ich nicht beurteilen, obwohl ich gerade ein zumindest vom gerät her (selten zu finden) recht interessantes angebot entdeckt habe. was mich aber vielmehr stutzig macht, ist die antwort von springair auf meine mail, bezügl. der garantiezeit auf dieses ausstellungsgerät. hier heisst es, zuerst, dass auf diese gerät seitens springair eine grantie von 6 monaten gewährt würde, weitergehende garantieverlängerung durch den hersteller, müsse man selbst abklären. bei rückfrage, warum die garantiezeit nicht die seit 1.1.02 üblichen 24 monate betragen würde, hiess es lediglich, es würde sich bei den 6 monaten lediglich um die sog. gewährleistung seitens des händlers handeln, eine garantie von 24 monaten würden sie nicht bieten. also: auch bei vermeintlich noch so tollen schnäppchen von springair (sofern es diese überhaupt gibt)- auf die garantiezeiten aufpassen!!!