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Chrisi

Napster-Urteil schriftlich

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US-Bundesrichterin Marilyn Hall Patel hat ihr mündlich ausgesprochenes Urteil gegen den Musiktauschdienst Napster nun in einer schriftlichen Begründung bestätigt. Patel hatte am 26.7. die Schließung des Internet-Dienstes verfügt. Wie das US-Branchenblatt Industry Standard berichtet, begründet die Juristin in einer 45-seitigen Erklärung ihre Entscheidung insbesondere damit, dass die zur Verteidigung von Napster vorgelegte Studie mangelhaft und nicht repräsentativ sei. Der vom MP3-Tauschdienst bestellte Gutachter Peter Fader, Marketing-Professor an der University of Pennsylvania, hätte die Untersuchung nur oberflächlich durchgeführt.

 

Der seit Monaten umstrittene MP3-File-Sharing-Service hatte mit der Studie belegen wollen, dass Napster-Nutzer mehr Geld für CDs ausgeben als Nicht-Nutzer. Die Vertreter der US-Musikindustrie (RIAA) hatten Gegenuntersuchungen vorgelegt, die genau das Gegenteil beweisen sollen.

 

Napster hatte sich zu seiner Verteidigung zudem auf das "Betamax-Urteil" aus dem Jahr 1984 gestützt. In diesem Fall hatte ein US-Gericht entschieden, dass der Verkauf von Videorekordern nicht verboten werden kann, da diese nicht nur zum Erstellen von Raubkopien dienen, sondern auch legale Mitschnitte von bewegten Bildern ermöglichen. Durch die Erweiterung des Napster-Dienstes um "legale" Services, etwa die Verbreitung urheberrechtlich nicht geschützter Musik von Nachwuchskünstlern sowie Hörproben, versuchte Napster dieses Urteil zu seinen Gunsten auszulegen. Patel bezeichnet diese von Napster angebotenen legalen Zusatzdienste in ihrer Erklärung als "peripher und schlichte Ablenkung". Tatsächlich hatte Napster das sogenannte "New Artist Programm" für unbekannte Musiker ohne Plattenvertrag erst fünf Monate nach der ersten Klage gestartet.

 

Das Urteil der Bundesrichterin war am 28.7. von einem Berufungsgericht für nichtig erklärt worden. Der Service ist weiterhin online. Eine Entscheidung über die Zukunft des kontroversen Internet-Dienstes ist für September zu erwarten.

Viele Grüße,

 

Webbi

 

 

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