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HiFi Heimkino Forum
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Micha L

audiophil, 2. Versuch

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Hallo,

 

irgendwie ist der Text jetzt rübergekommen. Wer ihn sauber haben will kann ihn per mail bekommen.

Oder was ist hier zu beachten?

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 03-Feb-03 UM 17:00 Uhr (GMT) [p]Das ging mir ans Herz, Micha. Danke

-Persönlich meine ich, wer's hat, soll's doch ausgeben. Leider trifft es viel mehr arme Hunde, die Geld ausgeben, das sie gar nicht haben, ohne wirklich einen reelen Gegenwert dafür zu bekommen. Bestimmt ist der eine oder andere auf der Strase gelandet, weil er sich verschuldet hat, um nur ja die perfekte Anlage zu haben, worauf ihn dann Geld, Ehefrau, Verstand, Job und Wohnung verlassen haben und ihm nur der Allohol geblieben ist. Dazu kommen dann die welche noch nicht alles dem HAIENT Götzen geopfert haben, aber bestimmt ihr Geld und oft auch die Ehefrau.

-"Billige" Amps sind ganz sicher verbesserungsbedürftig. In der <1000€ Klasse geht es um jeden Cent und die Masse hört es entweder gar nicht, oder ist's auch so zufrieden. Ich z.B. höre sehr wohl, wie schäbig meine Anlage klingt, aber ich will die Musik hören und nicht den Klang. Nach 2 Minuten ist die Musik in meinem Kopf drin, da hör ich keine Verzerrungen nicht mehr...

Mit dem bisschen mehr an Qualität wird aber so unwahrscheinlich geneppt, daß es der Sau graust.

 

Suapa Buhschi

 

Werner

 

 

 

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Hallo Leute,

 

vielleicht hätte ich herausstellen sollen, daß ich diesen Beitrag nicht etwa einem Fachblatt, sondern der Kulturzeitschrift "Das Magazin" entnommen habe.

 

Bei aller Detailtreue will der Autor sicher nicht zu ernst genommen werden. Dafür gibt er Leuten wie uns die Gelegenheit, mal über uns selbst zu lachen.

Erzähl mit keiner, daß er sich nicht mehr oder weniger wiedererkennt.

 

Gruß

 

Micha L

 

 

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Gast

Wäre schön, wenn du dich mit der Funktion eines OCR Proggies nur annähernd so intensiv beschäftigt hättest, wie mit dem erspüren von vermeintlichen Klangunterschieden }>

 

 

 

blow your speakers with rock'n'roll

 

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Ja richtig, das frage ich mich.

Wenn Du mich noch in der Handhabung des Proggies (müßte es im Singular nicht Proggy heißen?) unterweist, bringe ich es fertig und mache einen 3. Versuch.

 

Mal im Ernst: Ich wüßte schon gern, wie man eine simple Word-Datei hier richtig anhängt.

 

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Hallo Micha L !

 

Vielen Dank für diesen lustigen Beitrag.

Habe ihn auf Discette gespeichert für später mal :-)

Ob ich da noch etwas dazu lernen kann daraus?? :-)

 

MfG: HE Thomas

 

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....., daß er sich nicht mehr oder weniger wiedererkennt.

 

Hallo Micha L :-)

 

Doch, ich erzähle Dir, dass ich mich nicht im allergeringsten wiedererkenne!

Allerdings erkenne ich viele andere in dem Text wieder ;-)

 

Musikalischer Gruss

Michael

 

 

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Einfach kopieren und einfügen....

 

Dies ist übrigens eine Kopie eines vorverfassten Schreibens des allseits beliebten Anwalts Gravenreuth an einen namentlich festzumachenden Spammer - falls also jemand SPAM per email bekommt und den Absender feststellen kann, solch Schreiben soll Wunder wirken

 

Sehr geehrte/r Herr/Frau xyz,

 

hiermit zeige ich an, dass ich mich selbst vertrete.

 

Sie haben mir per e-mail mit heutigem Datum ein Werbeschreiben an die Adresse

abc@xyz.de gesandt, in welchem Sie für Informationen zum wasauchimmer werben.

Ich hatte vorher keinerlei Kontakt zu diesem Unternehmen.

 

Bereits die Werbung mittels Telefax ohne vorheriges Einverständnis

stellte eine unzulässige Belästigung im Sinne von § 1 UWG, hier § 1004,

823, BGB, Art. 2 I GG dar und ist wettbewerbswidrig (BGH WRP 1996,

100). Auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur

unverlangten Telex-Werbung (vgl. BGHZ 54, 188; BGHZ 59, 317; BGHZ 103,

203; OLG Hamm, GRUR 1990, 689; LG Hamburg, CR 1989, 1099;

Kammergericht, WRP 1992, 652). Vgl. hierzu auch Steckler, GRUR 1993,

865 ff. und zur Telefax-Werbung OLG München CR 1994, 153 f.; NJW CoR

1994, 234 mit Anmerkung Volle; LG Nürnberg-Fürth CR 94, OLG Stuttgart

WRP 1995, 254; LG Freiburg WRP 1995, 272 u. 273; LG Marburg WRP 1995,

272, LG München WRP 1995, 272, 676; KG, Beschl. v. 31.5.1994, 5 U

989/94. Zur Telefonwerbung vgl. KG a.a.O. mit Hinweis auf BGH

"Telefonwerbung II und III" und "Lexikothek"; OLG Frankfurt, 13 U

277/94, CR 95, 731 f, OLG Koblenz 6 U 480/95, CR 1996, 207 f. sowie

BGH I ZR 255/93.

 

Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Werbung mittels E-Mail eine

unzulässige Belästigung im Sinne von §§ 823, 1004 BGB dar, da Sie die

Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühren hinaus in Anspruch nimmt

und zu einer unzumutbaren Belastung des Privatbereichs führt, und zwar

auch dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen

Kontaktes dient. Die Unzulässigkeit wurde von den Gerichten LG Berlin

"Werbung per E-Mail" (Az: 16 O 201/98), LG Traunstein "Werbung per

E-Mail" (Az: 2 HKO 3755/97); MMR 1998, 53, LG Berlin "Werbung per

E-Mail" (Az: 16 O 301/98), AG Brakel "Werbung per E-Mail" durch Urteil

bestätigt. (ausführlich: www.gravenreuth.de).

 

 

 

Auch im Hinblick auf die kostenmäßige Belastung für den Adressaten

(Laden der E-Mail vom Mailserver), während der Werbende gleichzeitig

seine eigenen Übermittlungskosten verringert, ergibt sich ein

unzumutbare Belästigung durch den Werbenden.

 

Von einem stillschweigenden Einverständnis kann grundsätzlich nicht

ausgegangen werden, insbesondere dann nicht, wenn kein sachlicher

Zusammenhang zwischen dem Angebot der Werbung und den Privatbereich des

Adressaten besteht. Dies ist der Fall, da das Werbeschreiben ohne

vorherige Interessenbekundung übermittelt wurde.

 

Ich fordere Sie daher auf, jegliche Werbung per E-Mail an ( die bespammte email Adresse )

zu unterlassen und bis zum 10.12.2002 hier eingehend

 

eine Unterlassungserklärung abzugeben, es bei Meidung einer

Vertragsstrafe von € 5.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung es zu

unterlassen, im geschäftlichen Verkehr an mich zur Aufnahme eines

erstmaligen Kontaktes unaufgefordert Werbeschreiben für " wasauchimmer " per

E-Mail zu übersenden.

 

Zudem werden Sie aufgefordert, gem. § 34 BDSG Auskunft darüber zu

geben,

a) welche Daten zu meiner Person bei Ihrem Unternehmen

gespeichert sind, auch soweit sie sich auf Herkunft und Empfänger

beziehen,

B) welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird

und

c) an welche Personen oder Stellen diese Daten regelmäßig

übermittelt werden.

 

Ich erwarte diese Auskunft ebenfalls bis zum

10.12.2002.

 

Sollte ich nach Ablauf der Frist die Unterlassungserklärung nicht in

Händen haben, werde ich unverzüglich gerichtliche Schritte einleiten.

 

 

 

Hochachtungsvoll

usw

 

 

Ich habs selber nicht abgeschickt, aber falls es jemand brauchen kann.

 

 

Den kopierten Text denn per VORSCHAU ansehen, wie er sich so macht, korrigieren und Beitrag eintragen, das ist alles.

 

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Hallo Rob,

 

eigentlich sollte man völlig "unbelastete" Bekannte fragen.

 

Ich laß mich von "langweiligen Normalos" ohne Hifi-Hintergrund gern als Exzentriker feiern, lache mit ihnen und wir haben gemeinsam Spaß.

Zum Glück kann ich mit der "Droge" umgehen.

 

Gruß

 

Micha L

 

 

P.S.: Sicherlich hast Du beim Wiedererkennen Anderer Deinen Spaß gehabt ohne hämisch zu grinsen.

 

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Hallo Werner,

 

einfügen wollte ich den langen Text nicht.

Das Anhängen einer Textdatei habe ich mir aber einfacher vorgestellt.

 

Vielen Dank auch für die Spam-Sache. Werde ich mir gleich intern speichern.

 

Micha L

 

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