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ibeh und der Fiskus....

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Moin Forum,

 

wo ist die Grenze zwischen privaten Handeln und gewerblichen Tun?

 

Ist jeder der 3 Anlagen hat und hier und da mal Geräte neu oder gebraucht kauft, eine Zeit lang besitzt und sie wieder verkauft um sich dann was "besseres" zu kaufen gleich Steuerhinterzieher???

 

Muß ich Gewerbe anmelden, wenn ich die zu kleinen Klamotten meiner Kinder innerhalb eines Monats versteigere?

 

Ich könnte ja Gewinn machen, wenn ich für das ehemals teure Zeuchs dann 4 Euro bekomme! Bekomme ich dann vom Finanzamt was wieder, wenn ich nicht die Neupreise erzielte?

 

Aber die Großkonzerne zahlen überhaupt keine Steuern (Gewinne geschickt veteilt, Tricks über Tricks) kriegen sogar noch Geld obendrauf.

 

Aber wenn der brave Steuerzahler zufällig 2 Euro nebenbei hat, schlägt man im gleich die Tür ein...

 

Ist kaum auszuhalten; man sollte auswandern....

 

 

 

 

 

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Hallo Christian,

 

glaubst Du wirklich, daß sich die Steuerfahndung mit sowas abgibt?

 

"Wer keine Probleme hat, macht sich welche."

 

 

Schönes Wochenende

 

Micha L

 

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Hi Christian!

 

Steuerrechtlich ist es so, daß eine Handelstätigkeit dann als gewerblich eingestuft werden KANN, wenn ersichtlich ist, daß 1. "eine Wiederholungsabsicht" erkennbar ist und 2. "eine Gewinnerzielungsabsicht" vorliegt.

 

Wenn man also hin- und wieder mal ein Teilchen aus dem Privatfundus bei eBay verkauft, ist das nicht weiter relevant. Wenn dagegen (Neu-)Waren nur zu dem Zweck eingekauft werden, um sie bei eBay wieder zu verkaufen - natürlich mit entsprechendem Gewinn - kann diese Tätigkeit (auch nchträglich!) als steuerpflichtig eingestuft werden. Klare "Umsatzgrenzen" gibt es im Steuerrecht für diese Prozedur nicht. Es ist Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters.

 

Wer also pro Jahr vielleicht 50 Transaktionen bei eBay tätigt und in erster Linie mit "Trödel" handelt, brauch sich wohl keine Sorgen zu machen. Wenn aber jemand die Möglichkeit hat, im Großhandel einzukaufen, die Sachen regelmäßig bei eBay anbietet und im Jahr auf etliche hundert Transaktionen kommt UND bei seinem Treiben erwischt wird, darf erstmal ein paar Euro Steuern nachblechen. :-)

 

Vor allem birgt der Einkauf im Großhandel für "Schwarzhändler" dadurch die Gefahr erwischt zu werden, da die Finanzämter bei Betriebsprüfungen von Großhändlern sogenannte Kontrollmeldungen durchführen. Das bedeutet, daß der Betriebsprüfer überprüft, an WEN der Großhändler - nennen wir ihn X - seine Waren verkauft. Den Käufer nennen wir einfach mal Y. Anschließend wird bei Y überprüft, ob er die Waren, die er bei X eingekauft hat, auch offiziell wieder verkauft hat bzw. ob Y überhaupt ein gültiges Gewerbe betreibt. Wenn Y also 1000 DVDs bei X eingekauft hat und 1000 DVDs offiziell verkauft und somit ordnungsgemäß versteuert hat, ist alles in Butter. Wenn dagegen in der Buchführung von Y festgestellt wird, daß er von den eigentlich 1000 eingekauften DVDs nur 300 Stück offiziell verkauft hat, möchte das Finanzamt den theoretischen Restbestand von 700 DVDs sehen. Sollte dieser Restbestand nicht mehr vorhanden sein, muß in einem solchen Falle von Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung ausgegangen werden. Neben der Tatsache, daß dann eine kräftige Steuernachzahlung zu erwarten hat, besteht auch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung, die - je nach Umfang - von einer simplen Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe (max. 10 Jahre!) reichen kann.

 

Kurz gesagt: Den Staat zu bescheißen, will gelernt sein, da sonst der Schuß ganz schnell nach hinten losgehen kann! Also, besser vorher jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt. Gelbe Seiten! :D

 

 

Viele Grüße.

 

**Patrick**

 

 

 

 

 

 

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Christian,

 

>wo ist die Grenze zwischen privaten Handeln und gewerblichen

>Tun?

 

Du solltest mit Deinen ebay-Reingewinnsmeldungen hier im Forum etwas vorsichtiger sein.

 

>Ich könnte ja Gewinn machen, wenn ich für das ehemals teure

>Zeuchs dann 4 Euro bekomme!

 

4 Euro? Ich las letztens etwas von 500 Euro Gewinn von Dir.

 

>Aber wenn der brave Steuerzahler zufällig 2 Euro nebenbei

>hat, schlägt man im gleich die Tür ein...

 

4, 2, 500?

 

Gruß

Robert

 

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Hi Robert,

 

schön wärs mit den 500 Tacken, leider hatte der Käufer keine Kohle (Spaßbieter). Das Geschäft kam nicht zustande. Wodurch ich wieder bei meinen 2 Euro bin. Das Gerät behalte ich jetzt (ersteinmal)

 

Inwischen habe ich es aufgegeben, dem Geld immer hinterher zu laufen, nachdem ich 3 mal auf die Nase gefallen bin.

 

ibeh kostet halt auch jede Menge Nerven!

 

 

 

 

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Hi Christian!

 

>ibeh kostet halt auch jede Menge Nerven!

 

Also, ich selbst habe bei eBay bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht - weder mit Kleinkram, noch mit "etwas wertvolleren" Teilen. Das billigste Teil war eine Anleitung von einem alten Verstärker, den ich schon lange nicht mehr hatte und das teuerste Teil war ein BMW-Mountainbike. Aber auch kaputte VCRs u.ä. sind bislang immer unter den Hammer gekommen. Hoffentlich bleibt's so! :-)

 

 

Viele Grüße.

 

**Patrick**

 

 

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Na denn, Klückwunsch,

 

ich mußte sogar schon mal Anzeige wegen Betrug erstatten. (Ich hatte etwas gekauft, was nicht mal im Ansatz der Beschreibung entsprach: "Neuwertige Ware" mit ehemaligem NP ca. 260 Euro bla bla, kam verschmutzt, beschädigt und stark gebraucht bei mir an). Der Verkäufer wurde frech, ich setzte Fristen die verstrichen. Ich drohte mit Anzeige, nix passierte. Wie tot.

Ich machte also Bilder, schrieb alle an, die auch von dieser Person geschädigt wurden (viele schlechte Bewertungen) und erstattete Anzeige per der Schutzpolizei. Dort nahm ein netter Beamter (der i.Ü. auch ebayer ist!) meine Anzeige auf und leitete den Vorgang nach München weiter. O-Ton : " Echt eine Frechheit, auf was Sie hier reingefallen sind!"

Mir wurde geraten, die Ware zurückzuschicken und nochmals mein Geld einzufordern, da der Fall jetzt ja aufgenommen sei.

 

Ja Ja! So geht das. Ich dachte, ich hätte was erreicht!

 

P U S T E K U C H E N !!

 

Nun habe ich gar nichts mehr, weder Ware noch Geld (immerhin 50 Euro Schaden).

 

Außer den 2 Schreiben der Staatsanwwaltschaft München 1, daß:

 

1.tes Schreiben: bla bla...der Preis doch für die Ware angemessen sei... Ich lach' mich tot! DAS war eine Auktion, auf dem Breifmarkengroßen Bild war nichts von den Beschädigungen zu erkennen. Die Beschreibung sagte aber "Neuwertig" aus.

 

...ich legte also schriftlich Einspruch ein....

 

2.tes Schreiben: bla bla ....der Startpreis von 20 Euro doch ein Hinweis auf den schlechten Zustand der Ware gewesen sei... keine ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit bestände .......ich sollte doch besser zivilrechtlich klagen....

 

Ich versuchte noch einmal, die Staatsanwältin anzurufen, wurde abserviert und verlor wieder ein Stück Vertrauen in den Rechtsstaat.

 

Meine Rechtschutzversicherung hat eine Selbstbeteiligung von 100 Euro... also tinnif.....

 

Alles schon über ein Jahr her, mein Geld habe ich bis heute nicht wieder.

 

Ach, und meine einzige nicht positive Bewertung habe ich dafür auch noch bekommen......

 

Und jetzt wieder der Ärger mit Spaßbietern, die vollmundig reinhauen und dann schreiben, sie hätten die Kohle möglicherweise erst in 5 (!) Wochen.

 

Munter bleiben!

 

 

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