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Kobe

Musik und Software kopieren: Sind wir alle kriminell?

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Aus der aktuellen c't:

 

Sind wir alle kriminell?

Gesetzesänderungen und Kopiersperren sollen Raubkopien vereiteln

Noch ist das private Kopieren von Audio-CDs und Videos legal, doch das soll sich bald ändern. Eine EU-Richtlinie schreibt den Mitgliedsländern vor, die Umgehung von Kopierschutzmechanismen im Laufe des Jahres 2002 unter Strafe zu stellen. Schon lange setzen Software-Hersteller auf Schutzmaßnahmen, jetzt zieht auch die Audiobranche nach - DVDs waren schon von Anfang an gesichert. Muss man sich in Zukunft strafbar machen, um privat Musik oder Videos zu kopieren?

 

Im Prinzip ist die aktuelle Rechtslage relativ klar: Gekaufte Musik und Videos darf man zum privaten Gebrauch kopieren - auch wenn es darauf kein einklagbares Recht gibt. Bei Software darf der Besitzer eine Sicherheitskopie anfertigen, mehr aber auch nicht. Die Anbieter der Unterhaltungsmedien dürfen ihrerseits den Möchtegern-Kopierern mittels Kopierschutzverfahren so viele Steine in den Weg legen wie technisch möglich.

 

Dennoch haben die meisten Copy-Killer nur geringen Erfolg: Kurz nach der Veröffentlichung eines neuen Kopierschutzes haben findige Tüftler schon Methoden zur Umgehung herausgefunden - und gerade bei Audio-CDs ist der Handlungsspielraum der Industrie begrenzt. Schließlich will man zahlende Hörer nicht mit Scheiben vergrätzen, die im CD-Spieler nicht laufen. Bei Software-CDs gehen die Hersteller schon wesentlich rabiater vor und bohren gelegentlich sogar kleine Vampirzahnlöcher in die Medien.

 

Eine im Mai 2001 beschlossene EU-Richtlinie soll die Spielregeln ändern. Nach der Richtlinie 2001/29/EG ‘zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft’ soll die Umgehung von Kopierschutzverfahren unter Strafe gestellt werden; selbst die Veröffentlichung von Umgehungsmöglichkeiten soll verboten werden.

 

Dahinter stecken in erster Linie die Interessen der Rechteverwerter aus der Unterhaltungsindustrie, die sich schon seit Jahren von einer undankbaren Kundschaft ausgenutzt fühlt, die immer öfter kopiert statt dafür zu bezahlen. Bezeichnenderweise stellt die Richtlinie Rechteverwerter und Urheber erstmals auf eine Stufe.

 

Den zunehmenden Bedarf an Einschränkungen der Nutzungsrechte rechtfertigen die Unterhaltungskonzerne mit imposant wirkendem Zahlenmaterial. Einhellig jammern die Firmensprecher darüber, wie viel Geld sie durch Gelegenheitskopierer verlieren.

 

Dabei vergleichen sie gern die Zahl der verkauften CD-Rohlinge mit den Verkaufszahlen von Tonträgern und werfen ganz nebenbei Raubkopien, legale Kopien und Daten-Backups in einen Topf. Zudem setzen Hersteller gern die Anzahl mutmaßlicher Raubkopien 1:1 mit entgangenen Umsätzen gleich. Der Ansatz unterstellt, jeder Kopierer hätte sich sonst das Originalprodukt gekauft. Bei derartigen Milchmädchenrechnungen entstehen schnell atemberaubende Beträge - das mag PR-wirksam sein, hat mit der Realität aber wenig zu tun.

 

So verstieg sich etwa kürzlich der Sprecher einer Spieleschmiede zur Erklärung, Spiele-Raubkopierer würden sich ins eigene Fleisch schneiden: Es wären deutlich bessere Titel am Markt, wenn den Spieleproduzenten mehr Geld zur Verfügung stände. Aufgrund der Kopien müssten die Hersteller den Aufwand zur Spieleproduktion einschränken, das mindere wiederum die Qualität. Man stelle sich vor, ein Schriftsteller verspräche, er schriebe ganz bestimmt viel bessere Bücher, wenn sie nur von mehr Leuten gekauft würden. Der verlorene Umsatz durch Mitleser verhindere etwa aufwendige Vor-Ort-Recherchen.

 

Andererseits lässt sich das Fracksausen der Industrie durchaus nachvollziehen. Die Erlaubnis zur Erzeugung von Privatkopien stammt aus dem ‘analogen Zeitalter’, als Gesetzgeber und Unterhaltungskonzerne noch von anderen Randbedingungen ausgingen. Analoge Kopien verlieren mit jeder Generation an Qualität - dies mindert den Reiz und begrenzt die weitere Verbreitung von Kopien. Bei digitalen Aufnahmen entsprechen sich Kopie und Original im Regelfall bis aufs Bit; der Generationsverlust entfällt.

 

Das digitale Duplikat ist der Albtraum der Unterhaltungsindustrie: So lange Überspielungen stets Verluste nach sich zogen, gab es noch genug Gründe für die Konsumenten, später die Originale mit der optimalen Qualität nachzukaufen. Gleichen sich Kopie und Original, entfällt dieser Anreiz - nicht jeder Hörer legt Wert auf aufwendige Booklets und farbige Hüllen.

 

Hinzu kommt die ernüchternde Feststellung, dass sich die vermeintlich so anspruchsvolle Kundschaft auch mit deutlich reduzierter Qualität begnügt - zumindest so lange es nichts kostet. Das MP3-Format dampft CDs so effizient zusammen, dass sich plötzlich ganze Musiksammlungen per Internet tauschen lassen - ab bestimmten Bitraten erkennen nicht einmal mehr geschulte Ohren den Unterschied zwischen unkomprimierter Audio-CD und psychoakustisch komprimierter MP3-Datei [1, 2, 3].

 

DVD-Videos werden ins Hacker-Format DivX umkodiert - meist mit deutlich geringerer Bildauflösung und reduzierter Audioqualität, doch für den Fernseher im Schlafzimmer reicht’s allemal. Die fehlenden Menüs, das weggefallene Bonusmaterial und der meist auf Stereo reduzierte Surround-Sound stören nicht jedermann - dafür passt der Film auf eine 700-MByte-CD, während er vorher eine 8,4 GByte große DVD füllte. Diese Dateigrößen können Surfer mit DSL-Zugang nicht mehr schrecken.

 

So sieht sich die Unterhaltungsindustrie aus zwei Richtungen angegriffen: Auf der einen Seite stehen die Gelegenheitskopierer mit ihren Brennern, auf der anderen Seite die Internet-Sauger, die über Peer-To-Peer-Dienste haufenweise Musik und Videos austauschen.

 

Frühzeitig wurde der PC als gemeinsame Quelle für die unerwünschte Kopienflut ausgemacht: Bei der Entwicklung des CD-Standards hatte niemand daran gedacht, dass eines Tages jeder Besitzer eines CD-Brenners den kompletten Inhalt der Silberlinge ganz einfach auf die Festplatte kopieren könnte, geschweige denn die Möglichkeit der Reduktion der Datenmenge auf ein Zehntel und die unkontrollierte Verbreitung über das Internet.

 

Seitdem zielen die Rechteinhaber konsequent darauf, den ungebetenen Zaungästen mit ihren vermaledeiten digitalen Kopiermaschinen das Handwerk zu legen. Dabei schießen die Unternehmen jedoch auch des Öfteren über das erklärte Ziel hinaus: So erschweren ihre Gegenmittel nicht nur Raubkopierern das Handwerk, sondern schränken auch die legale Verwendung ein.

 

Nach den ersten verstreuten Feldversuchen mit Kopierschutztechniken wollen sowohl große als auch kleine Musik-Label ihre CDs in naher Zukunft durchgehend mit unterschiedlichen Kopiersperren versehen. Im CD-Spieler laufen diese CDs meist ohne Probleme, doch CD-ROM-Laufwerke und DVD-Drives bekommen ebenso Schluckauf wie einige DVD-Player und bestimmte CD-Autoradios - sie verweigern die Wiedergabe.

 

Neue Audioformate bringen von Anfang an Mechanismen zum ‘Digital Rights Management’ (DRM) mit, um die Nutzung technisch einzugrenzen. So behält der Urheber auch nach dem Verkauf die Kontrolle über sein Werk: Einschränken lassen sich sowohl Ort als auch Zeitraum der Wiedergabe, die Weitergabe sowieso.

 

Die Software-Branche ist schon weiter: Insbesondere die schnelllebige Spieleindustrie lässt sich monatlich neue Schikanen einfallen, um CD-Brenner zu blockieren. Die Filmstudios sichern ihre Video-DVDs schon seit der Einführung des Formats mit mehreren Schutzmechanismen, in erster Linie durch das Verschlüsselungssystem CSS (Content Scrambling System).

 

Der Artikel ‘Klonverbot’ gibt ab Seite 90 einen Überblick über aktuelle Kopierschutzverfahren, mit denen Audio- und Software-CDs vor der Vervielfältigung geschützt werden sollen - und welche Umgehungsmöglichkeiten es gibt, schließlich ist das private Kopieren derzeit noch rechtens.

 

Doch welches Recht haben Privatanwender überhaupt auf Kopien und wo endet dieses Recht? Unklar ist auch, welche praktischen Folgen die bevorstehende Umsetzung der erwähnten EU-Richtlinie haben kann. Zum Redaktionsschluss lagen zwar noch keine konkreten Gesetzentwürfe vor, doch ist damit zu rechnen, dass die Lobby der Unterhaltungsindustrie alles tun wird, um ihre Interessen durchzusetzen (ab Seite 82).

 

Allerdings haben die digitalen Kopiersperren für Audio und Video eine wesentliche Schwäche: Noch nehmen Fernseher und Verstärker das Signal meist analog entgegen, und das bei hoher Wiedergabetreue. Nicht nur Fans des digitalen Zeitalters rümpfen beim Gedanken an analoge Aufnahmen zunächst verächtlich die Nase. Die unmittelbaren Assoziationen sind verrauschte Musikkassetten, knisternde Vinyl-Schallplatten und Bandsalat im Video-Recorder.

 

Doch was passiert, wenn man eine digitale Quelle über einen analogen Anschluss wieder digital aufnimmt? Puristen verweisen sofort auf den unausweichlichen Verlust von Rauschabstand und Dynamik bei der zweifachen Umwandlung des Tonsignals - zuerst von digital nach analog, dann wieder zurück. Bei radio-optimierter Charts-Musik mag das keine Rolle spielen, doch bei Klassik und Jazz erkennt auch das ungeschulte Ohr schnell die Kopie. Soweit die Theorie: Die Probe aufs Exempel brachte durchaus kontroverse Ergebnisse hervor. Auch analog kopierte DVDs sehen besser aus, als man annimmt. Zwar sollte das Videosignal eigentlich mit dem bereits von VHS-Kassetten bekannten Signal-Störfeuer Macrovision geschützt sein, doch in der Praxis ist es relativ leicht zu umgehen. Näheres ab Seite 86.

 

Doch Macrovision ist nur der Anfang. Die Industrie bereitet bereits das Ende der analogen Kopie vor: Bei kommenden Formaten sollen Wasserzeichen in das Video- oder Audiosignal eingewebt werden, die auch analoge Reproduktionen überdauern. Mit Erkennungsschaltkreisen ausgestattete Digital-Recorder und PCs würden das Wasserzeichen erkennen und die Aufnahme verweigern. Da passt gut ins Programm, dass Microsoft kürzlich ein Patent auf ein Betriebssystem mit integriertem DRM verliehen bekam. Das Ziel: eine Verkettung von gesicherten Komponenten, um den Missbrauch jeglicher Mediendaten von vornherein auszuschließen. Was Missbrauch ist, entscheidet der Hersteller. Doch derzeit ist das noch düstere Zukunftsmusik.

 

http://www.heise.de/ct/02/02/080/

 

Gruss Kobe

 

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LETZTE BEARBEITUNG AM 22-Jan-2002 UM 16:10 (GMT)[p] Hi Kobe,

 

>Noch ist das private Kopieren von

>Audio-CDs und Videos legal, doch

>das soll sich bald ändern.

 

Naja, etwas reißerisch. Das steht so nicht fest.

 

>

>Eine im Mai 2001 beschlossene EU-Richtlinie

>soll die Spielregeln ändern. Nach

>der Richtlinie 2001/29/EG ‘zur Harmonisierung

>bestimmter Aspekte des Urheberrechts und

>der verwandten Schutzrechte in der

>Informationsgesellschaft’ soll die Umgehung von

>Kopierschutzverfahren unter Strafe gestellt werden;

>selbst die Veröffentlichung von Umgehungsmöglichkeiten

>soll verboten werden.

>

Das ist zum Glück so nicht richtig. Wie so oft existiert hier ein Spannungsverhältnis verschiedener Interesse, denen Rechnung getragen werden muß: Die Hauptfrage ist also,

wie eine solche Vorschrift mit der Schranke für die private Vervielfältigung ins Verhältnis gesetzt wird. Wird uneingeschränkt die Umgehung von Kopier- und Zugangsschutzsystemen inkriminiert und sorgen die Rechtsinhaber nicht selbst für entsprechende Möglichkeiten, wäre es bei Einsatz solcher Mechanismen nicht mehr zulässig, zu privaten Zwecken Kopien anzufertigen. Hierzu steht in Widerspruch, dass es grundsätzlich bei der Privatkopieschranke ebenso bleiben soll, wie bei den diese Nutzung kompensierenden Geräte- und Leermedienabgaben. Die EU-Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, das Spannungsfeld der beiden Regelungskomplexe aufzulösen. Nach Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie können gesetzliche Verpflichtungen eingeführt werden, nach denen die Rechtsinhaber den Privilegierten die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme u.a. der Privatkopieschranke an die Hand geben müssen. Bei der Umsetzung in nationales Recht muß dies beachtet werden, da die Interessen der Konsumenten an der freien Nutzung insbesondere bei digitalen Werken ansonsten starken Einschränkungen unterworfen würden. Insbesondere kann es nicht hingenommen werden, dass die Möglichkeit zur Anfertigung von Privatkopien zukünftig der Willkür der Inhaltsindustrie unterliegt.

Es gibt daher durchaus Stimmen, die fordern, die Rechtsinhaber gesetzlich zu verpflichten, bei Anwendung von technischen (Kopier-) Schutzmaßnahmen dem privilegierten Nutzer die Möglichkeit einzuräumen, zu privaten Zwecken Vervielfältigungen anzufertigen. Nach dem Vorbild des deutschen Kartellrechts wird vorgeschlagen, eine Nichtbeachtung dieser Obliegenheit als Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren die hohe Bußgeldforderungen nach sich ziehen kann. Hierdurch soll die notwendige Abschreckungswirkung gegen eine Nichtbeachtung der Verpflichtung erzielt werden.

 

Fazit: es gibt zwei gegensätzliche Interessen, denen Rechnung getragen werden muß und eine Lösung wie die von CT befürchtete einseitig zu Gunsten der Industrie ist eher nicht zu erwarten, sie wäre rechtswidrig.

 

>

>Andererseits lässt sich das Fracksausen der

>Industrie durchaus nachvollziehen. Die Erlaubnis

>zur Erzeugung von Privatkopien stammt

>aus dem ‘analogen Zeitalter’, als

>Gesetzgeber und Unterhaltungskonzerne noch von

>anderen Randbedingungen ausgingen. Analoge Kopien

>verlieren mit jeder Generation an

>Qualität - dies mindert den

>Reiz und begrenzt die weitere

>Verbreitung von Kopien. Bei digitalen

>Aufnahmen entsprechen sich Kopie und

>Original im Regelfall bis aufs

>Bit; der Generationsverlust entfällt.

>

In der Literatur findet sich dazu folgendes:

Nun ist in Rechtsprechung und in Literatur anerkannt, daß das Kriterium der Kopienqualität - analog oder digital - keine taugliche und sachlich zu rechtfertigende Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger privater Vervielfältigung darstellt und auch im Gesetz keine Stütze findet. Dies gilt auch für den Vorwurf, daß durch CD-Brenner die Gefahr der Produktpiraterie und der unerlaubten Weiterverwendung von urheberrechtlich geschützten Daten steige, zumal soche in die Zukunft gerichteten, rechtspolitischen Überlegungen für die Auslegung existierender Normen keine Bedeutung haben. Konsequent und richtig sei es vielmehr, bei der Auslegung der §§ 53ff. UrhG ausschließlich die legalen und vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten privater Vervielfältigung in Betracht zu ziehen. Die so von der Rechtsprechung vertretene Gleichbehandlung analoger und digitaler Vervielfältigung steht auch im Einklang mit der oben genannten Richtlinie 2001/29/EG ‘zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft’ , die keine diesbezügliche Unterscheidung trifft.

>

 

Ansonsten ein guter Artikel.

 

Viele Grüße,

Michael

 

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Hallo,

 

>Eine EU-Richtlinie schreibt den Mitgliedsländern vor, die

>Umgehung von Kopierschutzmechanismen im Laufe des Jahres 2002

>unter Strafe zu stellen. Schon lange setzen Software-Hersteller

>auf Schutzmaßnahmen, jetzt zieht auch die Audiobranche nach -

>DVDs waren schon von Anfang an gesichert. Muss man sich in

>Zukunft strafbar machen, um privat Musik oder Videos zu

>kopieren?

 

Dem entgegen stehen allerdings diverse andere Artikel desselben Magazins, die genau das Gegenteil besagen. Beispielhaft nenne ich (kann mich auch an weitere erinnern):

 

"Das Inkrafttreten des europäischen Copyrights wird an der deutschen Rechtslage wenig ändern. Als letztes der EU-Gremien hatte der Ministerrat die Richtlinie zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten im digitalen Zeitalter verabschiedet. Nach dem das EU-Parlament in zweiter Lesung im Februar in Straßburg wie von der Kommission gefordert weitgehend auf seine Änderungswünsche verzichtet hatte, konnten die Minister die Richtlinie wie erwartet ohne weitere Aussprache abnicken."

(s. http://www.heise.de/newsticker/data/tig-11.04.01-000/)

 

Was soll man nun glauben ?! ... keine Panik vorerst !

 

Gruss

Bruno

 

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LETZTE BEARBEITUNG AM 30-Jan-2002 UM 10:16 (GMT)[p]Hallo zusammen,

 

ich muß nochmal auf diesen Thread zurückkommen, da wir uns hier mit der vermutlichen Auswirkung der im Mai 2001 beschlossenen EU-Richtlinie 2001/29/EG ‘zur Harmonisierung

bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft’ auf das Recht zur Privatkopuie beschäftigt haben.

 

Ich habe ja im obigen Posting dargestellt, daß nach meiner festen Überzeugung nicht viel Änderung zu befürchten ist, da der Gesetzgeber zwischen den Urheberrechten und den gesetzlich festgeschriebenen Rechten auf Informationsfreiheit (Ausnahmetatbestände) ein Ausgleich geschaffen werden muß, der weder die eine noch die andere Seite ungebührlich benachteiligt. Da inzwischen aber auf immer mehr Geräte Urheberrechtsabgaben als Ausgleich gefordert werden und aus oben genannten Gründen, war ich der Auffassung, daß der Gesetzgeber das Recht auf Privatkopie nicht wesentlich beschneiden kann.

 

Jetzt hat sich - soweit ersichtlich - zum ersten mal ein wirklich einflußreicher Experte (auf den vielerorts gehört werden wird) auf diesem Gebiet dazu geäußert und zu meinem Erstaunen meine Auffassung nicht nur bestätigt sondern noch viel weiter getrieben: Danach ist das Recht auf Privatkopie nicht nur in § 53 UrhG einfachgesetzlich verankert, sondern wird als Außfluß des Grundrechts der Informationsfreiheit direkt auf Art. 5 Grundgesetz zurückgeführt. Dem kann ich zwar nur zustimmen, aber dennoch hätte ich nicht gedacht, daß von so renommierter Seite dem Verbraucher eine so starke Position eingeräumt wird.

 

Das wird Wellen schlagen!

 

----------------------------- CUT --------------------------------

 

Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht

 

Thomas Hoeren, Rechtsprofessor an der Universität Münster, fordert

"eine Neuordnung des Urheberrechts ohne Tabus". Ausgehen müsste der

Gesetzgeber dabei vom Grundsatz auf Informationsfreiheit, der im

Grundgesetz gleichwertig mit dem Recht auf Meinungs- und

Pressefreiheit im Artikel 5 verankert ist.[...]

 

Hoeren stellte nun klar, dass die als "Ausnahmen" beziehungsweise

"Schranken" im deutschen Urheberrechtsgesetz sowie auch in der von

den Mitgliedsstaaten noch umzusetzenden EU-Richtlinie zur

"Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrecht und der

verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" aufgeführten

Rechte "verfassungsmäßig abgesichert sind". Es gehe dabei um

Grundrechte, nicht um Beiwerk. Vor allem das in den Schrankenregeln

verbriefte Recht auf die Privatkopie sei daher auch nicht aus reinem

Pragmatismus geschaffen worden, weil man nicht alle Welt verklagen

und die normalen Bürger als Kriminelle abstempeln wollte. Hinter der

Überlegung stehe das Recht auf den Zugang zum verfügbaren Wissen.

 

Falsch sei es daher, dass die EU-Urheberrechtrichtlinie die Schranken

als fakultativ darstellt, meint Hoeren. [...]

 

Die Brüsseler Kommission könne noch so oft die "Verfahrensgerechtigkeit" in den Vordergrund stellen, die sie bei der Formulierung der Direktive angewendet habe. Denn da die Nutzer im Gegensatz zu den Geräteherstellern oder der Medienindustrie bislang keine echte Lobby hätten, sei ihre Stimme nicht gehört worden. Der Rechtsprofessor forderte daher ein "Moratorium" bei der Umsetzung der Richtlinie sowie eine "offene Diskussion", bevor Nägel mit Köpfen gemacht würden. "Es kann nicht sein, dass wir die Nutzer nicht ebenso schützen wie die Interessen der Verwerter."

 

Gerade der Musikindustrie warf Hoeren ferner ein doppeltes Spiel vor, da sie einerseits weiter für Leermedien Vergütungspauschalen fürs Kopieren kassiere und andererseits die Privatkopie durchs digitale Rechtemanagement verhindern wolle. Insgesamt halte die Content-Industrie längst nicht mehr das Urheberrecht hoch. Es gehe ihr vielmehr allein um das "Recht auf Zugang" und die Schaffung und Durchsetzung eines "virtuellen Hausrechts." So werde es zumindest aus der Verwertungslogik heraus verständlich, dass ein Plattenlabel wie Sony Music selbst Werke aus dem 17. Jahrhundert plötzlich auf CD mit einer Kopiersperre versehe. Prekär findet es Hoeren aber auch, dass beispielsweise die amerikanische Library of Congress historische Werke wie etwa Nazi-Materialien mit Hilfe der DRM-Techniken nur für eine Woche nutzbar mache.

http://www.heise.de/newsticker/data/jk-29.01.02-008/

 

----------------------------- CUT --------------------------------

Viele Grüße,

Michael

 

 

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>Allerdings haben die digitalen Kopiersperren für Audio und

>Video eine wesentliche Schwäche: Noch nehmen Fernseher und

>Verstärker das Signal meist analog entgegen, und das bei hoher

>Wiedergabetreue

 

... irgendwann hat der digitale Verstärker 'nen Schlitz für Kreditkarte. Wer hören will, bekommt's online abgebucht.

Grüsse

Kay

 

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