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americo

rechtsfrage bei ausstellungsstück

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ich weis, hier ist zwar nicht die verbraucherberatung, ich möchte aber trotzdem hier in die runde fragen, da es meiner ansicht nach durchaus auch für den einen oder anderen von interesse sein könnte.

vor knapp einer woche, habe ich bei einem sog. fachhändler, auf den ich im internet aufmersam wurde, kein versandhandel ö.ä., einen vollverstärker gekauft.

dabei handelte es sich um ein ausstellungsstück, laut telefefonischer und auch schriftlicher bestätigung (e-mail),sowohl technisch, als auch optisch in einwandfreiem zustand ohne mängel.

da mir der händler anbot, das gerät ohne mehrwertsteuer, dafür aber auch ohne rechnung für 250 euro günstiger zu verkaufen, als bei seinem ersten angebot und mir versicherte, das gerät würde vor dem versand vom deutschen vertrieb des herstellers technisch durchgecheckt und ich bekäme eine 2 jährige, ausgefüllte originalgarantiekarte des vertriebs, sprach eigentlich für mich nichts mehr gegen den kauf.

als ich das packet per post bekam, war ich als erstes sehr überrascht, da es ca. 60-70 euro günstiger war, als vereinbart.

beim auspacken, stellte ich sofort fest, dass sich an der vorderseite des acryldisplays (dieses zieht sich über die gesamte front des geräts) ein deutlich sichtbarer und tieferer kratzer befand, keine üblichen gebrauchsspuren.

ebenso war ein kleines stück am vorderen teil der seitenwange abgeplatzt.

ich informierte den händler umgehend über diese mängel, worauf er mir erklärte, dies sei ihm auch erst beim verpacken des gerätes aufgefallen, deshalb habe er schliesslich den kaufpreis nochmals reduziert.

hinzu kam noch die tatsache, dass das gerät keine pre-out ausgänge besass, wovon ich eigentlich ausging (sind auch in der bedienungsanleitung vom august 98 angegeben und eingezeichnet).

im nachhinein, stellte sich nun heraus, dass es von dem gerät anscheinend 2 unterschiedliche versionen gibt, worüber angeblich weder der händler, der sich bei mir und auf seiner homepage als absoluter experte dieser high-end marke auswies und beim vertrieb ein und aus geht, noch ich was davon wussten.

eine "ältere" ohne und eine neuere mit pre-outs.

aufgrund dieser punkte, habe ich mich nun dazu entschlossen, das gerät zurückzugeben.

dies lehnt der händler jedoch strickt ab.

seiner meinung nach, sind die mängel für die er 4 tage zuvor 50euro+versandkosten vom kaufpreis abgezogen hatte, nun plötzlich unerheblich.

andererseits bietet er an, das display auswechseln zu lassen und die 50 euro aufpreis zu verlangen.

meine konkreten fragen wären nun:

-gelten für ausstellungsgeräte, die per versandhandel gekauft wurden, besondere regelungen, bezüglich deren rückgabe (wenn dies nicht besonders vereinbart wurde)?

-inwieweit dürfen austellungsgeräte mängel besitzen, kratzer o.ä. und muss der verkäufer den kunden hierüber informieren.

-habe ich einen anspruch darauf, das gerät zurückzugeben und den kaufpreis erstattet zu bekommen?

 

für mich war dies wieder einmal eine nachdrückliche lehre.

es geht beim kauf von gerade in diesem fall hifi-geräten, nicht um die frage, per versand/internet bzw. "kistenschieber" zu kaufen, oder beim fachhändler.

vielmehr geht es darum, kontrolle zu haben, selbst und unmittelbar zu sehen, was man kauft.

fachhandel ist nicht gleich seriös und kompetent und versandhandel unseriös und inkompetent.

 

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Hallo,

 

ich bin absolut kein Fachmann was Rechtsfragen betrifft. Nach Deiner Schilderung würde ich aber sgaen, daß es in Deinem Fall nicht darum geht, welche Garantien und Gewährleistungen es für Ausstellungsstücke gibt, sondern welche rechtlichen Mittel Du überhaupt an der Hand hast, wenn Du ein Gerät kaufst, welches aus Schwarzbeständen stammt oder vom LKW gefallen ist oder wie immer man das nennen will.

Ohne Rechnung hast Du ja vermutlich auch keinen Kaufvertrag.

 

Ich stimme Dir absolut zu, daß Fachhändler oder Kistenschieber nichts damit zu tun hat was seriös ist und was nicht. Aber daß ein Händler der Dir ein solches Angebot unterbreitet nicht zu den seriösen gehört, das hätte man auch vorher wissen können...

 

Grüße

 

Dirk

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 13-Aug-02 UM 22:08 Uhr (GMT) [p]Hallo Americo,

 

was ich nicht verstehe ist, dass es offenbar kein Versandhändler war, er Dir das Gerät aber trotzdem per Post zugeschickt hat. Für mich ist dies ein ganz klarer Online-Kauf, bei dem Du nach aktueller Gesetzeslage (schau mal ins BGB) ein 14-tägiges Rückgaberecht hast.

 

Sollte der Händler sich bockig stellen, dann kannst Du entweder klagen oder aber ganz dezent darauf hinweisen, dass er das Gerät ohne Mehrwertsteuer und Rechnung verkauft hat und sich somit sowieso in einer für ihn mehr als ungünstigen Situation befindet.

 

Noch ein Tipp: möglichst alles dokumentieren (mit Datum, Namen, Uhrzeit), möglichst alle Telefonate mit Zeugen führen. Das Gerät unbedingt innerhalber der 14-tägigen Frist zurücksenden. Darauf achten, dass der Versand versichert ist, etc.

 

Lass mal hören, wie's ausgegangen ist.

 

madize.

 

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Hhmm, meiner Meinung nach besteht sogar ein 6monatiges Rückgaberecht, wenn der Verkäufer auf seinen Seiten/in den AGBs nicht explizit auf das Rückgaberecht gemäß BGB hinweist.

 

Interessant ist aber doch eignetlich eine andere Frage: Er hat Dir doch per email - die Du hoffentlich noch hast - ein einwandfreies und fehlerfreies Gerät angeboten. Geschickt hat er Dir aber ein anderes, nämlich das zerkratzte ohne Rechnung. Das hieße doch, dass Du das einwandfreie, in der mail angebotene noch gar nicht bekommen hast, er Dir das also noch liefern muss.

 

Das, was Du bekommen hast, hast Du ja garnicht bestellt, geschweige denn, dass es Dir überhaupt angeboten wurde? Und bei unverlangt zugesandten Sendungen musst Du Dich doch garnicht weiter kümmern. Ich würde ihm das Ding zurückschicken, gleich mit dem Vorab Hinweis, dass Du bei Annahmeverweigerung seinerseits sofort den Klageweg beschreiten wirst und zusätzlich der zuständigen Industrie- und Handelskammer Mitteilung machen wirst, dass Dir statt des bestellten Gerätes ein anderes ohne Rechnung und Mwst geliefert wurde.

 

Eine ladungsfähige Adresse muss der ja haben, sonst hättest Du ihn ja garnicht im Internet finden können - meist steht irgendwo auf der Homepage das Impressum mit dem Verantwortlichen, ansonsten hilft eine "Whois" Anfrage: http://aardvarks.metadog.com/whois/ Die finden es weltweit, oder für deutsche Seiten: http://www.tu-chemnitz.de/urz/netz/forms/whois.html

 

Also mit ein paar "netten" Hinweisen an den Menschen solltest Du schon Erfolg haben, mal ganz davon abgesehen, dass es eine OberEselei ist, von jemandem, den Du noch noch nie gesehen hast, ein Gerät ohne Rechnung zu kaufen. Wieso muss eigentlich ein einwandfreies Ausstellungsstück erstmal zum Service des Vertriebes? Und die zweijährige Gewährleistungspflicht gilt ohnehin bei allen Verkäufen von Gewerbetreibenden.

 

Naja, eventuell eine teure Lehre

 

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bei der Abfrage nach dem Inhaber/Verantwortlichen der Seite musst Du das "www" vor der Adresse weglassen, sonst findet der nichts.

 

Für das Audiomap sieht das Ergebnis z.B. so aus:

 

Domaindaten

Domainname: audiomap.de

Domaininhaber: audiomap - Internet Publishing

Uxxxstr. 37

D-85051 Ingolstadt

Germany

Nameserver: ns.schlund.de

Nameserver: ns2.schlund.de

Status: konnektiert

Letzte Aktualisierung: Dienstag, 12. Februar 2002

Stand Datenbank: Dienstag, 13. August 2002

 

 

Administrativer Ansprechpartner, technischer Ansprechpartner, Zonenverwalter

Name: Christian Fxxx

Kontakttyp: Person

Adresse: audiomap - Internet Publishing

Uxxxstr. 37

Stadt: Ingolstadt

PLZ: 85051

Land: GERMANY

Telefon: +49 8450 909xxx

Telefax: +49 8450 909xxx

E-Mail: info@audio-map.de

Remarks: ID [#6820720/6323457]

 

Die xse hab ich da reingesetzt, aber wie Du siehst, bleibt keiner verborgen.

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 14-Aug-02 UM 09:33 Uhr (GMT) [p]@dirk & madize,

sicherlich habt ihr recht mit eurer aussage, dass es von mir nicht gerade besonders intelligent war, das gerät ohne rechnung zu kaufen.

da ich aber trotzdem eine vom offiziellen vertrieb des herstellers, ordentlich ausgefüllte garantiekarte mit datum vom 7.juli erhalten habe, frage mich nicht wies dies abgelaufen ist, und das gerät 250 euro günstiger, als mit rechnung angeboten wurde... bin ich halt schwach und unvorsichtig geworden.

von schwarzbeständen oder lkw ware kann man hier wahrscheinlich nicht sprechen, obwohl ich mittlerweile auch dies nich mehr ganz ausschliessen möchte.

bei dem händler handelt es sich nicht um einen versandanbieter, sondern um einen high-end händler, der anscheinend auch ab und zu auf anfrage geräte versendet, ob dies allgemein üblich ist beim fachhandel, weis ich nicht.

ich habe durchaus verständnis dafür, dass der händler nicht sonderlich begeistert ist, das gerät zurückzunehmen, nur hätte er mich, meiner ansicht nach darauf von vorneherein aufmerksam machen müssen, bzw. auf die mängel hinweisen können, dann wäre der kauf sicherlich unter diesen umständen nicht zustande gekommen, nachdem ich zwei gleichwertige angebote anderer händler hatte.

 

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mittlerweile hat sich die angelegenheit zum guten gewandelt, der händler hat eingelenkt, nachdem ich auf anraten der verbraucherberatung den kaufvertrag widerrufen habe und eine frist zur zurückzahlung des von mir bezahlten kaufpreises gesetzt habe.

das einlenken geschah ca. 30 min. nach meiner mail an den händler.

wichtig ist hierbei noch das zurücksenden der kaufsache zug um zug, d.h., sobald das geld auf dem konto ist, wird die ware an den verkäufer zurückgesandt.

ansonsten kann es dazu kommen, dass man seinem geld ewig hinterherlaufen muss.

ich finde es jedenfalls traurig, das gerade ein fachhändler solche zicken macht, obwohl er rechtlich eigentlich keinerlei grundlage dazu hat.

es war für mich jedenfalls wieder mal eine lerhre!!!

nicht die frage, "kaufe ich beim sog. "kleinen" (fach)händler, oder per versand/internet?" ist das eigentliche problem, sondern "kaufe ich vor ort, oder per versand?".

vertrauen ist gut- kontrolle ist besser !!!

egal ob (fach)händler oder "kistenschieber", man muss anscheinend immer auf die finger schauen können, um probleme zumindest grossteils zu verhindern.

 

 

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Hallo!

 

Bei dem Gerät handelt es sich offensichtlich um einen Advantage I200?!?

 

Bist Du der, der im Audiomarkt-Forum geschrieben hatte, dass er eine Surround-Anlage mit Denon-Surround-Receiver betreibt?

 

Verrätst Du uns, welcher Händler es war? Ich finde, wer als Händler solche Machenschaften durchführt, kann und sollte hier ruhig beim Namen genannt werden!

 

Viele Grüße,

Christian

 

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den händler kann und möchte ich hier im forum nicht nennen, um mir keine unnötigen probleme einzuhandeln. ausserdem bin ich erst mal froh, dass sich das ganze für mich zum guten gewendet hat und ich mein geld wieder habe.

ja, ich habe im audiomarkt-forum gepostet, der advantage hat mir klanglich wirklich sehr gut gefallen und ich werde auf jeden fall versuchen, dieses gerät noch irgendwoher zu bekommen, da heisst`s halt weitersuchen.

 

 

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Hi,

 

leider habe ich Dein Posting eben erst gelesen.

 

>mittlerweile hat sich die angelegenheit zum guten gewandelt,

>der händler hat eingelenkt, nachdem ich auf anraten der

>verbraucherberatung den kaufvertrag widerrufen habe und eine

>frist zur zurückzahlung des von mir bezahlten kaufpreises

>gesetzt habe.

>wichtig ist hierbei noch das zurücksenden der kaufsache zug

>um zug, d.h., sobald das geld auf dem konto ist, wird die

>ware an den verkäufer zurückgesandt.

 

 

Ja, genau so wirds gemacht. Es gibt zwar noch eine andere Möglichkeit, aber dies istr die effektivste.

 

>vertrauen ist gut- kontrolle ist besser !!!

 

Das stimmt.

 

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