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Kaesmaen

Rauchergerät bei Ebay

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Hallo Rolf,

 

es würde mich interessieren, was du zu meinen Aussagen bzgl. Duftbaum und Räucherkerzen wieter oben denkst.

 

Danke im voraus!

 

Gruß

Marc

 

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>ganz abgesehen davon, dass ich mich vermutlich so schwarz

>wie das Innere Deinerer Lunge ärgern würde, wenn ich so ein

>verqualmtes Gerät angedreht bekäme, denke ich, dass Du hier

>auf jeden Fall die besseren Karten hast.

 

Da bin ich gar nicht mal so sicher. In meinen Augen ist ein verqualmtes Gerät ein Mangel und alle Mängel müssen laut eBay-Benutzerrichtlinien (die für beide Seiten bindend sind!) alle Mängel selbstständig(!) in die Artikelbeschreibung aufgenommen werden. Im abgeschlossenen Kaufvertrag steht also quasi im Kleingedruckten drin, daß das Gerät keine Mängel außer den angegebenen hat - und das stimmt ja nicht. Also ist der Kaufvertrag damit ungültig - oder?

 

Ich würde auch mein Geld+Rücksendekosten haben wollen, wenn auch natürlich etwas netter als in diesem Falle hier, keine Frage.

 

>Ich würde dem Käufer empfehlen, das Gerät mal für ein paar

>Tage ins Freie zu stellen (gut überdacht!), das wirkt schon

>mal Wunder.

 

Nein. Was euch vielleicht als Raucher nicht so klar ist: Als Nichtraucher reagiert man oft sehr empfindlich auf verrauchte Sachen, ich persönlich würde mir solch ein Gerät auch niemals nicht ins Haus stellen, auch wegen der Katzen. Der Kram sitzt ja so tief im Gerät drin, das wird man nie wieder los, schon gar nicht in einer Freiluftnacht.

 

Und wenn der Käufer es selbstständig gemerkt hat, ohne daß er das Gehäuse penibel abgeschnüffelt hat (und davon gehe ich mal aus, denn wenn er so penibel wäre, hätte er sicherlich vorher dran gedacht, nachzufragen), dann ist das Ding wohl wirklich verraucht. Wofür ja auch das "Roth Händle" von dir spricht.

 

Gruß, die Sommerfee

 

 

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Hallo Moonlightshadow,

 

wenn immer der Klügere nachgibt, regieren irgendwann die Dummen diese Welt.

 

Der Käufer des Players muss davon ausgehen, dass die in ebay angebotenen Geräte von Rauchern stammen. Wenn er ein Problem damit hat, dann muss er das vor dem Kauf mit dem Anbieter abklären.

Wenn in ebay Angebote als „Nichtrauchergeräte“ gekennzeichnet werden, so hat dies lediglich informellen Charakter, der Verkäufer verspricht sich durch diese Angabe eine Art von Wertsteigerung. Da es in diesem Kontext keine Rechtsvorschrift gibt, kann sich der Käufer auch nicht darauf berufen (der Anbieter des Players hat also keine Rechtsvorschrift verletzt, wenn er bei seinem Angebot den Hinweis, es sei ein „Rauchergerät“ weglässt).

 

Der Vollständigkeit halber würde ich dem Käufer vorschlagen, ebay als Vermittler einzuschalten. Wenn er nicht nur Mindern/Wandeln vorhat, wird er damit einverstanden sein.

Ich würde dann abklären, ob die ebay AGBs irgendwelche Inhalte aufweisen, die in diesem Kontext von der allgemeinen Rechtslage abweichen.

 

Gruß

Ein Gauloises Raucher

(Selbstdreher *g*)

 

P.S. das richtige Verhalten eines Käufers mit von der Norm abweichenden Sensibilitäten kann ich – bei Interesse – gerne schildern.

 

 

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Hallo Battlepriest,

 

ich habe mich bewusst auf eine allgemeine Aussage zu korrekter Beschreibung bei Ebay zurückgezogen Ich meine, dadurch meinen Standpunkt deutlicher machen zu können. Aufrichtigkeit scheint nach dem Disput hier ja wohl eher eine Frage des persönlichem Stils zu sein. Außerdem - wer nachfragen muss, ob sein Verhalten korrekt ist, hat möglicherweise noch etwas dazuzulernen.

 

Und bei "normalen" Versteigerungen hast Du sogar vorher die

Möglichkeit, die Sachen zu besichtigen

 

Eben! Dann kann es auch heißen: "gekauft wie gesehen". Bei Ebay geht das nicht! Der Käufer ist auf die korrekte und vollständige Beschreibung angewiesen.

 

Bei Ebay gilt das BGB genau so wie überall sonst in dieser Republik. Verschweigt ein Verkäufer eine Beeinträchtigung oder einen Mangel, so kann sich der Käufer selbstverständlich auf die Gewährleistungsbestimmungen berufen. Und eine verqualmte Kiste besitzt gegenüber einer nicht verqualmten eine Beeinträchtigung. Ob das Jeder so empfindet, ist eine andere Sache.

 

Mich interessiert allerdings, wo nach deiner Meinung die Grenze zwischen korrekt und unkorrekt bei einer solchen Beschreibung liegt.

 

Übrigens, auch ich rauche nicht - seit mehr als zwanzig Jahren nicht mehr. Ich schäme mich heute noch für die Ungezogenheiten, die ich früher einmal Anderen zugemutet habe.

 

Grüße von Rolf

 

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Hallo Marc,

ich denke, ich habe meine Bemerkung allgemein genug gehalten. Du hast mich sicher verstanden.

Zu den Räucherstäbchen sach ich ma nix, das ist pure Polemik. Damit ist ein komplexer Sachverhalt wie dieser nicht zu klären - auch wenn in diesem Thread mehrfach gesagt wird, das sei ja sonnenklar: Pech gehabt! Risiko!

 

Außerdem - in deinen Beiträgen fährst Du ja voll auf Konfrontation. Das ist nicht mein Zugang, ich suche bei sowas meistens nach einer einvernehmlichen Lösung; damit habe ich bei eBay schon manche harte Nuss geknackt. Bei mir funktioniert's.

 

Grüße von Rolf

 

Ich verweise noch mal auf deine Signatur - ich will hier nicht evangelisieren, deshalb: Nix für ungut. (Ich hasse diese wild im Text verstreuten Smileys)

 

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Hallo Rolf,

 

die Frage nach dem Mangel ist ja das Problem! Ob es einer ist oder nicht ist Auslegungssache! Deshalb meine Frage an Euch was Ihr davon haltet!

 

Deshalb finde ich deine Aussage:

nicht nett.

 

Aber wie auch immer:

Die Aussagen der (meiner) Kritiker haben mich dazu bewogen, dem Käufer die EUR 30.- Minderwert zu überweisen. Denn offensichtlich hat ein Rauchergerät doch mehr Auswirkungen auf einen Nichtraucher, als ich das dachte.

 

Kaesmaen

 

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Hi Horst,

 

danke für deine Stellungnahme!

 

Ich halte die Sachlage auch für nicht eindeutig. Aber nach der regen Diskussion in diesem Forum habe ich mich entschlossen, dem Käufer den Minderwert zu überweisen. Ich denke, die Nachteile kann ich als Raucher vielleicht gar nicht richtig einschätzen.

 

Ebay kümmert sich so ziemlich einen Sch... um die Sorgen der Leute. Antworten dauern ewig und die Aussagen sind nur minimal abgewandelte Standardmails. Ich bin enttäuscht.

 

Gruß

Marc

 

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Hallo,

 

ich habe ja geschrieben, daß der Verlauf dieser Auktion sicher ungünstig gelaufen ist. Trotzdem bin ich der Meinung, daß es nur Fair ist auf solche "Mängel" bei der Artikelbeschreibung hinzuweisen.

Ich erwarte mit Sicherheit nicht, bei Ebay wirklich neuwertige Geräte für ein Bruchteil des Preises zu bekommen, aber ich möchte schon wissen, wie es um das Gerät bestelllt ist und ob ich damit leben kann oder ich mir doch lieber etwas neues kaufe.

 

Wenn ich ein solches Gerät gekauft hätte, dann hätte ich mit Sicherheit keinen Aufstand veranstaltet, sondern hätte alle Maßnahmen zur Reinigung ausprobiert und wenn überhaupt mich in vernünftigem Ton mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt. Ich bin auch nicht unbedingt der Meinung, daß man irgendwelchen Forderungen im Nachhinein nachgeben sollte, mir geht es darum, daß solche Probleme schon im Vorfeld ausgeschlossen werden sollten.

 

Grüße

 

Dirk

 

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Hi Marc,

 

Da muss wohl ein Missverständnis vorliegen: der Sachverhalt ist juristisch eindeutig. Und um ehrlich zu sein: Du bist viel zu gut für diese Welt :-)

Begründung: da der vorgetragene Sachverhalt lediglich subjektive Argumente enthält, also solche, die rechtlich jeder Grundlage entbehren, würde ich auf stur schalten.

Es ist rechtlich unerheblich, wie ein Rauchergerät von Rauchern und Nichtrauchern bewertet wird. Wenn es dem Stand der Technik entspricht, sind Geräte von Rauchern und Nichtrauchern gleichermaßen "Top". Wenn jemand etwas anderes behauptet, dann soll er bitte nicht subjektiv sondern juristisch argumentieren (wo kommen wir denn sonst hin: Geräte von Menschen mit Schweißfüßen, die Räucherkerzen benutzen und ihr Wohnzimmer mit Lavendel parfümieren sind dann wohl auch mangelhaft?).

Nochmals: ein Rauchergerät entspricht der Norm. Wenn jemand ein Problem damit hat, dann soll er vor dem Steigern Rückfrage beim Anbieter halten und ggf. vom Bieten Abstand nehmen - nicht umgekehrt!

 

Um ehrlich zu sein, finde ich das Verhalten von manchen Nichtrauchern unerträglich! Ich meine dieses militante Moralaposteltum. Ich habe auch einige Nichtraucher im Freundeskreis. Bei den meisten dürfte ich rauchen - tu es aber aus Rücksicht nicht. Die Leute welche mir das Rauchen a priori verbieten besuche ich einfach nicht mehr - so einfach ist das!

 

Nichtraucher sind nicht die besseren Menschen. Das ist eine unzulässige Verallgemeinerung. Ich bin mir sicher, dass mancher Mörder Nichtraucher ist...

 

Gruß

Horst

 

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Nun ist aber ein Rauchergerät kein Mangel, weil die Funktion des Gerätes nicht mangelhaft ist, es macht alles, was es soll.

 

Außerdem ist Rauchen in der Gesellschaft allgemein üblich und insofern auch nicht extra zu erwähnen.

 

Wenn der Käufer ausdrücklich ein "Nichtraucher" Gerät hätte haben wollen, hätte er dieses schon bei der Bestellung ausdrücklich äußern müssen, dann wäre die zugesicherte Eigemschaft "Rauchfrei" auch ein Vertragsbestandteil. Aber so...

 

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Hallo,

 

finde ich ok von Dir, daß Du die Preisminderung akzeptierst. Jetzt mal abgesehen von diesem Konkreten Fall habe ich im Allgemeinen sehr oft den Eindruck, daß Raucher sich keine Gedanken darüber machen was für Interessen Nichtraucher haben und wodurch sie sich gestört fühlen.

Das fängt schon damit an, daß es raucher gibt, die sich in eienm Restaurant eine Zigarette anstecken ohne nachzufragen, während andere noch beim essen sind....aber das ist ein anderes Thema und gehört wohl nicht hierher.

 

Grüße

 

Dirk

 

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>Hallo,

Hallo Dirk,

>

>ich habe ja geschrieben, daß der Verlauf dieser Auktion

>sicher ungünstig gelaufen ist. Trotzdem bin ich der Meinung,

>daß es nur Fair ist auf solche "Mängel" bei der

>Artikelbeschreibung hinzuweisen.

Nö, DU musst nachfragen! Das ist kein "Mangel"!

 

>Ich erwarte mit Sicherheit nicht, bei Ebay wirklich

>neuwertige Geräte für ein Bruchteil des Preises zu bekommen,

>aber ich möchte schon wissen, wie es um das Gerät bestelllt

>ist und ob ich damit leben kann oder ich mir doch lieber

>etwas neues kaufe.

Eben, wenn es Dich stört, ein "Rauchergerät" zu kaufen, dann frage vor dem Bieten danach. Wenn Du also schon eine "Erwartungshaltung" in Sachen "Rauchergeräte" hast, dann ist es doch auch in deinem Interesse, vor dem Biten Erkundigungen beim Anbieter einzuholen. Was Du machst, ist den Sachverhalt auf den Kopf zu stellen.

>

>Wenn ich ein solches Gerät gekauft hätte, dann hätte ich mit

>Sicherheit keinen Aufstand veranstaltet, sondern hätte alle

>Maßnahmen zur Reinigung ausprobiert und wenn überhaupt mich

>in vernünftigem Ton mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt.

>Ich bin auch nicht unbedingt der Meinung, daß man

>irgendwelchen Forderungen im Nachhinein nachgeben sollte,

>mir geht es darum, daß solche Probleme schon im Vorfeld

>ausgeschlossen werden sollten.

Nochmals: zum "Vorfeld" gehört DEINE Anfrage, denn "Rauchergeräte" sind keine Ausnahme von der Norm, sondern die Regel. Mann muss einfach mit einem "Rauchergerät" rechnen. Um es auszuschließen, musst Du vorher und nicht nachher Tatsachen schaffen.

>

>Grüße

>

>Dirk

 

 

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Ich erwarte mit Sicherheit nicht, bei Ebay wirklich neuwertige Geräte für ein Bruchteil des Preises zu bekommen, aber ich möchte schon wissen, wie es um das Gerät bestelllt ist und ob ich damit leben kann oder ich mir doch lieber etwas neues kaufe.

 

Und warum frage "ich" dann nicht per ebaymail bei dem Verkäufer nach, ob es sich um ein Nichtrauchergerät handelt, da "ich" nur solche kaufen würde. Das habe "ich" aber nicht getan und da Rauchen allgemein üblich ist, kann " ich " auch nicht davon ausgehen, dass es sowieso "rauchfrei" ist, weil ja allgemein NICHT geraucht wird.

 

Hier gehts doch mal wieder darum, nach der ersten Euphorie des Kaufs noch irgendeinen Betrag rauszuschinden und wer gleich - lächerlicherweise - mit einem Anwalt droht, würde bei mir sowas von auf Granit beißen...

 

 

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Meine Grundaussage war ja auch, daß ich ein Verrauchtes Gerät durchaus als für mich mangelhaft bezeichnen würde. Daß man sowas natürlich vorher klären sollte ist klar, würde ich auch tun. Trotzdem würde ich es als Fair von einem Verkäufer ansehen, wenn er so etwas schon in die Artikelbeschreibung reinschreibt. Dann sind doch alle Klarheiten beseitigt und man erspart sich endlose Diskussionen. Auch wenn es keine rechtlichen Grundlagen gibt und niemand zuetwas verpflichtet ist würde ich das ganz einfach als guten Stil betrachten und sowas schadet sicher nicht.

 

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Daraufhin verlangte er zumindest EUR 30.- als Minderung, da er das Gerät auf seine Kosten bei Ebay mit der Kennzeichnung "Rauchergerät" versteigern würde und die 30.- den Minderertrag in etwa deckten.

 

Und das weiss er vorher, welche Differenz ein Rauchergerät produziert? Woher das denn, er kann keines versteigern - er hat ja keine - und wenn er die Ebay Auktionen sooo genau auf dieses Thema hin verfolgt, warum hat er dann nicht vorher bei Dir nachgefragt??

 

Nee, da würde ich mich auf garnix einlassen. Warum auch, erst bietet er höher, als alle anderen und dann versucht er über die Hintertür den Preis unter!! die Gebote der Anderen zu drücken, das ist doch Methode...

 

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Nun, da sich der "Gute Stil" des Käufers auf eine angedrohte Klage wegen Betrug und Unterschlagung ( was wurde denn so unterschlagen?? ) braucht man das ja nicht weiter zu verfolgen.

 

Wenn ich ausdrücklich ein Nichtrauchergerät haben will und sogar gewillt bin, dies per Klage durchzudrücken, muss ich als Interessent vorher sagen, dass ich nur kaufe, wenn es denn rauchfrei ist.

 

Warum außerdem sollte es für einen Raucher ein Mangel sein, wenn sein Gerät ein Rauchergerät ist und einwandfrei funktioniert?

 

Kann denn ein Konzertbesucher nachträglich den Eintrittspreis mindern, weil von anderen Zuschauern geraucht wurde und er einen gemindertes Erlebnis hatte? Es ist allgemein davon auszugehen dass geraucht wird und deswegen auch Geräte von Rauchern versteigert werden.

 

 

 

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Hallo Horst,

 

vermutlich hast du recht. Ich bin zu gut (dumm) für diese Welt :-(

 

Eine rechtlich eindeutige Aussage konnte ich bisher nicht finden. Auch keine Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen. Daher muss ich davon ausgehen, dass ich von allem ausgehen müsste :-)

Wenn sowas wirklich vor Gericht ginge (was ich niemals erwarten würde) und da säße als Richter ein ehemaliger Raucher, dann hätte ich wohl versch.....

 

Sei's wie's sei: Ich bin starker Raucher (20 Roth Händle mF pro Tag) und glaube, dass ich das gar nicht (mehr) so richtig abschätzen kann, wie stark der Nichtraucher durch mein Gerät gestört ist. Und wenn ich mir selbst nicht mehr so sicher bin, dass ich richtig liege, dann geb' ich lieber nach (Schlappschwanz - eigentlich sollte ich Milde Sorte qualmen).

 

Gruß

Marc

 

PS: coole Aussage :-)

 

 

 

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Hallo Marc,

 

ich habe mich - nach meiner Meinung - darum bemüht, Polemik, auf-die Füße-treten und Oberflächlichkeiten zu vermeiden. Wenn du den Satz, den du nicht nett findest, mal wertfrei betrachtest, dann ist er ja vielleicht doch nicht so un-nett, wie du ihn empfindest.

Und es stimmt doch - gemessen an deinen letzten moderaten Aussagen hast ja offensichtlich was gelernt. Finde ich prima, das ist nicht selbstverständlich.

 

Es ist tatsächlich so - Raucher können oft nur schwer nachvollziehen, wie es einem Nichtraucher so geht. Ich weiß das allein deshalb schon, weil ich schon mal für viele viele Jahre im anderen Lager war. Zudem, meine Frau raucht, wenig zwar, aber immerhin. Ich rauche nicht. Das kann nur funktionieren, wenn jeder auf jeden Rücksicht nimmt.

 

Da sind allerdings eine ganze Menge Emotionen im Spiel. In diesem Thread werden ja regelrechte Grundsatzerklärungen zur Ächtung von Nichtrauchern abgegeben.

 

Ich hatte ja schon gesagt - rechtlich bist Du offenbar auf der sicheren Seite. Bleibt die Geschichte mit dem Anstand. Ich an Deiner Stelle würde der Sache ein schnelles, aber sauberes Ende bereiten, indem ich den Kauf Zug um Zug (wichtig: wegen des Risikos) rückabwickeln würde. Du kannst bei Ebay die Versteigerung stornieren (du bekommst die Kosten erstattet) und kannst dann das Gerät erneut versteigern. Das mit dem Meckern ist nämlich oft eine Masche, mit der der Preis gedrückt werden soll. Wenn Du dich im Recht fühlst, dann beende die Sache, statt herumzufeilschen. Dann stehst du sauber da.

 

Grüße von Rolf

 

 

 

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Hallo Ikarus,

 

scheinbar habe ich zunehmend Probleme, mich verstaendlich auszudruecken. Ihr haettet Euch, wie Horst schon richtig bemerkt hat, die ganze rechtliche Diskussion sparen koennen und Euch auf Fragen des STils und der Kulanz beschraenken koennen, was aber Kaesmanns ureigene Entscheidung ist.

>

>Bei Ebay gilt das BGB genau so wie überall sonst in dieser

>Republik.

 

Ja.

 

> Verschweigt ein Verkäufer eine Beeinträchtigung

>oder einen Mangel, so kann sich der Käufer

>selbstverständlich auf die Gewährleistungsbestimmungen

>berufen.

 

Ja.

 

> Und eine verqualmte Kiste

>besitzt gegenüber einer nicht verqualmten eine

>Beeinträchtigung. Ob das Jeder so empfindet, ist eine andere

>Sache.

 

Allerdings ist das eine andere Sache. Die Tatsache, dass sich jemand dadurch beeintraechtigt fuehlt, ist kein Fehler, der die Anwendung des Gewaehrleistungsrechts begruendet. Und ein Fehler liegt vorliegend nicht vor (nein, das lege ich jetzt nicht ausfuehrlich dar).

>

>Mich interessiert allerdings, wo nach deiner Meinung die

>Grenze zwischen korrekt und unkorrekt bei einer solchen

>Beschreibung liegt.

 

Auch seine Meinung ist egal, vorliegend gibt es keinen Fehler.

 

 

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Hi Marc,

>

>die Frage nach dem Mangel ist ja das Problem! Ob es einer

>ist oder nicht ist Auslegungssache! Deshalb meine Frage an

>Euch was Ihr davon haltet!

 

Das habe ich oben schon in meinem ersten Posting zum Ausdruck bringen wollen: Kein Mangel!

 

>Aber wie auch immer:

>Die Aussagen der (meiner) Kritiker haben mich dazu bewogen,

>dem Käufer die EUR 30.- Minderwert zu überweisen.

 

Das ist dann eine Frage des persoenlichen Stils, verpflichtet dazu waerest Du nicht. Die Drohungen in dem Einschreiben moegen Dich auch nervoes gemacht haben, sie sind aber einfach laecherlich. Strafrechtlich gibt der Fall gar nichts her und selbst zivilrechtlich koennte Dir nichts passieren: Erstens, weil Du ganz klar (und das wuerde auch kein Richter anders sehen) im Recht bist, zweitens weil dieser Mensch keinen Anwalt finden wird, der mit diesem Streitwert fuer ihn vor Gericht geht. Und wenn er ohne Anwalt selbst klagt hast Du erst recht nichts zu befuerchten, da er offensichtlich hochgradig ahnungslos ist und es hoechstens um eine Preisdifferenz gehen kann.

 

Denn

>offensichtlich hat ein Rauchergerät doch mehr Auswirkungen

>auf einen Nichtraucher, als ich das dachte.

 

Also ich bin grundsaetzlich auch Nichtraucher (bis auf meine Zigarren). Wenn der Kaufgegenstand aus Stoff waere, wo sich der Rauch richtig festsetzen koennte, waere ich vermutlich auch genervt, aber bei einem technischen Gegenstand, den man auch mal mit Spuelie-Wasser feucht abwischen kann und auslueften - da muss man schon Querulant sein.

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 24-Okt-02 UM 20:40 Uhr (GMT) [p]Hallo Michael,

 

auch ich habe anscheinend Schwierigkeiten, mich verständlich zu machen.

 

In einem Thread wie diesem rührt dies zum Teil daher, dass recht bald nicht mehr nachvollziebar ist, wer wo wem wann was wie (Loriot?) gesagt hat.

 

Ich hatte mich zu Wort gemeldet, weil ich sehr viel bei Ebay kaufe und verkaufe. Im gesamten Kontext gesehen habe ich auch keine juristische Diskussion geführt, zumindest nicht führen wollen. Es gibt ja auch noch andere Aspekte als nur die juristischen im Verkehr der Menschen untereinander.

 

Im Wesentlichen habe ich versucht deutlich zu machen, dass der Käufer bei Ebay in einer äußerst beschissenen Situation ist. Er muss sich vollständig auf die Angaben des Verkäufers verlassen und darf hoffen, dass das, was er da ersteigert hat, am Ende auch der Beschreibung entspricht -wenn es denn wegen nachlässiger Verpackung nicht noch auf dem Versandwege kaputtgegangen ist.

 

Das alles erfährt er auf jeden Fall erst hinterher, er hat nämlich auch schon bezahlt. Ich denke, dass dies jeden Verkäufer - völlig ungeachtet dessen, was das BGB sagt - dazu verpflichten sollte, soviel Information wie möglich an den Käufer zu übermitteln. Das ist einerseits eine Frage der Sensibilisierung - haben wir in diesem Thread gerade erfahren. Kaesmann hat ja ein tolles Beispiel dafür und für seine Lernfähigkeit geliefert. Andererseits ist es auch eine Frage des Stils, ich meine sogar von Anstand.

 

Wer in der Lage ist, alle guten Eigenschaften eines Gegenstandes zu nennen, ist auch fähig, Nachteile zu nennen - wenn er nur will. Ich habe eben mal das Suchwort "Nichtraucher" bei Ebay losgeworfen; die Seiten purzelen nur so heraus. Es scheint also so zu sein, dass dies eine wertsteigernde Eigenschaft ist. Damit ist klar, dass das Gegenteil - Raucher - eine wertmindernde Eigenschaft ist; ich rede ausdrücklich von von Eigenschaft, nicht von Mangel. Wenn ein Verkäufer es ehrlich meint, dann hat er die Möglichkeit alles in seiner Beschreibung auszudrücken. Wozu eMail-Verkehr, wenn's doch drin steht, in der Beschreibung? Beispiele für aufrichtige und ehrlich gemeinte Angebote gibt's zu Hauf, sozusagen als Vorlage.

 

Ikarus schrieb:

>> Mich interessiert allerdings, wo nach deiner Meinung die

>> Grenze zwischen korrekt und unkorrekt bei einer solchen

>> Beschreibung liegt.

Michael schrieb:

> Auch seine Meinung ist egal, vorliegend gibt es keinen Fehler.

 

Meine Frage ist beabsichtigt, so wie ich sie gestellt hatte. Ich hatte provokativ nach einer Meinung gefragt. Wie kann die denn egal sein?

 

Kaesmann - um seine Frage ging's hier ja - hat hier auf jeden Fall bewiesen, dass er ungeachtet der rechtlichen Position für die Problematik zu sensibilisieren ist. Wenn das kein Erfolg ist!

 

Grüße von Rolf

 

Rechtschreibfehler beseitigt! Hoffentlich alle!

Die restlichen Fehler bleiben drin!

R.

 

 

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