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Juristenfrage

Recommended Posts

Hallo an alle Schlaumeier,

 

wir haben das Thema >CD Brennen< nun schon einige Zeit am Leben erhalten. Was mich noch interessiert, ist die juristische Seite:

 

Eine Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken ist offensichtlich verboten.

Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn man das Selbstgebrannte verschenkt?

 

Horst

http://www.hgpaudio.com/files/hgp-logoneu.jpg

 

 

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Hallo Horst,

 

die laienhafte Antwort auf Deine Frage lautet:

 

Ist verboten!

 

 

Ciao

Webbi

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG AM 04-Dez-2001 UM 15:41 (GMT)[p]LETZTE BEARBEITUNG AM 04-Dez-2001 UM 15:33 (GMT)

 

Hallo Horst,

 

in diesem Fall greift meines (nichtjuristischen) Wissens die (nennen wir es mal) Freundeskreisregelung. Tauschen, weitegeben, verschenken ist im privaten Rahmen (Freundeskreis) prinzipiell erlaubt. Der Freundeskreis wird wohl in der Regel mit einer Zahl zwischen 5-10 definiert, d.h. irgendwo zwischen 5-10 Kopien dürfen an Freunde weitergegeben werden. Wobei sich die nächste Frage, wie ist juristisch "Freund" definiert, fast aufdrängt.

 

Leider kann man wohl aus der Tatsache das etwas erlaubt oder geduldet ist, noch kein recht darauf ableiten (sonst hätten wir den leidigen Kopierschutz nicht).

Hoffe es hilft.

 

Weitere Infos gibt u.A. hier http://www.heise.de/ct/00/05/112/default.shtml

 

Viele Grüße

Stefan

 

Ergänzung: Noch etwas genauer (um Dir das Lesen des Artikels zu ersparen ;-)

3 bis max. 7 Kopien an Personen mit denen man persönlich verbunden ist gehen in Ordnung. Aber Du weisst ja: 3 Juristen, 5 Meinungen ;-)

 


"Copy protection kills rights"

 

"You should never underestimate the predictability of stupidity."

 

 

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UrhG - Das deutsche Urheberrechtsgesetz

 

Erster Teil - Urheberrecht

 

§ 53 - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

 

Fassung vom 22. Juli 1997 , gültig ab 1. Januar 1998

 

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

 

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

 

zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,

zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,

zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,

zum sonstigen eigenen Gebrauch,

wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,

wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerks oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch

 

im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder

für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

 

(4) Die Vervielfältigung

 

graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,

eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

 

(5) Absatz 1 sowie Absatz 2 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Nr. 1 findet auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, daß der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.

 

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

 

(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

 

 

Das von mir fett markierte scheint der Knackpunkt zu sein, wobei der Begriff "Verbreitung" mir nicht ganz klar ist - ab wann wir denn "verbreitet"?

 

http://home.t-online.de/home/gerhard_beyer/comic/c56.gif

 

Werner

 

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(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

 

Da Du das ja sicherlich unentgeltlich machst, sollte es nicht verboten sein, Du bist "der andere, der dies herstellt."

 

 

http://home.t-online.de/home/gerhard_beyer/comic/c56.gif

 

Werner

 

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>Hallo an alle Schlaumeier,

 

schon da *g*

>

>wir haben das Thema >CD Brennen< nun schon einige Zeit am Leben erhalten. Was mich noch interessiert, ist die juristische Seite:

 

Kein Problem:

>

>Eine Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken ist

>offensichtlich verboten.

 

Ja.

 

>Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn

>man das Selbstgebrannte verschenkt?

 

In der Regel überhaupt kein Problem !

 

§ 53 UrhG sagt in Abs. 1 : Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen.

 

Der Knackpunkt ist eben dieser "private Gebrauch" und was darunter zu fassen ist. Nach ständiger Rechtsprechung ist völlig klar, dass man auch selbstgebrannte CDs an Freunde oder Verwandte verschenken kann, edas gehört eben zum privaten Gebrauch.

Als Ausgleich dafür ist eben die Urheberrechtsabgabe auf die Medien selbst vorgesehen.

 

Also : Burn, Baby Burn !

 

Wenn Du das Ganze nochmal ganz genau erläutert haben willst, sag Bescheid oder such mal hier im Archiv des Forum Musik, wo Trancemeister und ich seinerzeit einiges zu tun hatten, um einigen personen diese Rechtslage darzulegen und und zu vermitteln, daß sich bei Audio-CDs die rechtslage deutlich von der für Computerprogramme unterscheidet.

 

Viele Grüße,

 

Michael

 

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Hi Webbi,

 

sorry, aber diese Antwort ist etwas zu laienhaft, sie ist nämlich falsch :D .

 

Korrekt laienhaft müsste sie heissen:

 

Ist erlaubt !

 

Viele Grüße,

 

Michael

 

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Hi Stefan,

 

>d.h. irgendwo zwischen 5-10 Kopien

>dürfen an Freunde weitergegeben werden.

 

In der Tat unterscheidet sich die Rechtsprechung vornehmlich danach, wie viele Kopien es denn sein dürfen. Der Schnitt liegt hier so aber eher zwischen 3 und 7.

 

>Wobei sich die nächste Frage,

>wie ist juristisch "Freund" definiert,

>fast aufdrängt.

 

:-) Ja, das ist schwammig und schmeckt der Musikindustrie auch gar nicht. Jedenfalls muß sich Horst wegen dieses Merkmals keine allzugroßen Gedanken machen.

>

>Leider kann man wohl aus der

>Tatsache das etwas erlaubt oder

>geduldet ist, noch kein recht

>darauf ableiten (sonst hätten wir

>den leidigen Kopierschutz nicht).

 

Abwarten. Das ist genau die Frage. Deswegen laufen ja mehrere Klagen gegen die Musik-Majors (bisher habe ich aber leider keine wirklich erfolgsversprechende gesehen). Die Musikindustrie meint, ein Recht gibt es nicht, ich sehe das anders...sonst könnte man ja schön seine Urheberrechtsabgaben zurückfordern - das wird teuer ! Jedenfalls ist Einiges im Umbruch, Bertelsmann hat erstmal Cactus-Shield zurückgezogen (auf Druck der Verbraucher).

 

>>Aber Du weisst ja: 3

>Juristen, 5 Meinungen ;-)

>

Stimmt schon, aber zu dem oben genannten ist die Rechtsprechung absolut eindeutig.

 

Viele Grüße,

 

Michael

 

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Naja, die Industrie hat sich bisher darauf berufen, dass die analoge Kopie nach wie möglich ist und infolgedessen das Recht des Verbrauchers auf eine Kopie im Sinne des §53 nicht unangemessen eingeschränkt ist.

 

Allerdings knicken sie ja ein, die "Macht" des Verbrauchers scheint doch noch zu wirken, zudem es wohl nicht verboten sein darf? Musik auch auf PCs zu hören - mittlerweilen zahlt man da ja auch Gebühren für Brenner etc. Eine Gebühr für etwas zahlen zu müssen, was durch "Schutzmaßnahmen unmöglich gemacht worden ist, sollte doch angehbar sein?

 

http://home.t-online.de/home/gerhard_beyer/comic/c56.gif

 

Werner

 

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Hi Horst,

 

habe Dir nochmal die Sucharbeit im Musikarchiv abgenommen

 

>Das heisst, dass ein weitergeben von

>Kopien im Freundeskreis legal ist,

>wenn es kostenlos ist?

 

So schauts aus, das Zauberwort ist § 53 UrhG

"Vervielfältigung zum eigenen privaten Gebrauch"

 

Darin wird die Vervielfältigung zum privaten eigenen Gebrauch erlaubt. Als privater

Gebrauch ist nur anzusehen, was sich im häuslichen Bereich oder im (engeren)

Freundeskreis abspielt und nur zum Gebrauch für diesen bestimmt ist. Auch die

Vervielfältigung auf Bitte eines Dritten für dessen privaten Gebrauch fällt unter § 53. Dies

gilt allerdings nur, wenn dies unentgeltlich geschieht und bereits die Vorlage rechtmäßig in

den Besitz des Vervielfältigenden gelangt ist.

 

Beispiele:

1. A leiht sich von B eine CD und brennt sich mit seinem CD-Brenner eine Kopie.

2. A leiht sich von B eine CD und bittet C, sie für ihn zu überspielen.

3. A bittet B, für ihn eine Kopie zu überspielen.

4. A kopiert Noten für 10 Familienmitglieder. Abwandlung: A kopiert 10 CDs für

Familienmitglieder.

 

Unentgeltlichkeit ist schon dann ausgeschlossen, wenn die Selbstkosten (z.B.

Materialkosten) erstattet werden. Das Merkmal der Rechtmäßigkeit

wird weit ausgelegt. Es soll z.B. auch dann noch erfüllt sein, wenn es sich bei der Vorlage

um eine auf dem Flohmarkt oder anderen Märkten außerhalb des Geltungsbereiches des

UrhG erworbene Raubkopie handelt.

Als Ausgleich ist ein Vergütungsanspruch in § 54 geschaffen worden. (Geräte- /

Leercassettenabgabe der Hersteller )

In einem Schiedsverfahren am 9.5.2000 hat das DPMA festgestellt, dass auch Hersteller

von CD-Brennern eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften zahlen müssen.

 

>Muss man sich ja nur die

>richtigen Freunde suchen, die die

>richtige Musik haben.

 

Das sowieseo

 

http://217.175.238.6/forum/AMForumID11/201.html#208

 

http://217.175.238.6/forum/AMForumID11/201.html#202

 

Einzelne Vervielfältigungsstücke meint eine geringe Anzahl,

wobei 3 Kopien rechtlich als gering zu betrachten sind.

Es wurde jedoch vor dem BGH bereits in einem Fall eine Obergrenze von 7

Kopien festgelegt, wobei es sich jedoch um Kopien von Printmedien handelte.

 

Zum privaten Gebrauch schliesst jede gewerbliche Nutzung aus,

darunter fallen z.B. öffentliche Vorführung, Tausch oder Verkauf.

 

Der zur Vervielfältigung befugte ist man wenn man der berechtigte Besitzer des Werkes ist.

Hier liegt jedoch der grosse Haken - zumindest für die Musikindustrie.

Wenn man eine CD von einem Freund ausleiht, wird man zum berechtigten Besitzer - vorausgesetzt

der Freund hat diese selbst legal erworben. So kann man eine Kopie für den privaten Gebrauch anfertigen.

Noch schlimmer: Mit der Kopie ist man dann wiederum im Besitz eines legalen Werkes.

Es steht mir wiederum frei dieses an Freunde zu verleihen, die sich wiederum eine Kopie machen dürfen, usw..

 

Schliesslich ist es auch erlaubt von Freund X eine CD auszuleihen und diese von Freund Y für mich brennen zu lassen,

weil man z.B. selber keinen Recorder hat. Das schliesst (wenn auch über juristische Umwege) ein,

dass Freund X von einer CD aus seinem Besitz eine Kopie für mich anfertigt.

Wie gelesen ist dies nur ohne Bezahlung zulässig, ob dies auch die Bezahlung eines Entgelt für den Rohling ausschliesst ist nicht sicher.

 

Um eine legale CD-Kopie zu erstellen müssen also folgende Punkte erfüllt sein:

 

 

Die Quelle muss im berechtigten Besitz Deiner selbst, oder Deines Freundes sein (nicht zwangsläufig das Original)

 

Die erzeugt Kopie darf ausschliesslich dem privaten Gebrauch dienen

 

Es dürfen pro Werk nur eine "geringe" Anzahl Kopien existieren

 

Die beteiligten Personen müssen durch ein persönliches Band verbunden sein, also Freunde

 

 

 

 

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Hi Werner,

 

>Naja, die Industrie hat sich bisher

>darauf berufen, dass die analoge

>Kopie nach wie möglich ist

 

Richtig und das ist auch das juristisch am schwierigsten anzugreifende Argument, ich bin gespannt, wie sich das entwickelt!

 

>Allerdings knicken sie ja ein, die

>"Macht" des Verbrauchers scheint doch

>noch zu wirken, zudem es

>wohl nicht verboten sein darf?

 

Richtig.

 

>Musik auch auf PCs zu

>hören - mittlerweilen zahlt man

>da ja auch Gebühren für

>Brenner etc.

 

Ja, geplant ist sogar eine Gebühr für Modems.

 

Eine Gebühr für

>etwas zahlen zu müssen, was

>durch "Schutzmaßnahmen unmöglich gemacht worden

>ist, sollte doch angehbar sein?

 

Das wird auf jeden Fall einer der Argumentationsstränge der Kopierschutzgegner sein.

 

Viele Grüße,

 

Michael

 

 

 

 

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Hi Michael,

 

vielen Dank.

 

Das finde ich natürlich klasse.

 

;-)

 

Vermutlich habe ich mich von der damaligen DAT-Kopierschutz-Geschichte in die Irre führen lassen.

 

Ciao

Webbi

 

 

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Hallo Webbi :D

 

Die DAT-Geschichte (SerialCopyManagmentSystem) bewirkte, daß man

nur eine Generation als Digitalkopie eines digitalen Mediums machen konnte.

Hier war allerdings keine Begrenzung (Man konnte dieselbe CD beliebig oft digital kopieren)

auf dem Medium, sondern das "CopyProhibit-Flag" wurde auf der digitalen Kopie hinterlassen.

Es wurde somit (völlig uneffizient) das digitale kopieren einer Kopie unterbunden.

Eine analoge Kopie hiervon, ließ sich hingegen wieder eine Generation digital kopieren usw....

Verboten waren Kopien (einer Kopie) aber natürlich auch da schon nicht und auch nicht das

(endgültige) zurücksetzen des "CopyProhibit-Flags"...dazu gabe es einige Umbauten und Fertiggeräte.

 

Übrigens nehme ich den Plattenfirmen die Manipulationen des SPDIF (Digitalinterface)

ausserordentlich übel....mancher CD Kopierschutz unterbindet Digitalüberspielungen zu DAT oder MD.

SCMS war aber wesentlicher Bestandteil der Förderung/Durchsetzung insbesondere bei DAT.

Da MD eh Datenreduzierend arbeitet, ist diese Aktion als ziemlich hinterhältig zu bewerten.

Da nunmehr diese Geräte "nicht die berechtigte Erwartung erfüllen" digital zu kopieren,

wäre es meines Erachtens berechtigt, diese Geräte zu wandeln...kann noch spannend werden!

 

Sollte sich der Kopierschutz festigen, dann müsste mindestens die Lizensgebühr/GEMA

für CD-ROMs, Brenner & Co zurückerstattet werden und die CDs dürfen nicht mehr

unter dem Label "CompactDiscDigitalAudio" beworben und verkauft werden,

da sie dem "RedBook"(Produktionsnormierung für Musik-CDs) wiedersprechen.

 

Aber sehen wir es von der positiven Seite: Nie bekam man CDs billiger als heute:

Kaufen, knacken, brennen und zurückgeben!

Das ist völlig legal, da man zu diesem Zeitpunkt der rechtmässige Besitzer (nicht verwechseln mit Eigentümer) der CD ist.

 

Genau SO gewöhnt man den Plattenfirmen ihre üblen Machenschaften ab!

 

Musikalischer Gruß

 

http://www.centric-project.de/audiomap/Ball.jpg   Michael

 

 

 

 

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Hi Michael!

 

jetzt würd' mich aber interessieren:

 

Wenn es KEINEN Kopierschutz auf der CD gibt, dann kauftst du dir also die CD und behältst sie?

 

Oder leihst du sie dann wieder nur von "guten Freunden" aus?

 

Wenn nämlich in beiden Fällen der Umsatz für die Plattenfirmen gleich Null sein werden, wüsste ich nicht, was ihnen dann abgewöhnt werden soll?

 

Gruß Holli ;-)

 

 

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Hallo Holli

 

Vorwort:

Nun bin ich persönlich nicht das Maß aller Dinge...und das ist gut so!

Es würde schon seit 10 Jahren kein Major mehr leben, wenn alle so leidenschaftlich wären wie ich :D

Insofern macht es wenig Sinn, wenn ich nun meine Ansicht zur Norm machen soll.

Mein Käuferprofil ist somit auch vor dem Kopierschutz für die Labels egal gewesen!

Wenn es Dich aber brennend interessiert: Ich kaufe nur alle Jahre mal eine CD.

Es scheint mir undenkbar, daß jemals eine Musik-CD kommt, die ich nicht mühelos kopieren kann.

Ich kann es nicht nur...ich tue es auch - und das mehr als je zuvor!

Im ernst: Glaubst Du, daß ich mir eine CD wie Bravo-Hits 35 normalerweise je besorgt hätte?

 

Zur Sache:

Mit dem Kopierschutz wird der ehrliche Kunde bestraft - etwa 10% der Abspielgeräte haben mit dem Original(!) Probleme!

Wer die letzten Jahre aufmerksam war, hat bemerkt, daß die Unterhaltungsindustrie auf

Multimedia (PC im Wohnzimmer) setzt...damit ist´s Essig, denn der PC kann (sollte) solche CDs nicht spielen können.

Es wird vorgegaukelt, daß man es mit einer Musik-CD zu tun hätte (unlauterer Wettbewerb).

Das kopieren von Musik-CDs, ist weiterhin erlaubt und wird vom Kunden (Hard-&Software) bezahlt!

Es ist einigermassen leicht zu erkennen, wer hier der böse ist!

 

Der Status Quo:

Hinsichtlich der Tatsache, daß als MP3 fast nur Mainstream-Schund vorliegt

und so gut wie kein Jazz, Avantgarde, Klassik oder andere anspruchsvollere Sachen,

darf man annehmen, daß "bestimmten Leuten", bestimmte (hochwertige) Musik das Geld wert ist.

Für Szlatko, CountryRoad oder Britney geben schon anteilig weniger Leute Geld aus,

aber immerhin noch soviele, daß die Plattenfirmen damit fetten Gewinn einfahren!

NewComer einer Mindestqualität weichen den Kunst-/Medienprodukten.

 

Eine mögliche Zukunft:

Durch bessere Produkte (zu angemessenen Preisen), wäre es den Plattenfirmen sicherlich möglich

ihre Kundschaft zu halten/stabilisieren - statt sie weiterhin zu Feinden zu erklären!

Mit den stetig fallenden Brenner- & Rohlingpreisen ist das Kind zwar schon in den Brunnen gefallen, man muß es aber nicht ersaufen lassen!

Denkbar wäre hier (ich will mal konstruktiv sein) folgendes Szenario:

Man pushed die DVD(-Audio) und bringt den Preis auf etwa 30,-DMchen.

Sämtliche Pressemappen, evtl. Clips, Trailer, wasimmer kommt als Bonus drauf.

Was nur irgendwie auf ~5.1 anzubieten ist, sollte man draufdrücken, zusätzlich zu 2ch PCM!

Hiermit hätte man einen "weichen Kopierschutz" erreicht, bei dem man den Kunden

dazu bringt gerne sein sauer verdientes Geld auszugeben und sich sogar zu freuen.

Diese Sache kann man beliebig weiterspinnen...sag an, wenn Du Lust hast!

 

Die wahrscheinliche Zukunft:

Die Plattenfirmen fahren fettes Minus und begreifen nicht warum.

CD-R Hersteller (und "Plextor") lachen sich über ihre Gewinne fast tot!

Sterben werden die Labels natürlich nicht, somit ist Dein letzter Satz träumerei.

Sie werden aber wieder da (und darunter) stehen, wo sie standen, bevor sie

mit CDs den Markt knallhart ausgesaugt haben....und tut mir leid: Ich finde das geil und verdient!

 

Nachwort

Weniger ist oftmals mehr....Nicht nur ich bin der Meinung, daß der prozentuale

Anteil guter Musikproduktionen seit langem immer geringer wird.

Man muß nicht mit der ersten CD Millionär werden - schon gar nicht, wenn sie clipped und zerrt wie der Teufel!

 

 

Musikalischer Gruß

 

http://www.centric-project.de/audiomap/Ball.jpg   Michael

 

 

 

 

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Hi Michael,

 

""Die beteiligten Personen müssen durch ein persönliches Band verbunden sein, also Freunde""

 

Hä,hä, bin ich froh, dass ich soviele Freunde habe :7

 

 

Gruss

 

Wolfgang

 

 

 

 

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Hi Michael,>

>

Dem untenstehenden Teil Deiner Aussage kann ich uneingeschränkt zustimmen:

>

>Zur Sache:

>Mit dem Kopierschutz wird der ehrliche

>Kunde bestraft - etwa 10%

>der Abspielgeräte haben mit dem

>Original(!) Probleme!

>Wer die letzten Jahre aufmerksam war,

>hat bemerkt, daß die Unterhaltungsindustrie

>auf

>Multimedia (PC im Wohnzimmer) setzt...damit ist´s

>Essig, denn der PC kann

>(sollte) solche CDs nicht spielen

>können.

>Es wird vorgegaukelt, daß man es

>mit einer Musik-CD zu tun

>hätte (unlauterer Wettbewerb).

 

Ja, das ist wettbewerbsrechtlich ein vielversprechender Ansatz. Es läuft auch u.a. auf die frage hinaus, wie deutlich die Hinweise auf der CD ausfallen werden.

 

>Das kopieren von Musik-CDs, ist weiterhin

>erlaubt und wird vom Kunden

>(Hard-&Software) bezahlt!

>

>Der Status Quo:

>Hinsichtlich der Tatsache, daß als MP3

>fast nur Mainstream-Schund vorliegt

>und so gut wie kein Jazz,

>Avantgarde, Klassik oder andere anspruchsvollere

>Sachen,

>darf man annehmen, daß "bestimmten Leuten",

>bestimmte (hochwertige) Musik das Geld

>wert ist.

 

Ja, mir z.B.. Kaufe mir seit jahren nur Klassik- und jazz-CDs.

 

>

>Eine mögliche Zukunft:

>Durch bessere Produkte (zu angemessenen Preisen),

>wäre es den Plattenfirmen sicherlich

>möglich

>ihre Kundschaft zu halten/stabilisieren - statt

>sie weiterhin zu Feinden zu

>erklären!

>Mit den stetig fallenden Brenner- &

>Rohlingpreisen ist das Kind zwar

>schon in den Brunnen gefallen,

>man muß es aber nicht

>ersaufen lassen!

>Denkbar wäre hier (ich will mal

>konstruktiv sein) folgendes Szenario:

>Man pushed die DVD(-Audio) und bringt

>den Preis auf etwa 30,-DMchen.

 

Absolut. Gleichzeitig den CD-Preis runterdrücken. Daß das geht, zeigt selbst in einer so kränkelnden Branche wie Klassik immer wieder Naxos, Arte Nova etc..

>

>Sämtliche Pressemappen, evtl. Clips, Trailer, wasimmer

>kommt als Bonus drauf.

>Was nur irgendwie auf ~5.1 anzubieten

>ist, sollte man draufdrücken, zusätzlich

>zu 2ch PCM!

>Hiermit hätte man einen "weichen Kopierschutz"

>erreicht, bei dem man den

>Kunden

>dazu bringt gerne sein sauer verdientes

>Geld auszugeben und sich sogar

>zu freuen.

 

Genau das ist es !

>

Laß uns auf einen solch vernünftigen weichen Kopierschutz hoffen!

 

Viele grüße,

 

Michael

 

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ReHi!

 

>Es würde schon seit 10 Jahren

>kein Major mehr leben, wenn

>alle so leidenschaftlich wären wie

>ich :D

 

Dacht ich mir doch ;-)

 

>Im ernst: Glaubst Du, daß ich

>mir eine CD wie Bravo-Hits

>35 normalerweise je besorgt hätte?

 

Ja und nun findest du die Bravo-Hits 35 plötzlich toll? Also, meine CDs, egal ob gekauft oder geliehen, suche ich mir nach dem Kriterium aus, ob mir die Musik gefällt. Die Zeiten, als ich noch alles kopiert habe was mir unter die Fingernägel kam, sind seit fast 15 Jahren vorbei. Damals hatte ich Unmengen von Kassetten (und C64-Floppies) im Schrank mit allem möglichen Mist. Und wieviel hab ich davon gehört (bzw. gespielt)? Grade mal 5% wenns hochkommt. Für die restlichen 95% hab ich also Kohle in Leermedien investiert, die mittlerweile samt Inhalt auf der Deponie liegen. Ich finde diese Strategie nicht sehr sinnig, ehrlich gesagt....

 

>Es ist einigermassen leicht zu erkennen,

>wer hier der böse ist!

 

Ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet!

 

>Denkbar wäre hier (ich will mal

>konstruktiv sein) folgendes Szenario:

>Man pushed die DVD(-Audio) und bringt

>den Preis auf etwa 30,-DMchen.

>

>Sämtliche Pressemappen, evtl. Clips, Trailer, wasimmer

>kommt als Bonus drauf.

>Was nur irgendwie auf ~5.1 anzubieten

>ist, sollte man draufdrücken, zusätzlich

>zu 2ch PCM!

>Hiermit hätte man einen "weichen Kopierschutz"

>erreicht, bei dem man den

>Kunden

>dazu bringt gerne sein sauer verdientes

>Geld auszugeben und sich sogar

>zu freuen.

>Diese Sache kann man beliebig weiterspinnen...sag

>an, wenn Du Lust hast!

 

Das würde mir schon vollkommen ausreichen :-)

 

>>Sie werden aber wieder da (und

>darunter) stehen, wo sie standen,

>bevor sie

>mit CDs den Markt knallhart ausgesaugt

>haben....und tut mir leid: Ich

>finde das geil und verdient!

 

Dieser Meinung schließe ich mich 100% an.

 

Gruß, Holli.

 

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Hallo Holli

 

Freut mich, daß mein ~zugegeben, sehr weit ausgearbeiter~ Beitrag gut bei Dir ankam.

 

Zur Bravo-Hits möchte ich nicht wirklich weit vertiefen, nur soweit:

Ich habe sie nicht (mehr) und keine Kopie davon.....ICH nicht :D

Wahrscheinlich kannst Du Dir den Rest der Geschichte schon denken!

Als kleinen Bonus gab es hier im Audiomap einen konkreten Knackbericht, für meine Kumpels.

 

Und eine andere Gemeinsamkeit mehr: Auch ich suche mir meine CDs nach meinem Geschmack aus,

oder lasse aussuchen...oder ´ne Variante daraus, egal - ich bin schlauer als man denkt :D

 

Übrigens: Ich habe immer nur so um die 250-300CDs, da ich sehr häufig ausmustere.

Da geht dann mal eine Tüte an meine Nichte, oder Schwester, Kumpels, oder schlicht in den Müll.

Weißt Du....bei 1,50DM pro CD sehe ich das relativ locker und halte die Stube wohnlich ;-)

 

 

Musikalischer Gruß

 

http://www.centric-project.de/audiomap/Ball.jpg   Michael

 

 

 

 

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Moin Michael,

 

""...und halte die Stube wohnlich""

 

Schon klar, und Ann Christin qurakt mir die Tasche voll, dass sie schon wieder einen CD Ständer braucht. Bei der nächsten "Tüte" solltest Du gleich ein CD Regal mitbringen.

 

Gruss

 

Wolfgang

 

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Huhu Wolfgang

 

Also irgendwas gibt es ja immer zu meckern was?

AnnChristin kann sich ja zu Weihnachten ein Rack wünschen,

stattdessen kommt ja immer dieser Ponykram, wie Du weißt :D

Meine noblen CD-Regale bekommt sie jedenfalls nicht.

Um genau zu sein, werde ich mir die sogar ins Grab schneissen

lassen, damit niemand Freude daran hat *g*.

Gewöhne Dich als an das Design Deiner Ikea-Ständer *huarharhar*.

 

Brüderlicher Gruß

 

http://www.centric-project.de/audiomap/Ball.jpg   Michael

 

 

 

 

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servus michael,

 

ich greife einen bestimmten punkt aus trancemeisters posting heraus & bitte um deine nochmalige stellungnahme:

 

ein original kaufen, in der alleinigen absicht, eine kopie davon anzufertigen und das original anschließend wieder zurückzugeben (wandlung)

 

das ist in der tat okay? dann a) hätte ich bislang geirrt und B) wäre diese gängige rechtspraxis in meinen augen nur sehr schwer nachvollziehbar (der händler muß das also nach belieben seiner "kunden" mitmachen?).

 

ebenso unverständlich wäre mir, wenn die untergrabung der "freundschaftsklausel" insofern legitim wäre, als daß person B, welche von freund A einen tonträger ausleiht und eine kopie für den privatbedarf davon anfertigt, wiederum eine kopie der kopie(!) an freund C geben dürfte, welcher nicht freund von A ist. was ja nichts anderes hieße, als daß die verbreitung des tonträgers nach dem schneeballprinzip funktionieren dürfte - so lange, bis der "markt" gesättigt wäre.

 

gruß

 

gork

 

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Hallo Gork,

>

>ein original kaufen, in der alleinigen

>absicht, eine kopie davon anzufertigen

>und das original anschließend wieder

>zurückzugeben (wandlung)

>

>das ist in der tat okay?

 

Nun, diese Konstellation beschreibt einen Grenzfall, der zudem auch noch stark von richterrechtlichen Grundsätzen geprägt ist.

Geht man nach den von der Rspr. zu diesem Thema allgemein aufgestellten Grundsätzen, wäre das in der tat kein Problem und rechtmäßig, da vom privaten Gebrauch umfaßt (+ berechtigter Besitz). Allerdings würde die Rspr. sicherlich, könnte diese Absicht nachgewiesen werden, anders entscheiden. Aber wie willst Du diese Absicht nachweisen im konkreten Fall ?

 

>

>ebenso unverständlich wäre mir, wenn die

>untergrabung der "freundschaftsklausel" insofern legitim

>wäre, als daß person B,

>welche von freund A einen

>tonträger ausleiht und eine kopie

>für den privatbedarf davon anfertigt,

>wiederum eine kopie der kopie(!)

>an freund C geben dürfte,

>welcher nicht freund von A

>ist. was ja nichts anderes

>hieße, als daß die verbreitung

>des tonträgers nach dem schneeballprinzip

>funktionieren dürfte - so lange,

>bis der "markt" gesättigt wäre.

 

Tja, dennoch ist das korrekt. Ein Bedürfnis für ein solches Schneeballprinzip würde aber nicht bestehen, wenn die Plattenindustrie ihre Preispolitik und die Förderung von neuen Talenten einmal überdenken würde (siehe TMs Posting oder den Artikel im neuen SPIEGEL).

 

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,171850,00.html

 

Viele Grüße,

 

Michael

 

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