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HiFi Heimkino Forum
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Kaesmaen

Rauchergerät bei Ebay

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Hi miteinander,

 

ich habe heute mal ein etwas außergewöhnliches Thema:

 

Vor einigen Wochen habe ich bei Ebay einen gebrauchten Minidisc-Recorder von Yamaha zur Versteigerung angeboten. Dabei habe ich den technischen und optischen Zustand als Top bezeichnet. Das Gerät sieht wie neu aus und ist technisch völlig in Ordnung.

Das Gerät wurde gesteigert, das Geld schnell überwiesen und der Rekorder umgehend an den Käufer verschickt. Bis dahin keine Probleme.

Kurz darauf bekomme ich eine E-Mail vom Käufer mit der Mitteilung, dass ich umgehend den Kaufpreis zzgl. Portogebühren (zurück an mich) auf das Konto des Käufers zurück überweisen soll, da es sich bei meinem Yamaha um ein "starkes Rauchergerät" handele und der Käufer dadurch so gestört ist, dass er es nicht nutzen könne. Nach Eingang des Gerätes würde er (der Käufer) den Player sofort an mich zurückschicken.

Meinem Rechtsempfinden nach bin ich dazu nicht verpflichtet. Für mich wäre dies Kulanz, wenn ich das Gerät zurück nähme. Allerdings bin ich vom Verhalten und dem Ton des Käufers sehr enttäuscht und möchte hier nicht einlenken, was ich ihm mitgeteilt habe.

Daraufhin verlangte er zumindest EUR 30.- als Minderung, da er das Gerät auf seine Kosten bei Ebay mit der Kennzeichnung "Rauchergerät" versteigern würde und die 30.- den Minderertrag in etwa deckten.

Auch darauf bin ich nicht eingegangen und habe ihm das mitgeteilt.

Heute flattert ein Einschreiben in meine Bude mit der Androhung einer Anzeige wg. Betrugs und Unterschlagung, falls ich mich nun nicht gefügig zeigen sollte.

 

Was haltet Ihr davon?

 

Gruß

Kaesmaen

 

 

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Hallo Kaesmaen,

 

leider darf ich nicht zu detailliert auf Deine konkrete Problematik eingehen. Es waere aber interessant, ob das Geraet irgendwie durch den Rauch (aeusserlich oder technisch) tatsaechlich beeintraechtigt ist.

 

Ansonsten wuerde ich mir keine zu grossen Gedanken machen, diese Erfahrung haben schon andere machen muessen (vgl die Seite www.klar-denken)

 

>Auch darauf bin ich nicht eingegangen und habe ihm das

>mitgeteilt.

>Heute flattert ein Einschreiben in meine Bude mit der

>Androhung einer Anzeige wg. Betrugs und Unterschlagung,

>falls ich mich nun nicht gefügig zeigen sollte.

>

>Was haltet Ihr davon?

 

Nachdem ich mich von meinem Lachkrampf erholt haette, wuerde ich das Schreiben zurueckschicken mit der Empfehlung, einen besseren Anwalt aufzusuchen.

 

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Hi Michael,

 

many thanks für die schnelle Reaktion!

 

Der Käufer beanstandet ausschließlich den Geruch - sonst nichts.

 

Zitat:

<< Ich würde nicht diese Bitte an Sie herangetragen haben, wenn

der Kaufgegenstand für mich nicht inakzeptabel wäre. So ist es mir zum Beispiel nicht möglich, mich neben meine Musikanlage zu

setzen (dies ist gewöhnlich mein Platz), ohne den scharfen bitteren Zigarettengeruch des MD-Players deutlich (!) wahrzunehmen. Auch

die Benutzung der Fernbedienung ist mir nicht möglich. Würde ich danach etwas trinken oder essen, ich würde immer auch den

Zigarettengeruch an meinen Fingern wahrnehmen. Dies ist für einen Nichtraucher nicht zumutbar. Ich kann dieses HiFi-Gerät für mich

somit wirklich nicht nutzen.>>

Zitat Ende.

 

Gruß

Kaesmaen

 

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Hallo,

 

beim Kauf von gebrauchten Gegenständen hat man halt mit den üblichen

olfaktorischen Gratifikationen zu rechnen, es sei denn, Du hättest

explizit darauf hingewiesen, daß es sich um ein Nichtrauchergerät

handelt. Wenn der Käufer da so sensibel ist, wäre es seine Aufgabe

gewesen, diesen Punkt abzuklären. (Ist nicht die Meinung eines

Rechtsexperten).

 

Gruß

 

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Hi,

>

>beim Kauf von gebrauchten Gegenständen hat man halt mit den

>üblichen

>olfaktorischen Gratifikationen zu rechnen, es sei denn, Du

>hättest

>explizit darauf hingewiesen, daß es sich um ein

>Nichtrauchergerät

>handelt.

 

Jepp, wie ich schon schrieb, er sollte sich da keine grossen Gedanken machen. Schon gar nicht wegen der unsinnigen strafrechtlichen Drohungen.

 

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Hallo,

 

schreibe doch bitte mal ob Du wirklich so ein starker Raucher bist.

Rauchst Du in Deinem Musikzimmer? Oder wie muss man sich das vorstellen? Ich kann aber sagen das Geraete von Rauchern oft eine Zumutung darstellen. Ich habe schon Geraete gesehen da waere man dran kleben geblieben. Mit ordentlich Iso hat es eine halbe Zewarolle gebrauch damit es aufhoerte gelb zu werden.

Schreibe doch mal genaueres.

 

Gruss Marc

 

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Hi Namensvetter!

 

Ich rauch schon was wech! Das Teil stand in meinem (Heim)Büro und nicht im Musikzimmer.

Das mit'm Zewa hat der Käufer noch nicht mal probiert. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass der Qualm so fest an dem Metallgehäuse dranklebt wie z.B. in Fasern.

 

Gruß

Kaesmaen (bzw. Marc)

 

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Hallo Marc,

 

ich denke, du musst abwägen. Schliesslich hat der Typ sein Anliegen schon per Einschreiben vorgebracht. Ich würde es daher nicht so locker nehmen wie manch anderer hier.

 

Michaels Vorschlag??? Dann läuft der Käufer eventuell nämlich erst recht zu nem Anwalt und du musst dir dann womöglich auch einen nehmen.

 

Also: Ich würde das Geld zurückzahlen und das Gerät zurücknehmen. So ersparst du dir vielleicht viel Ärger. Der Klügere gibt nach!!!

 

 

Gruss

 

Moonlightshadow

 

 

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>ich denke, du musst abwägen.

 

Das ohnehin.

 

> Schliesslich hat der Typ sein

>Anliegen schon per Einschreiben vorgebracht.

 

So what?

 

> Ich würde es

>daher nicht so locker nehmen wie manch anderer hier.

 

Wenn man im Recht ist, wie es hier fuer ihn stark den Anschein hat, dann spricht nichts dagegen. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

>

>Michaels Vorschlag??? Dann läuft der Käufer eventuell

>nämlich erst recht zu nem Anwalt und du musst dir dann

>womöglich auch einen nehmen.

 

Seufz, muss man denn hier hinter jede sueffisante Bemerkung einen Smiley setzen? Dein Ironiedetektor ist kaputt. Ich denke, mein Fazit ist klar zum Ausdruck gekommen.

 

>Also: Ich würde das Geld zurückzahlen und das Gerät

>zurücknehmen. So ersparst du dir vielleicht viel Ärger. Der

>Klügere gibt nach!!!

 

Naja, da hast Du recht - das muss er abwaegen. Es hat jedenfalls nichts zu befuerchten.

 

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Hallo Kaesmaen,

 

ganz abgesehen davon, dass ich mich vermutlich so schwarz wie das Innere Deinerer Lunge ärgern würde, wenn ich so ein verqualmtes Gerät angedreht bekäme, denke ich, dass Du hier auf jeden Fall die besseren Karten hast. (Ist auch der Grund, warum ich bei Ebay ein solches Gerät niemals ersteigern würde.)

 

Die Frage ist doch, was Du dem potentiellen Käufer in Deinem Angebot versprochen hast. Solange klar ersichtlich ist, dass es sich um ein Gebrauchtgerät handelt, das technisch und optisch in Ordnung ist, so denke ich, muss der Käufer mit den von Dir erwähnten Unzulänglichkeiten rechnen.

 

Ich würde dem Käufer empfehlen, das Gerät mal für ein paar Tage ins Freie zu stellen (gut überdacht!), das wirkt schon mal Wunder. Aus Kulanzgründen könntest Du, um Deinen guten Willen zu zeigen, natürlich auch einen dem Kaufpreis angemessenen Nachlass aus Kulanz gewähren, das ist aber in Dein Ermessen gestellt.

 

madize.

 

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Moin!

 

>Kurz darauf bekomme ich eine E-Mail vom Käufer mit der

>Mitteilung, dass ich umgehend den Kaufpreis zzgl.

>Portogebühren (zurück an mich) auf das Konto des Käufers

>zurück überweisen soll, da es sich bei meinem Yamaha um ein

>"starkes Rauchergerät" handele und der Käufer dadurch so

>gestört ist, dass er es nicht nutzen könne. Nach Eingang des

>Gerätes würde er (der Käufer) den Player sofort an mich

>zurückschicken.

 

Wie hiess den der Käufer? So einen Fall hatte ich letztes Jahr auch mal. Der Witz dabei: Ich bin Nichtraucher und in unserem Haus wird gar nicht geraucht. Ich hatte etwas das Gefühl, dass so versucht wird, den Preis im Nachhinein zu drücken. Nachem ich mich deutlich zur Wehr gesetzt habe, kam als Antwort: Dann muss es wohl bei der Post passiert sein. Allerdings auch keine Bewertung.

 

>Meinem Rechtsempfinden nach bin ich dazu nicht verpflichtet.

>Für mich wäre dies Kulanz, wenn ich das Gerät zurück nähme.

>Allerdings bin ich vom Verhalten und dem Ton des Käufers

>sehr enttäuscht und möchte hier nicht einlenken, was ich ihm

>mitgeteilt habe.

>Daraufhin verlangte er zumindest EUR 30.- als Minderung, da

>er das Gerät auf seine Kosten bei Ebay mit der Kennzeichnung

>"Rauchergerät" versteigern würde und die 30.- den

>Minderertrag in etwa deckten.

>Auch darauf bin ich nicht eingegangen und habe ihm das

>mitgeteilt.

>Heute flattert ein Einschreiben in meine Bude mit der

>Androhung einer Anzeige wg. Betrugs und Unterschlagung,

>falls ich mich nun nicht gefügig zeigen sollte.

 

Kannst Du gleich vergessen, IMHO. Allerdings ist der Rauchgeruch wohl real :-( und das fände ich persönlich aiuch nicht so toll. Nur geht das natürlich mit etwas Reinigungsmittel auch wieder weg!

 

>Was haltet Ihr davon?

 

Es kommt wie immer im Leben auf den Ton an. Damals kam bei mir eine absolut unverschämte email an, und daraufhin habe ich mich stur gestellt und abgelehnt. In Deinem Fall würde ich das sicher auch tun, insbesondere, wenn kein Funktionsmangel erkenntlich ist.

 

Wilm

 

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Hi Wilm,

 

danke für deinen Beitrag. Auf Grund des unangenehmen Tons will ich hier auch nicht drauf eingehen.

Ich glaube hier soll einfach nachträglich noch Geld rausgeschlagen werden. Denn die Möglichkeit das Gerät auszulüften oder abzuputzen ist er offenbar gar nicht gekommen.

 

Gruß

Marc

 

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Hallo Michael,

 

ich sehe das genauso: Warum zum Teufel soll ich hier einlenken? Nur damit dieser Herr auch für die Zukunft gute Chancen sieht auf diesem Wege Geld rauszuschlagen?

Das nächste Mal hat er einen Verstärker von nem Typen der Räucherkerzen im Wohnzimmer benutzt hat oder jemand der nen Duftbaum verwendet, der nun mal gerade nicht nach seinem Geschmack ist.

Die Sachen sind gebraucht und auch viel billiger als Neuware! Er hat doch schließlich die Möglichkeit das Zeugs nagelneu beim Händler zu kaufen!

 

Er schreibt mir auch, dass es "mehr als üblich" wäre, dass Geräte von rauchenden Verkäufern bei Ebay extra gekennzeichnet werden. Er habe dazu "mehr als 20 Fälle allein aus dem Bereich Tapedecks ausgedruckt".

Gebt zum Spaß mal "Rauchergerät" in die Suche ein. Na da werdet Ihr unglaubliche Mengen finden.

Und wenn das mit den 20 Decks wirklich stimmen sollte, dann wäre ein Großteil der restlichen Artikel bei Ebay (wieviele Millionen???) wohl nicht richtig gekennzeichnet. Schätze mal ganz vorsichtig den Anteil der Raucher in Deutschland auf 15 % (was vermutlich viel zu wenig ist, da bestimmt mehr junge Leute bei Ebay handeln und die eher zu 70 % rauchen).

 

Wenn er schon so empfindlich ist und die Möglichkeit des Auslüftens und Abwischens nicht für sich in Erwägung ziehen kann, so hätte er eine Frage an mich stellen können. Das geht bei Ebay wirklich einfach.

 

Soll ich wirklich auf die Forderungen eingehen, nur weil der sich hinsetzt, einen Brief schreibt und mir mit Anzeige wg. Betrugs droht. Nee, das will ich wissen.

 

Gruß

Marc

 

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Hallo Kaesmann,

 

zur rechtlichen Situation hast du hier ja schon einige kompetente Antworten bekommen; auch ich bin der Meinung, dass aus rechtlicher Sicht dein Standpunkt durchaus richtig ist. Bedenke aber, dass es nicht darauf ankommt, ob du Recht hast; vor Gericht bekommst du nicht dein Recht, du bekommst allenfalls eine Entscheidung oder ein Urteil. Und da ist oft genug die Tagesform des Richters oder deine Nase ausschlaggebend.

 

>Dabei habe ich den technischen und optischen Zustand als Top

>bezeichnet.

 

Das ist für mich der Knackpunkt in deiner Geschichte. Für einen Nichtraucher ist ein Gerät, das nach kaltem Rauch stinkt, nicht "Top". Bei Ebay ist es nunmal so, dass von Anfang bis Ender der Käufer das gesamte Risiko einer Transaktion trägt.

Er muss sich vollständig auf die Beschreibung des Verkäufers verlassen. Diese ist subjektiv, sie ist geprägt von der Absicht, möglichst viel zu erlösen. Durch die Art der Formulierungen, durch Weglassungen, Betonungen usw. ist es durchaus möglich, Erwartungshaltungen zu wecken, die dann möglicherweise mit Enttäuschung endet. Die Beschreibung soll eine eine Information für den Käufer sein. Außerdem - wenn die Beschreibung keine Lücken hat, gibt's anschließend auch keine Diskussion.

Aber das Risiko geht ja noch weiter: der Käufer bezahlt für etwas, was er nicht mal gesehen hat, und er hofft, dass er das Versprochene dann auch wirklich bekommt. Und wenn er es dann auspackt, ist es möglicherweise schon kaputt: Transportschaden!

Kommt es dann zur Auseinandersetzung, dann hat er ganz schlechte Karten.

 

Meiner Meinung nach hätte die Bemerkung "Rauchergerät" in die Beschreibung gehört. Als vertrauensbildende Maßnahme sozusagen. Dir macht der kalte Rauch nichts aus - mich würde es allerdings schon erheblich stören; deinen Käufer stört's offenbar auch.

 

Freundliche Grüße von Ebayer zu Ebayer

Rolf

 

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Hallo Rolf,

 

vielen Dank für deine Antwort!

 

>>Dabei habe ich den technischen und optischen Zustand als Top

bezeichnet.<<

 

>Das ist für mich der Knackpunkt in deiner Geschichte. Für einen Nichtraucher ist ein Gerät, das nach kaltem Rauch stinkt, nicht "Top". Bei Ebay ist es nunmal so, dass von Anfang bis Ender der Käufer das gesamte Risiko einer Transaktion trägt.<

 

Also technisch und optisch IST das Gerät doch Top.

 

>Er muss sich vollständig auf die Beschreibung des Verkäufers verlassen. Diese ist subjektiv, sie ist geprägt von der Absicht, möglichst viel zu erlösen. Durch die Art der Formulierungen, durch Weglassungen, Betonungen usw. ist es durchaus möglich, Erwartungshaltungen zu wecken, die dann möglicherweise mit Enttäuschung endet. Die Beschreibung soll eine eine Information für den Käufer sein. Außerdem - wenn die Beschreibung keine Lücken hat, gibt's anschließend auch keine Diskussion.

Aber das Risiko geht ja noch weiter: der Käufer bezahlt für etwas, was er nicht mal gesehen hat, und er hofft, dass er das Versprochene dann auch wirklich bekommt. Und wenn er es dann auspackt, ist es möglicherweise schon kaputt: Transportschaden!

Kommt es dann zur Auseinandersetzung, dann hat er ganz schlechte Karten.<

 

Völlige Übereinstimmung! Aber das ist nichts Neues. Das sollte jeder wissen, wenn er bei Ebay als Käufer tätig ist und ist nicht nur speziell für diesen Fall gültig.

 

>Meiner Meinung nach hätte die Bemerkung "Rauchergerät" in die Beschreibung gehört. Als vertrauensbildende Maßnahme sozusagen. Dir macht der kalte Rauch nichts aus - mich würde es allerdings schon erheblich stören; deinen Käufer stört's offenbar auch.<

 

Siehe mein Posting dazu weiter oben.

 

Gruß

Marc

 

 

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Hallo Kaesmann

 

Meine Meinung: Überweis ihm die dreißig Euros, tu's als miese Erfahrung ab und vergiss das Ganze. Weise aber ausdrücklich darauf hin, dass du ihm aus reiner Kulanz einen Preisnachlass gewährst. Sonst schreibst du nichts!

 

Gruß

la hola

 

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Hi Marc,

 

die rechtliche Situation hat Michael als Fachmann ja schon hinreichend erörtert. Es scheint mir ein typisch teutonisches Problem zu sein, dass die Leute bei ebay erwarten, Neugeräte zum Zehntel des Listenpreises zu erhalten... Ich würde auf solch' dämliches Schreiben nicht weiter eingehen wollen und einfach in Ruhe ein Zigarettchen rauchen ;-). Bei dem kolossalen Streitwert würde nur ein Anwalt, der diesen Typen ebenso unsympathisch findet, wie Du ihn, zu einem Rechtsstreit raten - ist doch mehr als lächerlich....

 

>>Soll ich wirklich auf die Forderungen eingehen, nur weil der sich hinsetzt, einen Brief schreibt und mir mit Anzeige wg. Betrugs droht. Nee, das will ich wissen.

Selbst wenn da ein Schreiben von einem Rechtsanwalt käme - was ich für mehr als unwahrscheinlich halte - würde ich zunächst rein gar nichts machen - nur den Schriftverkehr archivieren...

 

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Hallo Moonlightshadow,

 

danke für deine Antwort!

 

Was mich an dem Sprichwort stört ist, dass im Ergebnis die weniger Klugen bestimmen würden wo's lang geht.

 

Wobei ich damit nicht sagen will, dass der Käufer nicht klug wäre.

 

Gruß

Marc

 

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Hi KT88,

 

ich danke dir für deine Antwort!

 

Zum Thema Nachgeben hab ich weiter oben was geschrieben. Wo soll sowas denn hinführen?

Außerdem sind Eur 30.- fast 60 Mark! Und ich hab auch nix zu verschenken.

 

Gruß

Marc

 

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Hoi Madize,

 

thx für deine Antwort!

 

Das mit dem Auslüften hat der Käufer offenbar noch nicht mal in Erwägung gezogen!

 

Gruß

Marc

 

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Gruezi Rob,

 

danke, du machst mir Hoffnung. Ich muss zugeben, dass ich das gar nicht fassen kann, was da abgeht.

 

Ich geh' jetzt eine rauchen (Roth Händle mit Filter) ;)

 

Gruß

Marc

 

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Hallo,

 

der Umgangston Deines Käufers mag zwar nicht ok sein, aber ich persönlich wäre von so einem gerät auch nicht begeistert. Wenn Du das Gerät als Top beschrieben hast, dann würde ich auch davon ausgehen, daß es in jeder Beziehung einwandfrei ist. Mich als Nichtraucher würde es sehr stören, wenn das Gerät nach Rauch riecht oder sonstige spuren vom Rauchen davon getragen hat. Sowas sollte man fairerweise bei einer Auktion angeben. meiner Meinung nach ist die Bezeichnung Top in diesem Fall nicht gerechtfertigt und der Ärger des Käufers verständlich.

 

Grüße

 

Dirk

 

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Hallo Marc,

 

das Thema ist ja nicht 'off topic' in diesem Forum, so mancher Audiomaper hat ja schon das Eine oder das Andere bei Ebay ver- oder ersteigert.

 

Du schriebst

 

> Das sollte jeder wissen, wenn er bei Ebay als Käufer tätig ist

> und ist nicht nur speziell für diesen Fall gültig.

 

Meine Aussage lautet: Das sollte vor allem Jeder wissen, der bei Ebay als Verkäufer tätig ist. Einschränkungen, die der Käufer erst nach dem Auspacken über den Kaufgegenstand erfährt, hätten schon vorher in der Artikelbeschreibung stehen müssen. :-)

 

Das ist freundlich gemeint.

 

Ich hoffe, ich darf deine Signatur ausnahmsweise zitieren:

 

> Anmerkung: Alle meine Statements sind hochsubjektiv!

> Daher erspare ich mir das pausenlose Einfügen von IMHO.

> Ich stelle keine allgemein gültigen Behauptungen auf,

> sondern beschreibe meine Empfindungen und Eindrücke.

> Ich will niemanden bekehren und schon gar nicht

> mit jemandem streiten, alles klar?

 

Grüße von Rolf

 

 

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Gast

http://www.plauder-smilies.de/wave.gif Rolf

 

Meiner Meinung nach hätte die Bemerkung "Rauchergerät" in die Beschreibung gehört.

 

Das ist halt das Risiko, wenn man bei Ebay oder sonst einer Versteigerung etwas erwirbt. Und bei "normalen" Versteigerungen hast Du sogar vorher die Möglichkeit, die Sachen zu besichtigen. So ist das nun mal mit den Chancen und Risiken...

 

Übrigens bin ich Nichtraucher (bis auf eine handvoll Zigarren übers Jahr verteilt *g*).

 

 

http://www.plauder-smilies.de/party/ylsuper.gif blow your speakers with rock'n'roll http://www.plauder-smilies.de/party/ylsuper.gif

 

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Gast

http://www.plauder-smilies.de/wave.gif Dirk,

 

mich würde ein solches Gerät bzw. dessen Ausdünstungen auch stören. Trotzdem liegt das Risiko beim Ersteigerer. Er hat die Chance ein Gerät unter Neupreis zu erwerben. Wenn es ohne Einschränkung funktioniert, so ist technisch Top als Formulierung auch ok. Ich würde als Käufer (ist er das im rechtlichen Sinne eigentlich, oder verbinden sich mit dem Begriff nicht auch gewisse Rechte?) den Stinker als schlechte Erfahrung abtun und mit Platinenreiniger dem Innern und ner Pulle passenden Reinigungsmittel (je nach Material des Gehäuses) zu Leibe rücken und versuchen den Mief loszuwerden.

 

Dieser Threat erinnert mich nur allzufatal an die sehr weit verbreitete Vollkaskomentalität.

 

 

http://www.plauder-smilies.de/party/ylsuper.gif blow your speakers with rock'n'roll http://www.plauder-smilies.de/party/ylsuper.gif

 

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