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Werner

Das thut mich jetzt aba leid für die MI

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Provider muss Identität eines Musik-Kopierers nicht preisgeben

 

 

"Ein Internet-Access-Provider ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Internetnutzers mitzuteilen, der im Internet Musikdateien zum Herunterladen anbietet und dadurch Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt", schreibt das Oberlandesgericht Frankfurt. Das Gericht hat es in einem heute verkündeten Urteil zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren abgelehnt, einem Musikkonzern den Namen eines Internetnutzers zugänglich zu machen, der über einen deutschen Provider einen Musik-Server betrieben hatte (Az.: 11 U 51/04).

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/55533

 

Na endlich mal ein Urteil, das die Realität sieht und nicht die MI als legitimierte gesetzliche Gewalt bestätigt.

 

Mal davon abgesehen, das P2P u.U. tatsächliche den Künstler schädigen könnte, geht es hier um Rechtsnormen und die möchten bitteschön auch gewahrt bleiben....

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