Jump to content
HiFi Heimkino Forum
Chrisi

Gebrauchte CD verkauft - 1200 Euro Schadensersatz bezahlt

Recommended Posts

Hallo Leute,

 

da ich auch selbst schon mehrfach Erfahrungen mit Abmahnungen - zwar in anderen Bereichen, aber nicht minder bitter - gemacht habe, möchte ich hier auf eine interessante Problematik bei einem Verkauf einer kopiergeschützten CD aufmerksam machen.

 

Vor gut zwei Wochen berichtete Telepolis über Abmahnungen von Gebraucht-CD-Verkäufern, für die Anwälte unter anderem angebliche Rechtsstatusänderungen und Markenrechtsstreitigkeiten geltend machten. Nun wurde ein weiterer Fall [extern] bekannt, der Musikliebhabern die Anschaffung von CDs als Wertobjekt verleiden könnte: Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verurteilte den Wiederverkäufer einer von Sony mit dem XPC-Kopierschutz ausgestatteten CD zur Zahlung einer erheblichen Schadensersatzsumme an seinen eBay-Vertragspartner (Az. 712 C 113/08).

 

Telepolis schreibt:

 

Weil sein Virenscanner nach dem Einlegen der CD den Trojaner "rootkit.b" gemeldet hatte, untersuchte der Käufer seine drei PCs und setzte deren Systeme schließlich mit Hilfe von Wiederherstellungszeitpunkten zurück, wodurch er allerdings Datenverluste erlitt. Für die Säuberungsanstrengungen und die Wiederherstellung seiner Computer stellte er dem Verkäufer der CD 20 Stunden zu jeweils 10 Euro in Rechnung, für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Daten noch einmal 10 Stunden.

 

Darüber hinaus verlangte er 800 Euro Arbeitslohn für einen IT-Fachmann, der sein Netzwerk wieder instandsetzte und 185 Euro Honorar für seinen Anwalt. Unter Hinzurechnung eines durch die Störung entgangenen Gewinns kam der Freiberufler insgesamt auf einen von ihm geltend gemachten Anspruch von 1.500 Euro. Das Gericht kürzte diesen zwar auf etwa 1.200 Euro, entschied aber, dass die CD mit einem Sachmangel behaftet war, weshalb ihr Verkäufer grundsätzlich für die dadurch entstandenen Schäden aufkommen muss.

 

Vor allem in der ersten Hälfte des Jahrzehnts setzte die Musikindustrie großflächig "Kopierschutztechnologien" ein, von denen das Sony-Rootkit am tiefsten in Windows-Betriebsysteme eingriff. Aber auch einige andere Verfahren versuchten, ohne Wissen des Nutzers Software zu installieren oder Einstellungen zu verändern, was teilweise zu Funktionseinschränkungen führte. Mittlerweile sind solche "technischen Schutzmaßnahmen", für welche die Musikindustrie extra eine EU-Richtlinie und ein Verbot von "Umgehungstechnologie" im Urheberrecht erwirkte, zumindest bei Musik-CDs, etwas weniger häufig anzutreffen.

 

Ein Grund dafür könnte in den Informationswirkungen der seit dem 1. Dezember 2003 geltenden Kennzeichnungspflicht in § 95 d des Urheberrechts liegen. Der Paragraf verpflichtet Musik- oder Filmrechteinhaber, die "technische Schutzmaßnahmen" einsetzen, ihre Datenträger mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung zu versehen, welche nicht durch Preisschilder oder Ähnliches überdeckt werden darf. Weil die Vorschrift auch für den Second-Hand-Verkauf gilt, ist hier vor allem bei älteren CDs besondere Vorsicht geboten. Computerprogramme sind von dieser Regelung allerdings ausgeschlossen.

 

Für eine den Ansprüchen des § 95 genügende Kennzeichnung reicht der Name der "technischen Schutzmaßnahme" nicht aus - auch Informationen über Umfang und Wirkung müssen mit aufgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Verwendungseinschränkungen, die Erstellung von Nutzerprofilen und eventuelle Folgekosten durch DRM.

 

In solchen Kennzeichnungen enthaltene Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen exkulpieren jedoch nicht von vorneherein für Schäden auf den Abspielgeräten der Anwender. Dafür haftet der Verkäufer gemäß den §§ 280, 282 und 241 Abs. 2 BGB. Zusätzlich kann der Käufer eventuell Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB oder aus dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) geltend machen.

 

Selbstverständlich sollte jeder seine eigenen Konsequenzen ziehen. Eine Möglichkeit allerdings wäre, erst gar keine CDs mit derartigem Kopierschutz im Handel zu erwerben. Dies ist meiner Meinung nach die einzig richtige Antwort auf die Gangart der Industrie die nicht selten auch direkt Abmahnwälte beauftragt um ihre Rechte durchzusetzen.

 

Damit kommt man erst gar nicht in die Situation...

 

Wer hier kopiergeschützt CDs in seinem Archiv hat, sollte also beim eventuellen Verkauf dieser genau aufpassen bei seiner Beschreibung.

 

Ich frage mich auch und besonders auch euch hier, ob ihr denn bewußt beim Kauf von neuen CDs darauf achtet, ob diese Kopiergeschützt ist und welches System Einsatz fand?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Hallo,

ich achte nicht auf den Kopierschutz bei meinen CDs. Mir geht es eher um die Musik.

Die Gängelung der Industrie geht mir zwar nötigend auf den Sack, aber ich habe mich damit abgefunden.

 

Andere sind hier deutlich konsequenter wie ich.

 

Markus

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Da kann man erneut bestätigt bekommen, was die Industrie alles dafür tut um sich neue Kunden vom Hals zu halten. :Thinking: Wann bitte begreifen die Herrschaften da oben endlich, dass wir doch einfach nur Musik hören wollen, und wenn uns die Scheibe nicht mehr gefällt, dass wir diese dann einfach wieder verkaufen wollen. :Shocked: Mit nem "sattgesehenen" Auto können wir das ja auch ungestraft machen.

 

Der Richter, der diese Entscheidung getroffen hat, würde das garantiert nicht machen, wenn es eine eigene CD gewesen wäre, die er wegen Nichtgefallen nun veräußern will.

 

Irgendwann könnte man ja auch in so einem Streitfall sagen, dass man sich an den Richtern satt gesehen hat, die solchen Schwachsinn von sich geben und man deshalb einfach mal Bock auf einen Richter mit Sachverstand hat.

 

Wo soll dieser Rechtsstaat (wenn man da überhaupt noch von reden kann) noch hin führen. :angry:

 

Klausi

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Da kann man erneut bestätigt bekommen, was die Industrie alles dafür tut um sich neue Kunden vom Hals zu halten. :Thinking: Wann bitte begreifen die Herrschaften da oben endlich, dass wir doch einfach nur Musik hören wollen, und wenn uns die Scheibe nicht mehr gefällt, dass wir diese dann einfach wieder verkaufen wollen. :Shocked: Mit nem "sattgesehenen" Auto können wir das ja auch ungestraft machen.

 

Der Richter, der diese Entscheidung getroffen hat, würde das garantiert nicht machen, wenn es eine eigene CD gewesen wäre, die er wegen Nichtgefallen nun veräußern will.

 

Irgendwann könnte man ja auch in so einem Streitfall sagen, dass man sich an den Richtern satt gesehen hat, die solchen Schwachsinn von sich geben und man deshalb einfach mal Bock auf einen Richter mit Sachverstand hat.

 

Wo soll dieser Rechtsstaat (wenn man da überhaupt noch von reden kann) noch hin führen. :angry:

 

Klausi

 

Hi Klausi,

 

das ist was wahres dran:

 

Der Richter, der diese Entscheidung getroffen hat, würde das garantiert nicht machen, wenn es eine eigene CD gewesen wäre, die er wegen Nichtgefallen nun veräußern will.

 

Es immer so, wenn Entscheidungen über andere Köpfe getroffen werden ohne selbst davon betroffen zu sein..... ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Bitte anmelden um Kommentare abgeben zu können

Nachdem du dich angemeldet hast kannst du Kommentare hinterlassen



Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...