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Firmthaler

SAT Schüssel, rechtliches

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Hallo zusammen,

 

Nachdem ich mich nun entschlossen hatte mir endlich eine digitale sat anlage zu installieren habe ich auch prompt ärger bekommen.

Der hintergrund ist der das das Programmangebot unseres Baugenossenschaft eigenen Kabelnetzes sehr begrenzt und desweiteren die qualität wirklich unter aller sau ist und absolut nicht dem heutigen Stand der Technik gerecht wird.

Also habe ich eine SAT Schüssel sehr gut versteckt im Garten installiert, indem ich sie ringsum mit einem Sichtschutz und mit Pflanzen Getarnt habe.Von aussen ist wirklich nichts zu sehen, auser man geht in den Garten rein und schaut direkt von vorn auf die Öffnung.Der Vermieter beruft sich aber auf den Mietvertrag in dem steht das SAT Anlagen GRUNDSÄTZLICH verboten sind.Nur frage ich mich wo hier das berechtigte Interesse liegt wenn ich die SAT Anlage so installiere das sie weder die Optik des Hauses oder der Siedlung, noch irgendwelche Schäden am Haus oder sonst wo anrichtet.

Kann er mir das dann einfach so verbieten und mir sozusagen vorschreiben welche Prgramme ich sehen darf und welche nicht?

Ich wäre um Hilfe und Erfahrungen mit solchen fällen sehr dankbar.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Christian Firmthaler

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