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meichri

Wird bei Versendern betrogen?

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HI, zusammen, ich suche ähnlich Geschädigte:

 

Habe bei M-Carre eine Anlage im Fernabsatz gekauft (also per Telefon) und diese dann zurückgegeben. Nun warte ich seit 14 Wochen auf mein Geld, aber nix passiert. Die reagieren nicht. Auch über meinen Anwalt nicht.

 

Gibt es ähnlich Fälle? Wer hat Erfahrungen mit solchen betrügerischen Tatsachen?

 

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Gast AMP4

LETZTE BEARBEITUNG am: 19-Apr-02 UM 09:16 Uhr (GMT) [p]Morjen Meichri,

 

nicht ganz so krass erging es einem Bekannten, der bei Carre ein Elektra 920 kaufte. Ein Lautsprecher wies Kratzer auf. Ein wochenlanges Hin und Her begann um Preisnachlass, Probleme bei der Zustellung (Lieferung war beim Spediteur hängen geblieben) usw. Letzlich lief es doch auf Preisnachlass wegen des Kratzers hinaus. Insgesamt scheint Carre ein etwas, nennen wirs mal, schwieriger "Kandidat" zu sein. Von "Betrug" würde ich nicht sprechen, der Schuß kann nach hinten los gehen

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 01-Mai-02 UM 16:17 Uhr (GMT) [p]Im Januar habe ich Arcam-Hifi-Geräte von der M-Carre auf meine fernmündliche Bestellung auf der Grundlage einer Anzeige in der Stereoplay gekauft.

 

Oh, Wunder, die Rechnung in französisch mit französischer Anschrift.

(Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich nicht bestellt)

 

Da die Geräte nach Prüfung nicht meinen Anforderungen entsprachen (sie klangen einfach nicht), habe ich den Wiederruf des Kaufs und die Rücksendung der Ware unter Bezug auf die gesetzlichen Regelungen M-Carre per Fax und per Mail mitgeteilt und die Ware an die mir mitgeteilte Anschrift zurückgesandt. Die zunächst genannte Anschrift konnte von der Post nicht ausfindig gemacht werden, so dass eine erneute Zustellung des Pakets notwendig wurde.

 

Da dann keine Überweisung folgte, habe ich M-Carre aufgefordert mit mehreren Schreiben vom 19.01. – 18.02.2002, den Rechnungsbetrag auf mein Konto zu überweisen. Hier wurde mir bis heute nicht geantwortet.

 

Der von mir dann beauftragte Rechtsanwalt hat ebenfalls mehrere Schriftstücke an M-Carre gesendet, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Auch hier ist bisher keine Reaktion von M-Carre zu verzeichnen.

 

Ich gehe daher davon aus, dass mir in betrügerischer Absicht mitgeteilt wurde, die Ware zurückzusenden, aber bei M-Carre niemals die Absicht bestand, mir den Rechnungsbetrag zu erstatten.

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 01-Mai-02 UM 18:03 Uhr (GMT) [p]

Hi meichri,

 

ärgerliche Sache das, tut mir leid. Ich will und darf gar nicht ins Einzelne gehen, aber Dein Anwalt hätte vielleicht auf die Idee kommen sollen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zum Versender zu schicken und zugleich Strafantrag wegen Eingehungsbetrug zu stellen.

 

Das sollte denen Beine machen.

 

Für den Mahnbescheid brauchst Du nur ein Formular, das Du schon im gutsortierten Buchhandel bekommst. Das kannst Du dann selbst ausfüllen und an das Gericht schicken (alle nötigen Hinweise sind auf dem Formular). Strafantrag kannst Du z.B. bei der Rechtsantragsstelle Deiner örtlichen Staatsanwaltschaft stellen.

 

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